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Mordfall Gmunden: Wird Prozess gegen Tennisspieler wiederholt?

Von (staro), 08. Mai 2015, 00:04 Uhr
Mordfall Gmunden: Wird Prozess gegen Tennisspieler wiederholt?
Neuer Prozess für Helmut S.? Bild: APA/FOTO-KERSCHI.AT/WERNER KERSC

GMUNDEN. 40-Jähriger Versicherungsvertreter wurde vor zehn Monaten zu 18 Jahren Haft verurteilt. Demnächst sollte der OGH über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheiden. Dann steht fest, ob der Prozess wiederholt werden muss.

Am 2. Juli 2014 wurde ein wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mordes an einer Tanzschulbetreiberin (51) angeklagter Versicherungsvertreter (40) zu 18 Jahren Haft verurteilt. Doch das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) noch nicht über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten entschieden hat. Bekanntlich soll der Mann die Frau nach einer Tennisabschlussfeier in ihrem Garten sexuell attackiert und getötet haben.

Nun, nach einem richtungsweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Anfang April, kommt Bewegung in das Rechtsmittelverfahren. "Es wird nicht mehr ewig dauern. Es sollte noch vor den Sommerferien eine Entscheidung geben", sagt OGH-Richterin Helene Bachner-Foregger.

Das bisher offene Rechtsproblem: Wie in vielen Strafsachen wurden auch im Fall Gmunden die Sachverständigen anfangs von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Und wie es einem – vom VfGH für verfassungswidrig erklärten – Paragrafen der Strafprozessordnung entsprach, mutierten diese von der Anklage bestellten Experten automatisch im Prozess zu Gerichtsgutachtern. Derselbe Gutachter unterstützte also zuerst als "Zeuge der Anklage" den Staatsanwalt, sollte aber später im Prozess dem Gericht als "unabhängiger Experte" dienen. Angeklagte konnten in solchen Fällen bei Zweifeln an der Unbefangenheit oder Sachkenntnis des Gutachters bisher keinen neuen Sachverständigen verlangen.

Recht auf faires Verfahren

Der VfGH entschied aber kürzlich, dass dieser Mechanismus, wonach vom Staatsanwalt beauftragte Gutachter automatisch auch als Gerichtsgutachter zum Zug kommen, verfassungswidrig sei. Dies widerspreche dem Recht auf Waffengleichheit und ein faires Verfahren. Inzwischen wurde das Gesetz zwar repariert. Für schon zuvor anhängige Verfahren gilt: Jeder Einzelfall muss im Lichte des VfGH-Urteils neu überprüft werden. Auch im Mordfall Gmunden kamen mehrere Sachverständige als "Zeugen der Anklage" im Prozess zu Wort. So brachten etwa drei Mediziner-Gutachten unterschiedliche Ergebnisse. In einem wurden die tödlichen Verletzungen der Frau als klare Folge brachialer Gewalt durch den Täter beurteilt. Ein anderer Mediziner hielt einen Sturz ohne fremde Gewalt für genauso wahrscheinlich. Erst ein von der Anklage engagierter "Über-Gutachter" meinte, der Sturz sei durch einen "Beschleunigungseffekt" (beispielsweise durch ein Schubser) zustande gekommen.

Justiz-Insider halten eine Prozesswiederholung für nicht unwahrscheinlich. 

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