Neue Staatsholding: ÖBIB wird zur ÖBAG
WIEN. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und -staatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) haben am Montag die Pläne zur ÖBIB-Reform zur ÖBAG erläutert. Kritik kommt von der Opposition an der kurzen Begutachtungsfrist für das Gesetz.
Durch die Reform wird die Staatsholding wieder in eine Aktiengesellschaft zurückverwandelt, wie es schon die seinerzeitige ÖIAG war. Die ÖBIB ist eine GmbH.
Die künftige ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG) soll laut den beiden Regierungspolitikern sicherstellen, "dass es wieder ein Beteiligungsmanagement des Bundes gibt, das auch den Namen verdient". Sie soll eine Wertsteigerung bei den Beteiligungsunternehmen sicherstellen, indem sie die Eigentümerinteressen - also jene der Republik - aktiv wahrnimmt und sichert. Vertreter der ÖBAG werden in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen vertreten sein.
Und die Zahl der Beteiligungsunternehmen wächst: Zur OMV, Telekom Austria, Post und den Casinos Austria als bisher wichtigste Beteiligungen kommt die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Indirekt kommt auch der Verbund zur ÖBAG: Das Finanzministerium wird für die Republik zwar weiterhin den 51-Prozent-Anteil halten, über einen Managementvertrag wird die ÖBAG den Anteil aber verwalten.
Das Gesamtportfolio der ÖBAG wächst, nimmt man auch den Verbund-Anteil dazu, auf 23,6 Milliarden Euro. "Jeder Österreicher ist damit Anteilseigner von durchschnittlich 2.650 Euro an den Beteiligungsunternehmen der ÖBAG", sagte Löger. Die Dividenden steigen von zuletzt 240,1 Millionen Euro auf 470,2 Millionen Euro mit der BIG. "Nimmt man den Verbund, der im Eigentum des BMF verbleibt, noch drauf, dann sind es 544,2 Millionen Euro", sagte Fuchs. Die Verbund-Beteiligung ist derzeit 3,4 Milliarden Euro wert, die Dividende belief sich zuletzt auf 74 Millionen Euro.
"Keine Privatisierungen geplant"
Der Finanzminister und sein Staatssekretär betonten mehrmals, dass keine Privatisierungen angedacht seien. Sehr wohl werde über die ÖBAG ein Spielraum geschaffen, gegebenenfalls Zukäufe zu tätigen - beispielsweise wenn es um strategisch wichtige Beteiligungsentscheidungen geht. Für Zukäufe wurden im Gesetz Regelungen eingezogen: Regierungsbeschlüsse sind nur notwendig, wenn Schwellen von 25, 50 oder 75 Prozent überschritten werden.
Sehr wohl notwendig für Zukäufe ist die Zustimmung eines sogenannten Beteiligungskomitees, das einzurichten ist. Unabhängige, teils internationale Experten - fünf bis neun Fachleute - sollen eine beratende Funktion wahrnehmen. Beraten werden sollen der Minister, der ÖBAG-Vorstand und der ebenso wieder entstehende Aufsichtsrat der Staatsholding. Auch das etwaige Eingehen von Garantien braucht die Zustimmung des Beteiligungskomitees.
Der Aufsichtsrat der ÖBAG wird aus neun Mitglieder bestehen - sechs Kapitalvertretern und drei Arbeitnehmervertretern.
Am 21. November soll der Ministerrat die Pläne dem Nationalrat zuweisen. Am 29. November tagt dazu der Finanzausschuss. Der Beschluss soll im Plenum des Nationalrats am 12./13. Dezember erfolgen. Am 20. Dezember ist der Bundesrat am Zug. Das Gesetz soll laut dem Koalitionszeitplan am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
Kritik an "Mini-Begutachtungsfrist"
Damit ist die Begutachtungsfrist nur vier Werktage lang. Kritik daran kommt von SPÖ, Neos und Liste Pilz. "Dabei geht es um eines der wichtigsten industriepolitischen Vorhaben für den österreichischen Wirtschaftsstandort", so SPÖ-Geschäftsführer Thomas Drozda. Der Reform kann er aber auch positives abgewinnen.
"Die Regierung sollte so ein riesiges Vorhaben nicht an der Öffentlichkeit und dem Parlament vorbei betreiben; selbst die teilweise guten Ansatzpunkte könnten auch noch besser werden", so Drozda. Kritik an der Mini-Begutachtungsfrist war ja sogar vom ÖVP-geführten Justizministerium gekommen.
Grundsätzlich positiv ist es aus der Sicht von Drozda, über aktives Beteiligungsmanagement wieder stärker die Verantwortung für Beteiligungen wahrzunehmen. Warum die Bundesforste nicht integriert werden sollen, sei aber "wenig zielführend".
Nikolaus Scherak von den NEOS kritisierte, dass die ÖVP-FPÖ-Regierung das Parlament nicht ernst nehme. Das Gesetz habe eine sinnvolle Tendenz, für eine ernsthafte Stellungnahme sei die Begutachtungsfrist aber zu kurz. "Vier Tage reichen nicht aus, um ein Gesetz ausreichend beurteilen zu können", sagte Bruno Rossmann von der Liste Pilz.
Ö ffentliche
B urschenschafter
A uffang
G esellschaft
Passt doch oder ?
Solang die Klubs der Opposition bei der Klubdisziplin bleiben, steht ihnen nicht zu, über die Klubdisziplin der Regierungsklubs zu motzen.
Zu was Begutachtungsfrist ?
Unsere "Regierung" fährt ja ohnehin ganz im Stil einer illiberalen Demokratie über alle Gegenstimmen drüber.