Mutter mit Axt getötet: Steyrer schuldig gesprochen
STEYR. Jener 35-Jährige aus Steyr, der im heurigen April seine 62-jährige Mutter mit einem Stein und einer Axt erschlagen hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Das hat ein Geschworenengericht in seiner Heimatstadt am Mittwoch entscheiden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Ein psychiatrisches Gutachten hat dem Betroffenen bescheinigt, dass er unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Diese äußerte sich darin, dass er an eine Verschwörung gegen ihn glaubte. Seine Mutter und sein Vater seien nicht wirklich seine leiblichen Eltern und seine Kinder seien ihm untergeschoben worden. Mehrmalige Behandlungen im Spital halfen laut seinen Angaben nicht. Die ihm verschriebenen Medikamente nahm er nicht ein, weil er eine Vergiftung vermutete, auch ärztliche Hilfe sah er als Teil der Verschwörung und lehnte sie ab. Auch gutes Zureden seiner Eltern, bei denen er lebte, konnte das nicht ändern.
"Wie ferngesteuert gewesen"
Bei seiner Befragung in der Verhandlung erklärte er, zum Tatzeitpunkt wie ferngesteuert gewesen zu sein. Er sei seit längerem überzeugt gewesen, sein Gehirn werde von außen gesteuert. Er habe sich Sachen im Kopf "zusammenkonstruiert", in einer anderen Realität gelebt und nichts dagegen tun können.
Am 13. April kam es zur Katastrophe: Bei einer der beinahe täglichen Auseinandersetzungen mit seiner Mutter schlug er ihr zuerst mit einem Stein und dann mit einer Axt auf den Kopf. Die Frau starb an den massiven Schädelverletzungen.
Dann verhüllte er die Tote mit einer Decke, wusch seine Hände und verbrannte im Haus seine blutbefleckte Hose. Als sein Vater dazukam gestand er ihm, dass er die Mutter getötet habe. Dieser glaubte allerdings zunächst, er habe sie nur geschlagen. Dennoch sagte er seinem Sohn, dass er nun keinen Platz mehr im Hause habe.
Daraufhin sei er "aufgewacht", schilderte der 35-Jährige vor Gericht. Er ging zum in der Nähe befindlichen Landesgericht, traf dort auf einen Staatsanwalt und gestand ihm die Tat: "Stimmen haben das angeordnet." In diesem Augenblick kam die Polizei dazu, die schon nach ihm fahndete. Denn der Vater hatte inzwischen seine getötete Frau gefunden und Alarm geschlagen.
Weder Krankheitsverständnis noch Behandlungseinsicht
Seit seiner Verhaftung wird der Mann in der Landesnervenklinik behandelt. Unter dem Einfluss der Medikamente seien die "Konstruktionen" zusammengebrochen. Er könne jetzt wieder klar denken, versicherte er. Doch die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner, die ihm zugestand, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, machte darauf aufmerksam, dass er noch kein Krankheitsverständnis und keine Behandlungseinsicht habe. Seine Krankheit sei nicht heilbar und nur durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten behandelbar. Ansonsten sei er wieder zu Taten "mit gravierenden Folgen für andere" fähig. Sie sprach sich für eine Einweisung aus.
Die Geschwornen entschieden einstimmig, dass der 35-Jährige den Mord begangen habe, dabei aber nicht zurechnungsfähig war. Das Gericht verfügte die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Jährlich wird künftig per Gutachten überprüft, ob die Voraussetzungen dafür noch zutreffen oder ob auch der Aufenthalt in einer betreuten Einrichtung mit medizinischer Assistenz möglich ist.
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