Antragsfrist für freien Karfreitag endet heute
LINZ. Beantragung ist drei Monate vorab nötig.
Wer heuer am Karfreitag fix frei haben möchte, der muss sich beeilen: Denn die neue Regelung zum "persönlichen Feiertag" sieht vor, dass dieser drei Monate im Voraus dem Arbeitgeber gemeldet werden muss – und zwar schriftlich. Da heuer der Karfreitag auf den 10. April fällt, läuft damit bereits heute, Freitag, um Mitternacht die Frist für die Beantragung ab.
Wird die Frist eingehalten, kann der Arbeitgeber den freien Tag laut Gesetz nicht ablehnen. Wer trotzdem arbeiten muss, erhält einen Feiertagszuschlag, also das doppelte Entgelt. Allerdings wird für den persönlichen Feiertag ein Tag des Urlaubsguthabens abgezogen.
Diese Regelung gilt nicht nur für den persönlichen Feiertag am Karfreitag. Jeder Arbeitnehmer kann seit dem Vorjahr nach eigenem Ermessen einen arbeitsfreien Tag pro Jahr auswählen, beispielsweise den eigenen Geburtstag oder ein beliebiges religiöses Fest. Hintergrund der neuen Regelung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Er hob Anfang 2019 die zuvor in Österreich gültige Karfreitagsregelung auf, wonach nur evangelische, altkatholische und methodistische Christen an diesem Tag arbeitsfrei haben. Ein bezahlter Feiertag dürfe nicht nur einzelnen Religionsgruppen zugestanden werden, urteilten die Richter. Nach langem Hin und Her wurde der freie Karfreitag von der früheren türkis-blauen Regierung abgeschafft und der "persönliche Feiertag" eingeführt.
Freier Karfreitag für alle?
Seither vertreten die betroffenen Kirchen die Forderung, dass der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag für alle werden sollte. Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) habe diesbezüglich "Dialogbereitschaft" signalisiert, teilte der evangelische Bischof Michael Chalupka kürzlich mit.
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