Mit Auto gegen Kuh geprallt: 26-Jährige schwer verletzt
STEINBACH AM ZIEHBERG. 500 Kilo schweres Tier wurde auf Motorhaube geschleudert.
Ein dramatischer Unfall mit fatalen Folgen hat sich Donnerstagabend in Steinbach am Ziehberg (Bezirk Kirchdorf an der Krems) ereignet: Eine 26-Jährige prallte mit ihrem Auto mit voller Wucht gegen eine Kuh. Die junge Frau erlitt schwerste Verletzungen.
Die Schlierbacherin war kurz nach 19 Uhr mit ihrem Pkw auf der Ziehberg-Landesstraße unterwegs, als sie plötzlich von einem entgegenkommenden Autofahrer mittels Lichthupe gewarnt wurde. Der Lenker hatte kurz zuvor jene Stelle passiert, an dem sich Sekunden später der folgenreiche Unfall ereignete. Da neun Jungrinder plötzlich auf seiner Gegenfahrbahn standen, wollte er die entgegenkommende Lenkerin vor den Tieren warnen.
Auf Motorhaube geschleudert
Die 26-Jährige dürfte auf diese Warnsignale offenbar nicht reagiert haben, weshalb der Wagen mit voller Geschwindigkeit frontal gegen die rund 500 Kilo schwere Kuh prallte. Das trächtige Tier dürfte daraufhin auf die Motorhaube geschleudert worden sein, wodurch die Windschutzscheibe und beinahe auch das Pkw-Dach aufgerissen wurden.
"Wir wurden zu einem Verkehrsunfall mit Aufräumarbeiten alarmiert. Als wir aber ankamen, zeigte sich uns ein ganz anderes Bild", sagte gestern der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinbach am Ziehberg, Rudolf Stadler, der mit 19 Kollegen sowie Rettungskräften anrückte. Das Auto sei aufgrund des heftigen Zusammenstoßes völlig demoliert gewesen.
Zudem hatte das Opfer schwerste Verletzungen erlitten. Nach der Erstversorgung wurde die Frau zunächst in das Krankenhaus Kirchdorf gebracht, laut einer Spitalssprecherin dann aber aufgrund ihrer Kopfverletzungen wenig später in das Kepler Universitätsklinikum (KUK) überstellt. Gestern galt der Gesundheitszustand der Patientin als "stabil", sie werde aber "noch länger in Behandlung bleiben", sagte ein KUK-Sprecher.
Wie sich herausstellte, waren die Kühe aus einer rund 500 Meter entfernten, umzäunten Weide entkommen. Aus rechtlicher Sicht kann der Halter der Kühe für etwaige Körper- und Sachschäden belangt werden, sagte der JKU-Zivilrechtsprofessor Andreas Riedler den OÖN. Laut Gesetz müsse ein Halter seine "Tiere speziell in der Nähe von Bezirks- und Landesstraßen besonders sorgfältig verwahren". (nieg)