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Die Erben von Udo Jürgens erhalten Rechte an Liedern

Von OÖN, 09. Februar 2021, 00:04 Uhr
Die Erben von Udo Jürgens erhalten Rechte an Liedern
Bild: Cofo

ZÜRICH. Sechs Jahre nach dem Tod des Klagenfurter Sängers und Komponisten Udo Jürgens ist ein Urteil im Streit um die Liedrechte gefallen: Das Zürcher Handelsgericht entschied, dass die Rechte an seine Kinder und letzte Lebensgefährtin gehen.

Udo Jürgens’ langjähriger Manager Freddy Burger hat damit das Nachsehen. Die Klage seiner Firma Udo Jürgens Master AG (UJM) wurde abgelehnt.

Die Gewinner des Rechtsstreites sind jedoch selbst Aktionäre der Firma UJM des nun unterlegenen Freddy Burger. Die UJM wiederum ist nach wie vor Eigentümerin der Masterbänder mit Aufnahmen von Udo Jürgens und der dazugehörigen Produzentenrechte. Einer Stellungnahme der UJM zufolge bedeutet dies nun, dass die UJM und die Erben gemeinsam dafür zuständig sind, neue Alben herauszugeben. Das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Udo Jürgens starb im Jahr 2014 im Alter von 80 Jahren an Herzversagen. Er brach auf einem Spaziergang am Bodensee zusammen.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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oblio (25.086 Kommentare)
am 11.02.2021 11:03

Spaziergang am Bodensee.

Der Liedermacher und Sänger konnte am Wasser gehen?

Was da in letzter Zeit für Schwachsinn den Leserinnen und Lesern
zugemutet wird, grenzt beinahe schon an Debilität.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 11.02.2021 14:45

Stimmt doch. Am bedeuTet" an dem." Wo steht, daß er auf dem See gegangen ist?

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