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Ungarische Kamerafrau nach Tritten gegen Flüchtlinge freigesprochen

Von nachrichten.at/apa, 31. Oktober 2018, 06:59 Uhr

BUDAPEST. Eine ungarische Kamerafrau, die 2015 mit Tritten gegen Flüchtlinge Empörung auslöste, ist in letzter Instanz freigesprochen worden.

Der Oberste Gerichtshof Ungarns urteilte am Dienstag, das Verhalten der Journalistin sei zwar "moralisch falsch und illegal" gewesen. Es habe sich aber nicht um Vandalismus gehandelt, wie es die vorherigen Instanzen gesehen hatten.

Vielmehr habe sich Petra L. einer "Störung" schuldig gemacht, erklärte das Gericht. Dabei handle es sich um ein Bagatelldelikt, das inzwischen verjährt sei. Petra L. war im Jänner 2017 wegen Vandalismus zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Kamerafrau hatte im September 2015 nahe der Grenze zu Serbien unter anderem einem rennenden Flüchtling mit einem Kind auf dem Arm ein Bein gestellt. Beide stürzten daraufhin zu Boden. Auf anderen Aufnahmen ist zu sehen, wie die Frau einem fliehenden Mädchen einen Tritt versetzt. Die Bilder gingen um die Welt.

Die Vorfälle ereigneten sich, als hunderte Flüchtlinge nahe dem Ort Röszke eine Polizeiabsperrung durchbrachen. Die Kamerafrau, die für den Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, der der rechtsextremen ungarischen Partei Jobbik nahe steht, erklärte ihr Verhalten mit Panik angesichts der heranstürmenden Menschen. Nach dem Vorfall wurde sie entlassen.

Im September 2015 waren täglich tausende Flüchtlinge aus Serbien nach Ungarn gelangt. Eine Woche nach dem Vorfall in Röszke stellten ungarische Soldaten einen 175 Kilometer langen Grenzzaun fertig.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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linz2050 (7.044 Kommentare)
am 31.10.2018 16:47

Für solche UnRechtsaatlichkeit sind halt Rechtsextremismus Regierungen bekannt! Viele Anzeichen gibt es auch schon in Österreich!

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 31.10.2018 10:23

Ein gerechtes Urteil!

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EinsameSocke (2.186 Kommentare)
am 31.10.2018 10:51

Man tritt keinen Menschen, dass tut man nicht.
Auch Flüchtlinge sind Menschen und sollten dementsprechend behandelt werden.
Das Urteil ist rechtskräftig, finde es aber nicht gerecht.

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Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 31.10.2018 16:54

Sogar eine einsame Socke gelangt zu dieser Erkenntnis.
Das Urteil sagt hoffentlich nicht aus, dass Menschen in Not Freiwild sind.

Das Glück is a Vogerl, keiner hat es gepachtet. Orban, Kurz, Strache, Erdogan und Kollegas, lehnt euch nicht zu weit aus euren Luftschlossfenstern.

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