Gericht stoppte Rodung im Hambacher Forst
MÜNSTER. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Braunkohlerevier Hambacher Forst im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen verfügt.
Die Richter entsprachen damit gestern in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Der Energiekonzern RWE will in den kommenden Monaten mehr als die Hälfte des verbliebenen alten Waldes fällen, um den benachbarten Braunkohle-Tagebau zu erweitern.
Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine "vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen" würden, teilte das Gericht mit.
Der Energiekonzern RWE habe nicht ausreichend belegt, dass die Rodung nötig sei, um die Energieversorgung aufrecht zu erhalten. Das Unternehmen darf jedoch weiter Braunkohle im Tagebau Hambach fördern, solange der Forst davon nicht betroffen ist, so der Beschluss.
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