38 Hunde qualvoll verendet - War Angeklagte zu krank?
MAYRHOF/RIED. Auch in der vierten Verhandlungsrunde ist gestern im Rieder Landesgericht kein Urteil gegen jene 64-jährige Frau gefällt worden, der Staatsanwältin Petra Stranzinger Tierquälerei und schweren gewerbsmäßigen Betrug vorwirft.
Da der Verteidiger der Innviertlerin die Einholung eines medizinischen Gutachtens beantragte, vertagte Richter Josef Lautner den Prozess auf unbestimmte Zeit. Laut Anwalt sei seine Mandantin über einen gewissen Zeitraum nicht zurechnungsfähig gewesen.
Die Beschuldigte hatte sich in ihrem gemieteten Sacherl in Mayrhof (Bezirk Schärding) um schwer erziehbare Hunde angenommen. 2014 wurde die BH Schärding auf Missstände aufmerksam. Damals versicherte die Beschuldigte, künftig keine Hunde mehr zu halten. Bei zwei Folgekontrollen zeigte sich jedoch, dass sie sich nicht daran hielt.
Bei einer unangekündigten weiteren Nachschau wurden 38 tote Hunde entdeckt – alle waren qualvoll verhungert und verdurstet. Manche Kadaver lagen noch in den Boxen, andere waren schon in Plastiksäcke verpackt. Ein ehemaliger Assistent der Amtstierärztin sagte gestern im Zeugenstand, dass er von der Beschuldigten gebissen worden sei, als er seinerzeit ein totes Tier entdeckte und die Innviertlerin daraufhin aufforderte, sämtliche Türen aufzusperren.
200.000 Euro Spendengeld
Um den Verbleib von 200.000 Euro Spendengeldern ging es gestern nur am Rande. Eine in der Schweiz lebende Zeugin, die offenbar von 1999 bis 2008 jährlich 12.000 Euro an die Beschuldigte überwiesen hatte, gab zwar eine schriftliche Stellungnahme ab, aus gesundheitlichen Gründen ist ihr aber eine Reise ins Innviertel nicht zumutbar.
Den Vorschlag der Anklägerin, die Zeugin aus der Schweiz mittels Videokonferenz zu befragen, lehnte der Verteidiger ab. Das ärgerte die Staatsanwältin: "Das ist schikanös, die Verteidigung versucht das Verfahren zu sabotieren."
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Bezugnehmend auf 20.11.16 15 Uhr 17 bitte melden!!!!!!!!!!!!!
Wer sabotiert das Verfahren?
Sehr geehrter Herr Hofer!
Die Beschuldigte ist keine Innviertlerin.
Die Zeugin hingegen ist eine vorwiegend in Indien lebende Schweizerin.
Recherche, Anwesenheit bei den TS oder Studium der Vorartikel hätte Ihnen vermittelt dass diese Hauptbelastungszeugin, die ursprünglich – neben anderem - klagte, um MEHR als € 200.000 geschädigt worden zu sein, bei der 1. TS 12/15 NICHT ERSCHIEN, bei der 2. TS 3/16 NICHT ERSCHIEN WEGEN einer bis Juni oder Juli dauernden TAIWANREISE (sich also 3 BIS 4 MONATE! weder an ihrem europäischen noch an ihrem asiatischen Wohnort aufhielt), bei der 3. TS 7/16 „ERNEUT“ ERKRANKT war.
Mittlerweile konnte die Erkrankte zwar von Taiwan in die Schweiz zurückkehren, eine Reise von dort ins Innviertel ist jedoch nicht zumutbar.
Urteile dürfen nur über das zuvor in der Verhandlung Vorgebrachte ergehen. Bloße Aktenlage reicht nicht aus, denn auch der persönliche Eindruck von Parteien und Zeugen ist ein Aspekt der Beweiswürdigung.
Der Ankläger sollte beantragen, daß die Schweizer Spenderin vor einem Schweizer Gericht ihre Aussage macht und die dann hier vorgelegt wird!
Gestern lautete die Schlagzeile:
"38 Hunde in Gnadenhof verhungert - Prozess vertagt"
nachrichten.at/apa
21. November 2016 - 13:28 Uhr
und welche Neuen Erkenntnisse gibt es in diesem Artikel?
Max Hofer
22. November 2016 - 00:04 Uhr
daher auch mein Post als Wiederholung:
"von jamei (17827) · 21.11.2016 14:43 Uhr
Der Anwalt der Angeklagten, auf deren Gnadenhof 38 Hundeleichen gefunden worden waren, beantragte dies, weil seine Mandantin über einen gewissen Zeitraum nicht zurechnungsfähig gewesen sein soll.....so so wenn`s eng wird dann unzurechnungsfähig -
beim Geld nehmen aber NICHT und beißen kann`s auch die Tante aber frau ist ja soooo tierlieb......"
Das ist dem juristischen Laien unverständlich, warum es Monat um Monat um Monat nicht möglich ist, hier einmal ein Urteil zu sprechen. Was für einen grausamen, elenden Tod diese Hunde erleiden mussten, weil ihnen ... wer? ... das ist doch wohl eindeutig, nichts zu fressen gab über Tage und Wochen. Bis die armen Tiere nach Qualen, Verzweiflung und wahrscheinlich erbärmlichsten Jaulen und Betteln zusammengebrochen und gestorben sind. Die "seelische Zerrüttung" erstreckte sich aber nur auf die ihr anvertrauten, wehrlosen Tiere, wie es scheint, denn sie selber wird ja tüchtig gegessen haben neben den gequälten, hungernden Tieren, die ihrem Tod entgegenblickten. Eine so schlimme Sache!!!! Hoffentlich wird bald einmal ein nachvollziehbares Urteil gesprochen werden.
Gutie-Spender, die "blind" und ungeprüft Geld geben, sind zum Teil schuld an solchen Verhältnissen. Auch Spenden muss gelernt sein und ohne geringem Prüfaufwand halte ich es für fahrlässig.
Mittlerweile weiß ja der eine oder andere, dass Geld, welches man der Bettelmafia auf der Straße gibt, meist NICHT für Gutes verwendet wird und oft sogar jemandem schadet.