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Raser (28) musste Führerschein und Auto vorläufig abgeben

Von nachrichten.at, 02. Oktober 2024, 06:57 Uhr
93 km/h zu schnell: Auto eines 19-jährigen Rasers beschlagnahmt
Fast 100 km/h zu schnell unterwegs war ein 28-Jähriger aus Timelkam. Bild: VOLKER WEIHBOLD

NEUKIRCHEN AN DER VÖCKLA. Mit 128 km/h raste am Dienstagabend ein 28-Jähriger aus Timelkam durch Neukirchen an der Vöckla.

Die Polizei führte dort gerade Lasermessungen durch und konnte den Raser gegen 18 Uhr anhalten. Der Mann war auf der Gamperner Straße Richtung Timelkam unterwegs. 

Die 30 km/h-Beschränkung hätte er übersehen, sagte er den Beamten, wie die Polizei in einer Aussendung berichtet. Da er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um ein Vielfaches überschritten hatte, musste er seinen Führerschein abgeben, das Auto wurde vorläufig beschlagnahmt. Er wird bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck angezeigt, so die Polizei. 

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60  Kommentare
60  Kommentare
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Stuz1945 (211 Kommentare)
am 03.10.2024 17:12

Warum wurde das Fahrzeug nur vorübergehend abgenommen......versteht kein Mensch, da können sie ihm das Auto gleich lassen

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deixi2205 (174 Kommentare)
am 02.10.2024 20:25

Längerfristige Strafen wie ein Punktesystem in Deutschland. Die Strafe zahlt der Papa, der kauft ein neues Auto oder leiht ihm eins und schwupp, ist er schon wieder auf der Straße.

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herst (12.983 Kommentare)
am 02.10.2024 16:17

Österreich bräuchte ein zentrales Verkehrssündenregister wie in Deutschland.Bei uns scheint es so, dass im Bezirk B kein Beamter weiss, dass der Verkehrsrowdy im Bezirk A schon amtsbekannt ist.

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Egon11 (43 Kommentare)
am 02.10.2024 13:42

Unbedingte Gefängniss Strafe alles andere hilft nix

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hochhausermanfred (236 Kommentare)
am 02.10.2024 12:12

vielleicht sind aber manche Geschwindigkeitsgrenzen auch zu überdenken - ohne diesen konkreten Fall zu verharmlosen

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Infoplus (1.391 Kommentare)
am 02.10.2024 17:24

Klar im Stadtgebiet generell 30. Dann gibt es kein übersehen

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Joob (1.545 Kommentare)
am 02.10.2024 10:41

Das Gesetz MUSS geändert werden ! Die Geschwindigkeitsgrenzen gehören herabgesetzt und es kann nicht sein, dass Leihfahrzeuge ausgenommen sind ! Dann müssen sich die Autoverleiher etwas ausdenken.
Wem gehören die meisten Autos von den jungen Hupfern ?? Opa, Papa, Onkel, etc.

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Infoplus (1.391 Kommentare)
am 02.10.2024 17:26

Bekommt ein Besitzer die Pistole von einem Banküberfall auch zurück, wenn sie nur geliehen war?

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deixi2205 (174 Kommentare)
am 02.10.2024 20:21

Leasing-Gesellschaften

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Sensibelchen (956 Kommentare)
am 02.10.2024 10:31

Zeitgleich zur Beschlagnahme des KFZ, Nummernschilder runter und behördlich und versicherungstechnisch abmelden, unabhängig davon wer Besitzer ist, auch Leasingfahrzeuge ausgenommen Leihwagen.
Ebenfalls wenn A-Bürger Rücksetzung der Versicherungsstufe zum Anfang.

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Infoplus (1.391 Kommentare)
am 02.10.2024 17:27

Jedes Fahrzeug, der Fahrzeuglenker muss den Besitzer schadlos halten

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u25 (5.523 Kommentare)
am 02.10.2024 09:26

Fährt er schon wieder mit seinem Auto?

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oe.tom (1.212 Kommentare)
am 02.10.2024 10:12

Garantiert nicht… und selbst wenn das Auto nicht versteigert wird, weil‘s einem anderen gehört, wird er es in Österreich nie wieder fahren dürfen… Das wird von den Blaunen Kampfplärrern gerne übersehen…

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.548 Kommentare)
am 02.10.2024 10:30

ohne Schein vielleicht doch...

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docholliday (9.502 Kommentare)
am 02.10.2024 09:06

Passt!👍

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meisteral (13.157 Kommentare)
am 02.10.2024 09:00

Und genau nichts wird passieren.
Das zahnloseste Gesetz ever!

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Zonne1 (3.945 Kommentare)
am 02.10.2024 09:25

Falls wir nun die "falsche" Regierung bekommen, dann fällt das Ganze sowieso wieder weg
"Freiheit" ist wichtiger als Menschenleben.........

