Vaterschaft: DNA-Test ist nicht erforderlich
WIEN. Mann verweigerte DNA-Probe – laut OGH ist ein "Umweg" über ein anderes Kind zulässig
Eine Vaterschaft kann auch festgestellt werden, ohne dass der Mann aktiv daran mitwirkt: Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden (1Ob236/21v). Ein Kind (bzw. dessen Rechtsvertreter) hatte bei Gericht die Feststellung der Vaterschaft beantragt. Der vermeintliche Vater weigerte sich aber, die dafür notwendige DNA-Probe abzugeben, und hoffte, so der Vaterschaft zu entgehen.
Die Antragsteller griffen daraufhin zu einem Trick: Das Kind hat einen Bruder, und der Antragsgegner hatte bereits zuvor anerkannt, dass er dessen Vater sei. Die Antragsteller holten daraufhin ein Gutachten ein, das ergab, dass das anerkannte und das antragstellende Kind (biologisch gesehen) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit volle Geschwister seien.
Das Erstgericht stellte daraufhin die Vaterschaft des Mannes fest. Dieser erkannte die Entscheidung nicht an: Der Test beweise nichts. Außerdem liege ein Verstoß gegen die "amtswegige Wahrheitsforschung" vor.
Dieses Argument ließ der OGH nicht gelten: Schließlich sei es der Antragsgegner gewesen, der sich geweigert habe, eine DNA-Probe abzugeben. Die Möglichkeit der Feststellung einer Vaterschaft sei nicht auf ein DNA-Gutachten beschränkt. Auch auf Basis anderer Beweise könne auf eine biologische Vaterschaft (an die sich Zahlungsverpflichtungen knüpfen) geschlossen werden.