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Toter Säugling: Mutter aus der U-Haft entlassen

10. Dezember 2018, 00:04 Uhr
Toter Säugling: Mutter aus der U-Haft entlassen
In diesem Gebüsch wurde die Leiche am Donnerstag entdeckt. Bild: APA

WEIKENDORF. Gegen die 18-jährige Schulabbrecherin wird jedoch weiter wegen Mordverdachts ermittelt.

Nach dem Fund eines toten Babys in Weikendorf (Niederösterreich) ist die Mutter am Sonntag wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hatte die U-Haft beantragt. Der Richter sah jedoch keine Haftgründe vorliegen, bestätigte der Anwalt der 18-Jährigen, Wolfgang Blaschitz.

Gegen die junge Frau wird wegen Mordverdachts ermittelt. Sie gibt an, nichts von der Schwangerschaft gewusst zu haben. Die 18-Jährige habe das Baby am 7. November nachmittags im Elternhaus zur Welt gebracht, berichtete Blaschitz nach der zweistündigen Einvernahme der jungen Frau am Sonntag. Auch ihre Eltern und ihr Freund sollen nichts davon mitbekommen haben. Ihrem Umfeld soll aufgefallen sein, dass sie zugenommen hatte.

Die Schulabbrecherin sei mit der Situation bei der Geburt "völlig überfordert" gewesen, sagte Blaschitz. Die 18-Jährige hatte laut ihren Angaben keine Lebenszeichen bei dem Säugling wahrgenommen. Sie habe keine Gewalt gegen das Kind ausgeübt, aber auch keine lebenserhaltenden Maßnahmen gesetzt. Danach habe sie das Kind vergraben.

> Video: Mutter des toten Babys wieder auf freiem Fuß

 

Das tote Baby wurde vergangenen Donnerstag von einem Gemeindemitarbeiter in einem Gebüsch entdeckt. Dem Obduktionsergebnis zufolge wäre der männliche Säugling lebensfähig gewesen.

Ihr Anwalt sieht Anhaltspunkte, wonach die junge Frau wegen der Geburt nicht zurechnungsfähig gewesen sei.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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jamei (25.567 Kommentare)
am 10.12.2018 09:51

Was wird die Schulabbrecherin wohl beim nächsten Kind machen?

Wird sie die nächste arme Alleinerziehende?

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 10.12.2018 14:26

Weder die junge Kindesmutter noch ihr Freund, geschweige denn die Eltern haben etwas von der Schwangerschaft bemerkt? Zum Kinderkriegen nicht zurechnunsgfähig sein, aber mit 16 wählen dürfen? Gute Nacht, Gesellschaft!

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athena (3.249 Kommentare)
am 10.12.2018 07:00

die signale die unsere kuscheljustiz aussendet, sind fatal!

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Orlando2312 (22.816 Kommentare)
am 10.12.2018 09:16

Wollen Sie die junge Frau auf dem elektrischen Stuhl sehen?

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hot_doc (518 Kommentare)
am 10.12.2018 10:22

Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie weiter in U-Haft sitzen?

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