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Drei Hühner beschäftigten das Höchstgericht

17. Juli 2018, 00:04 Uhr
Drei Hühner beschäftigten das Höchstgericht
Streit um einen Hühnerstall Bild: Weihbold

ENNS, WIEN. Für ihre drei Hühner zog Ulrike Bart bis vor das Höchstgericht. Nachbarn hatten sich über die Tiere und ihren 15 Quadratmeter großen Hühnerstall beschwert, weil sie diese offenbar als Belästigung empfanden.

Die Stadtgemeinde Enns und das Landesverwaltungsgericht untersagten Bart per Bescheid, die Tiere in ihrem Garten zu halten. Die Hühnerhaltung sei auf einem Grundstück, das im Flächenwidmungsplan als "Bauland-Wohngebiet" ausgewiesen ist, nicht zulässig, argumentierten die Landesrichter.

Frau Bart bekämpfte diese Ansicht bis zum Verwaltungsgerichtshof in Wien und ist dort nun endgültig mit ihren drei Hühnern abgeblitzt.

Revision wurde zurückgewiesen

Der Verwaltungsgerichtshof wurde angerufen, weil aus Sicht der Hühnerhalterin eine Rechtsprechung zu der Frage fehlte, ob die Haltung von drei weder zu gewerblichen noch zu hobbymäßigen Tierzuchtzwecken gehaltenen Hühnern und die Errichtung einer baulichen Anlage mit der Widmung "Wohngebiet" im Sinne des Raumordnungsgesetzes im Einklang stünden. Weiters könne der Rechtsprechung nicht entnommen werden, wann Haustiere wie Hühner, die lediglich zur Eigenversorgung und als Haus- und nicht als Nutztiere gehalten würden, im Wohngebiet als typisch anzusehen seien.

Das sah das Oberstgericht mit Blick auf die entsprechenden Landesgesetze anders und wies die Revision der Ennser Hühnerhalterin zurück.

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26  Kommentare
26  Kommentare
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( Kommentare)
am 17.07.2018 23:05

wie lange darf ein Huhn kackern - nachdem sie ein Ei gelegt hat?
wieviele Vögel und Mäuse darf pro Jahr eine Katze fangen?
wie oft darf man mit dem Sporen ein Pferd zum Springen zwingen?
wieviel Milch darf man dem Kalb wegtrinken?

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bergere (3.190 Kommentare)
am 17.07.2018 20:57

In meiner Kindheit hatte in Pichling jedes zweite Haus Hūhner und es wurde als ganz normal entfunden.Heute stehen hier ein Betonklotz neben dem anderen,das empfinde ich nicht als normal.Ihr wisst was ich damit sagen will.

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lindenmayr.horst (112 Kommentare)
am 17.07.2018 15:29

Für drei Hühner sind 15m zu wenig aber 30m für 2 Persohnen und einen Kind das ist in den Dämlichen Österreich erlaubt.

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spoe (15.613 Kommentare)
am 17.07.2018 15:34

Wieso nicht, sollte doch frei wählbar bleiben.

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gmes (45 Kommentare)
am 17.07.2018 17:35

Das Ausmaß der Fläche ist für die Entscheidung völlig irrelevant, die Haltung von Nutztieren ist im Wohngebiet in OÖ nicht erlaubt, wurscht wieviel Fläche diesen zur Verfügung steht.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 17.07.2018 17:58

Darum geht’s nicht - du Checker. 🤪

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hausmasta (916 Kommentare)
am 17.07.2018 13:12

Das nennt sich dann laut Podgarschitz linksgerichtete Justiz.
Alles klar.

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Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 17.07.2018 18:28

He linker Komiker, wer zum Teufel ist PODGARSCHITZ.....?😊

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jamei (25.567 Kommentare)
am 17.07.2018 11:49

Weshalb wurde der Artikel von Gestern umgeschrieben?

Da stand noch etwas von 1,5 Quadratmeter....

siehe Netzfund:

Hühnerhalterin in Oberösterreich vor Höchstgericht abgeblitzt - OÖN

https://www.nachrichten.at/.../Huehnerhalterin-in-Oberoesterreich-vor-Hoechstgericht-ab...
vor 20 Stunden - In dem Rechtsstreit ging es um drei Hühner und einen Hühnerstall mit einer Grundfläche von 1,5 Quadratmetern und einer Höhe von 1,5 Meter ...

Dieser Beitrag ist NICHT mehr vorhanden - weshalb?

