Karenz und Kinderbetreuungsgeld: Die meistgestellten Fragen
LINZ. Wenn ein Baby unterwegs ist, ist der Rede- und Fragebedarf von Eltern oft groß - auch im rechtlichen Bereich. Beratungsanagebote der Arbeiterkammer Oberösterreich werden häufig genutzt.
Mehr als 2.400 persönliche und schriftliche Beratungen gab es vergangenes Jahr zu den Themen Schwangerschaft, Karenz und Kinderbetreuungsgeld bei der Arbeiterkammer Oberösterreich. In einem Jahr haben mehr als 600 Personen an der Webinar-Reihe „Ein Baby kommt – was Eltern wissen sollten“ teilgenommen.
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„Wir stehen den werdenden Eltern gerne zur Seite. Die Beschäftigten sollen sorgenlos in die Karenz gehen können und die Zeit mit dem Baby so gestalten, wie es für sie als Familie am besten ist“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Die häufigsten Fragen, die von den Eltern gestellt werden, kompakt aufgelistet:
Ist es möglich, an die Karenz eine Bildungskarenz anzuschließen?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden und eine Vereinbarung über die Bildungskarenz mit dem Arbeitgeber getroffen wurde. Wichtig ist, dass die Bildungskarenz nahtlos an den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes anschließt. Es wird geraten, sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu informieren, ob die gewählte Bildungsmaßnahme den Voraussetzungen entspricht, und sich bei der Arbeiterkammer zu den Rechten und Pflichten während der Bildungskarenz beraten zu lassen.
Habe ich als Vater auch das Recht, in Karenz zu gehen?
Ja. Genauso wie Frauen, haben auch Männer das Recht, in Karenz zu gehen. Möchten sich beide Elternteile gleichermaßen bei der Betreuung ihres Babys einbringen, können sie sich die Karenz teilen. Dabei gibt es einige rechtliche Aspekte und Fristen zu beachten.
Welches Kinderbetreuungsgeld-Modell ist für mich das beste?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Grundsätzlich gibt es das Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Bei der Wahl hängt es davon ab, wie lange man beim Kind zu Hause bleiben möchte, wie viel man verdient und ob sich die Elternteile die Karenz teilen möchten. Ein Hilfsmittel für die Entscheidungsfindung ist der Kinderbetreuungsgeld-Rechner des Ministeriums für Jugend und Familie.
Sind Karenz und Kinderbetreuungsgeld identisch?
Nein. Das Kinderbetreuungsgeld und die Karenz sind grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Themen. Das gewünschte Kinderbetreuungsgeld-Modell (finanzieller Anspruch) ist beim jeweiligen Sozialversicherungsträger zu beantragen. Die Karenz (Freistellungsanspruch), ist dem Arbeitgeber innerhalb der arbeitsrechtlichen Fristen zu melden. Vorsicht ist insofern geboten, weil diese beiden Ansprüche nicht zwingend deckungsgleich verlaufen müssen.
Hier gibt es Hilfe
Beratungen sind per Telefon unter +43 (0)50 6906-1 oder per E-Mail unter rechtsschutz@akooe.at möglich. Informationen zu den Webinar-Reihen „Ein Baby kommt – was Eltern wissen sollten“ und „Nach der Karenz – was Eltern wissen sollten“ sind auf der AK-Homepage abrufbar. Eine persönliche Beratung ist in der AK-Zentrale in Linz oder in den AK-Bezirksstellen nach Terminvereinbarung möglich.
Ich gratuliere allen Vätern, die bereit waren und sind, den bereits gesetzlich verankerten Elternkarenz zu nehmen, um ihren Kindern in den ersten Lebensjahren nahe zu sein.