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rubicon (641 Kommentare)
am 02.10.2024 08:57

Es kommt auf den 30 an. Bin grad in Italien unterwegs. Landstraße 30 Schild wegen Baustelle, aber neben der Straße. Nach 20 m 30 Ende. Keinerlei Bauarbeiten. Wer das mal übersieht, naja. Aber 130 in Italien viel zu schnell, max 90. Gezahlt hätte er hier auch....

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spoe (16.136 Kommentare)
am 02.10.2024 09:03

Als erfahrener Autofahrer schaut man weniger auf die Schilder als mehr auf vorhandene Gesetzeshüter. 😉👮‍♂️

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docholliday (9.502 Kommentare)
am 02.10.2024 09:07

Es kommt auf den 30 an?

Welcher 30-er gibt's denn noch?

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2good4U (20.209 Kommentare)
am 02.10.2024 10:15

Es kommt leider regelmäßig vor, dass 30er schon Tage vor Baubeginn aufgestellt werden und teilweise noch wochenlang nach Abschluss der Bauarbeiten stehen bleiben, obwohl kein Einfluss mehr auf die Straße besteht.

Oder es ist eine Baustelle neben der Straße, aber auf Grund von Wochenende oder Tageszeit arbeitet keiner.

Wegen nichts von 100 auf 30 abbremsen ist halt weder lustig noch spritsparend.

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wiesi87 (1.190 Kommentare)
am 02.10.2024 10:17

Naja, auch 130 sind auf der Bundesstraße zu schnell. Außerdem kommt ein 30er normalerweise nicht aus heiterem Himmel, sondern da findet man davor immer einen 70er und 50er - vor allem um auch zu verhindern, dass dann Leute plötzlich eine Vollbremsung machen.

Um das alles zu "übersehen" muss man sich wohl schon anstrengen.

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2good4U (20.209 Kommentare)
am 02.10.2024 12:05

Ich wollte ja weder die 130kmh rechtfertigen, noch die Ausrede mit dem Übersehen.
Aber es wäre vorteilhaft, wenn man weiß, dass man jeden 30er auch ernst nehmen kann. Das ist derzeit leider nicht der Fall.

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elhell (2.578 Kommentare)
am 02.10.2024 11:27

Es geht um Geschwindigkeitsbeschränkung im Sinne der StVO, nicht um einen Vorschlag mit individuellem Interpretationsspielraum.

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2good4U (20.209 Kommentare)
am 02.10.2024 12:07

Beschränkungen müssen aber immer gerechtfertigt sein, und nicht noch rumstehen weil noch keiner Zeit oder Lust hatte die wieder abzubauen.

Man kann sie ja auch abdecken, wenn ein Abbau zeitlich nicht möglich ist.

Leider sind viele 30er komplett für den Hugo, weshalb sie dann in Folge oft nicht ernst genommen werden.

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spoe (16.136 Kommentare)
am 02.10.2024 08:43

Einigen ist es offenbar völlig egal.

Wenn man den 30er übersieht, kann man eine Fahrgeschwindigkeit um die 50 argumentieren, aber sehr schwer um die 130. Da fehlt es dann sowieso schon etwas weiter.

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2good4U (20.209 Kommentare)
am 02.10.2024 10:16

Naja, desto schneller man fährt, desto leichter übersieht man ein Verkehrszeichen 😄

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Alchimist108 (2.087 Kommentare)
am 02.10.2024 08:34

Gut so👍

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.548 Kommentare)
am 02.10.2024 08:30

Blöder Zufall, dass die zu hohe Abnahmetoleranz mal überschritten würde... Wetten, dass bald wieder "Feeie Fahrt für freie Bürger" kommt?

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Hofstadler (1.440 Kommentare)
am 02.10.2024 08:30

Ein 30er Beschränkung zu übersehen ist das eine, fast die Autobahnhöchstgeschwindigkeit zu erreichen das andere🙈
Die Sache mit der Verkehrstauglichkeit🤷‍♂️

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Stuz1945 (211 Kommentare)
am 02.10.2024 08:24

Mich würde interessieren, wie viele Geschwindigkeitsübertretungen und Fahrzeugabnahmen hat es schon gegeben und wieviele wurden schon versteigert?? Geschätzte 0 denke ich. Wozu brauchst es dann dieses Gesetz??

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( Kommentare)
am 02.10.2024 08:25

Man liest immer wieder, dass die Autos dann zurück gegeben wurden, weil es Gründe gab, dass das Gesetz nicht umgesetzt werden konnte.

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mickeyknox (256 Kommentare)
am 02.10.2024 08:31

Naja immerhin 2 Wochen Beschlagnahme und die damit verbinden Kosten und Führerscheinentzug...tut schon auch weh, nehme ich an...

