VW-Abgasskandal: Betroffene klagte, OGH gibt ihr Recht
WIEN. Eine österreichische Fahrzeughalterin, deren 2015 gekaufter VW Tiguan vom sogenannten Dieselskandal betroffen war, kriegt im Zuge der Rückgabe des Autos mehr als den ursprünglichen Kaufpreis zurück.
Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) vergangene Woche, wie "Der Standard" berichtete. Auch wenn es um eine Einzelfallentscheidung gehe, könne der Richterspruch ein Hinweis sein, dass auch beim VKI-Sammelverfahren der OGH stärker zu Gunsten der Kläger entscheidet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) strengt aktuell mehrere Sammelverfahren gegen Volkswagen (VW) an, hatte dabei jüngst in St. Pölten aber nur eine magere Ernte eingefahren und Berufung beim OGH angekündigt. Das Landesgericht St. Pölten hatte für die Geschädigten lediglich einen durchschnittlichen Schadenersatz von 4 Prozent des Kaufpreises vorgesehen.
Die VKI-Sammelklage und der Fall der Tiguan-Fahrerin unterscheiden sich grundlegend: In ersterem Fall geht es um Schadensersatz, in letzterem um Wandlung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages. Aber der OGH halte im jüngsten Urteil fest, dass es nicht angehe, "den Käufern, die die Wandlung nicht zu vertreten haben, die - gerade bei neuen Fahrzeugen oder Geräten am Anfang sehr hohe - Wertminderung durch Zeitablauf ('degressive Abschreibung') anzulasten", zitiert der "Standard" aus dem Urteil. Auch die merkantile Wertminderung, die durch eine verzögerte Rückabwicklung eintrete, sei nicht vom Käufer zu tragen. Beim Schadensersatz sei dem Käufer demnach nur jene Wertminderung des Autos anzurechnen, die durch den tatsächliche Gebrauch entstanden ist.
Die "Aufarbeitung" des Abgas-Betrugs der EU-Autoindustrie ist ein Sittenbild der Europäischen Justiz.
Wieder einmal zeigt sich, wer in den "europäischen Demokratien" bestimmt und wer draufzahlt.
Das ist die Ursache für den Erfolg rechtsradikale Gruppen, welche empörten Wählern Sand in die Augen streuen und von Gerechtigkeit und Wohlstand schwadronieren,
obwohl auch diese Parteien von den mächtigen Unternehmerkreisen gelenkt werden.
Die extreme Dauer, bis zum Gerichtsentscheid demotiviert Betroffene und bestärkt die Beklagten, mithilfe von Winkeladvokaten alle denkbaren Verzögerungsmöglichkeiten zu nutzen.