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 17.07.2018 12:07

Drum hab ich ja geschrieben, dass das völliger Blödsinn ist, was im Artikel steht. 15m2 ist das schon etwas anderes.

Aber 1,5 oder 15 .... macht eh fast keinen Unterschied - Kleinigkeiten halt 🤪

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 17.07.2018 12:32

Es handelt sich um einen Hühnerstall mit 1,5 m² (nicht 15) Fläche und 1,5 m Höhe. Siehe VfGH und den dort verlinkten Volltext.

https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/ra_2018050056.html?0

Die Fläche ist aber eh nicht ausschlaggebend. Von der Stadtgemeinde über das Landesverwaltungsericht bis zum Verfassungsgerichtshof haben das alle Instanzen gleich gesehen (nämlich als im Wohngebiet nicht zulässig), lediglich die Hühnerhalterin hat den Rechtsweg so lange hinausgezogen.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 17.07.2018 12:45

Danke für den Link.

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Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 17.07.2018 20:05

Warum umgeschrieben ? Jamei,vielleicht hat der schöne Rudi interveniert, wo doch die unwissende Klägerin 😂(so in OÖ heute) eine grüne Politikerin ist, wer weis das schon.....

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amha (12.651 Kommentare)
am 18.07.2018 06:24

Tippe da mal auf das politische Engagement der Klägerin...

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Neuer_User (2 Kommentare)
am 17.07.2018 10:46

Mein Nachbar hat einen Hund, der bellt... ist das nicht auch Belästigung?

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 17.07.2018 11:16

Wenn er länger als 10 min dauerbellt, dann schon - sonst nicht.

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Heza (816 Kommentare)
am 17.07.2018 09:30

Ich habe auch 4 glückliche Hühner in meinem Garten, Nachbarn kommen mit den kleinen Kindern Hühner schauen. Die Kinder kommen mit Freude und wissen jetzt woher Eier kommen, nämlich nicht aus dem Karton im Supermarkt.

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futzi (1.566 Kommentare)
am 17.07.2018 10:05

Und wie geht's mit Ratten Mäuse und Spatzen sind genug da

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 17.07.2018 11:17

Ich habe 6 Mädels - Gott sei Dank habe ich nicht so dämliche Nachbarn.

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( Kommentare)
am 17.07.2018 09:07

also mich würden die Hühner nicht stören.solange kein Hahn dabei ist,der jeden morgen zum krähen anfängt.

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Zaungast_17 (26.831 Kommentare)
am 17.07.2018 09:05

ein fataler Präzedenzfall!!!

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 17.07.2018 08:35

Niemand kann in Ruhe leben, wenn‘s dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Wäre das mein Nachbar gewesen, hätte er schon mal seine Koffer packen können.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 17.07.2018 08:02

Offensichtlich ging der ganzen Miesere ein Streit mit einem Nachbarn voraus, der dann wegen der Hühnerhaltung Anzeige erstattete. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bürgermeister eine Drohne ausgesendet hat, um unrechtmäßig gehaltene Hennen aufzuspüren und zu verfolgen. Ich bin auch ein Vertreter des Rechtsstaates und dass Gesetze einzuhalten sind; in diesem Fall wurde weit über das Ziel geschossen. Es gibt Leute, die halten sich z.B. ein Hängebauchschwein in der Wohnung und gehen damit angeleint sogar spazieren. Ist diese Tierhaltung erlaubt? Mit einem gesunden Hausverstand hat jedenfalls die ganze Angelegenheit nichts mehr zu tun.

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oberoesi (1.100 Kommentare)
am 17.07.2018 07:46

Ui, das werden ja einige betroffen sein, sollte der Richterspruch überall zur Anwendung kommen ("links" und "rechts").
Das sieht eher nach einem "Verbot von Eigenversorgung" aus, wenn nach Jahrzehnten "geduldeter Praxis" in etlichen Siedlungen ein paar Hühner im eigenen Garten plötzlich untersagt werden.

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 17.07.2018 00:45

In der Citta Slow Stadt fühlt sich eine Nachbarin durch die alten Hühner gestört, spinnen denn alle jetzt?

Legehennen werden normalerweise nach zwei Jahren ausrangiert und und zu Hühnersticks verarbeitet, wie man eben heute den Tieren nur ein extrem kurzes eingesperrtes Leben lässt

15 m² Freistall für 3 Hühner ist hühnermässig ein kleines Paradies

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 17.07.2018 12:08

Leider bereits nach einem Jahr.

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