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oe.tom (1.212 Kommentare)
am 02.10.2024 11:31

Wirklich? Die Geldstrafe liegt hier zwischen 500 und 7.500€, die zu entrichten ist, mindestens 1 Monat Führerscheinentzug, dazu muß jetzt innerhalb von 14 Tagen nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug nicht dem Lenker gehört, sonst wird es Versteigert. Wenn es ihm nicht gehören sollte, weil es z.B.: geleast ist, dann darf er schön Brav auch weiterhin die Raten zahlen, aber das Auto wird er sich in Zukunft nur noch ansehen dürfen, denn Fahren wird er es nie wieder dürfen, und das steht dann in den Fahrzeugpapieren!
Dazu kommen noch die Kosten für das Abschleppen, gesicherte Unterstellen, den Verwaltungsaufwand, eventuelle angeordnete Nachschulungen oder eine VPU,…
Das ist jetzt das, was ihn und dem Fahrzeugbesitzer erwartet, und da ein eventueller dritter, der der Besitzer sein kann, not amused ist, wird es für diesen Lenker schwer werden, dort nochmal ein Fahrzeug zu bekommen!
Reicht das jetzt als Sanktionierung?

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Infoplus (1.391 Kommentare)
am 02.10.2024 17:30

Nein zu billig. Jedes Fahrzeug gehört wie in anderen Ländern auch eingezogen

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Weltliner (672 Kommentare)
am 02.10.2024 08:07

manche Britten sind Schotten
manche Italiener Südtiroler
und Nordmazedonier in Österreich sehr wahrscheinlich Türken
kommen wegen Verheiratung nach Ö

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glingo (5.323 Kommentare)
am 02.10.2024 08:17

Ich würde mal ihre Geografie Kenntnisse etwas auffrischen!

Gemäß den Ergebnissen der nationalen Volkszählung vom September 2021
Türken, 2,53 % in Nordmazedonien

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Hofstadler (1.440 Kommentare)
am 02.10.2024 09:29

...und Deutschkenntnisse: Briten🇬🇧

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meisteral (13.157 Kommentare)
am 02.10.2024 09:02

Nicht schon in der Früh dem eigenen Nick fröhnen...

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boarti (238 Kommentare)
am 02.10.2024 10:00

@Weltliner, war wieder ein starker Abend, hast mit Herberti den blauen Dienstag gefeiert?

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muehlviertlerbua (1.281 Kommentare)
am 02.10.2024 08:03

Erfahrungsgemäß wird er das Auto bald wieder fahren können.....

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Linz2013 (4.335 Kommentare)
am 02.10.2024 08:12

Na, Sie Gescheiter, ...

In Ö gibt es Gesetze: https://www.oeamtc.at/news/beschlagnahme-von-fahrzeugen-nach-raserei-moeglich-67456806

Sogar wenn einem das Auto nicht gehört, wird es 14 Tage beschlagnahmt.

Ansonsten gilt das: "Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann seit 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Hat der:die Fahrer:in eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich."

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( Kommentare)
am 02.10.2024 08:25

Das ist das Gesetz, aber ein Gesetz ist auch anzuwenden und wie man schon mehrmals erlebt hat, wurden Autos nach solchen Übertretungen auch wieder zurück gegeben. Eigentumsverhältnisse und andere Gründe gibt es genügend, dass die theoretische Umsetzung in der Praxis anders abläuft.

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wiesi87 (1.190 Kommentare)
am 02.10.2024 10:20

Also bei den allermeisten Artikeln die hier in den OÖN diesbezüglich erschienen sind, war das Gesetz nicht anzuwenden, weil eben keine 80kmh bzw. 90kmh zu viel erreicht wurden. Aufgeregt wurde sich dennoch über dieses "zahnlose" Gesetz, da Autos nicht schon ab 30kmh Überschreitung versteigert wurden...

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oe.tom (1.212 Kommentare)
am 02.10.2024 11:39

An wen und wann wurden sie zurückgegeben? Ganz einfach: an den Fahrzeugbesitzer dann, wenn dieser innerhalb der Frist Nachwies, dass das Fahrzeug nicht dem Lenker gehört. Und dann heißt dies, dass in den Fahrzeugpapieren steht, dass der Lenker das Fahrzeug nicht mehr fahren darf!
Zusätzlich kommen so „Kleinigkeiten“, wie eine Geldstrafe von 500-7.500€, mindestens 1 Monat Führerscheinentzug und eventuelle Maßnahmen der Führerscheinbehörde, wie Nachschulungen und VPU, sowie die Kosten vom Abschleppen und gesichertem Abstellen hinzu…
Ist das Strafe genug?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.548 Kommentare)
am 02.10.2024 19:40

Eine "Leihwaffe" wird nach dem Bankraub auch ausgefolgt?

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meisteral (13.157 Kommentare)
am 02.10.2024 09:01

Zwischen geschriebenen Worten und ausgeführten Taten ist allerdings ein himmelhoher Unterschied

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muehlviertlerbua (1.281 Kommentare)
am 02.10.2024 12:19

Sie sind wirklich viel g'scheiter als ich, Respekt!

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0x00 (2.148 Kommentare)
am 02.10.2024 07:44

Solange sich Leute wie dieser Nordmazedonier nicht wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten müssen, wird sich hier nichts ändern. Das ist Wahnsinn. Mehr gibts dazu nicht zu sagen

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rubicon (641 Kommentare)
am 02.10.2024 08:53

Das er jemanden gefährdet hat steht nirgendwo...also wer sollte ermordet werden?

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