Bluttat auf Linzer Spielplatz: Angeklagter laut Gutachten zurechnungsfähig
LINZ. Am zweiten Verhandlungstag im Mordprozess im Landesgericht Linz gegen einen inzwischen 17-jährigen Afghanen, der am 24. September 2018 auf einem Spielplatz in Linz einen Landsmann erstochen haben soll, waren am Dienstag etliche Zeugen und ein Gerichtsmediziner am Wort.
Vor den Zeugenbefragungen verlas der Richter zuerst die Einvernahmen des Beschuldigten bei der Polizei und vor dem Untersuchungsrichter, da auch der junge Mann bereits zu Prozessauftakt vor zwei Monaten sein Recht, keine Angaben zum Fall zu machen, in Anspruch genommen hatte. So will der damals 16-jährige aus Angst und im Drogenrausch auf seinen Landsmann eingestochen haben. Eine Tötungsabsicht, wie laut Staatsanwalt eindeutig gegeben, habe er niemals gehabt.
Schon vor der Gewalttat auf dem Spielplatz war es laut protokollierter Aussage am Vormittag des 24. Septembers zu einem Treffen der beiden Afghanen gekommen, die OÖN haben ausführlich darüber berichtet. Wegen Drogen gab es offenbar Streitigkeiten, worauf das spätere Opfer den Jugendlichen mit einer Eisenkette derart geschlagen und gewürgt haben soll, dass dieser zur Versorgung ins Spital musste. Um mit dem Vater keinen Ärger zu bekommen, erklärte der Jugendliche, sich bei einem Sturz über die Stiege verletzt zu haben, entnahm der Richter den Niederschriften.
Einige Stunden nach seiner Entlassung aus der Ambulanz wollte der Bursche dann an die frische Luft. Zur eigenen Sicherheit habe er sich ein Küchenmesser in den Ärmel gesteckt. Tatsächlich begegnete er dann seinem Kontrahenten erneut. Zur Aussprache sei man zum Spielplatz gegangen, wo sie eine weitere Person trafen. Dort haben der Angeklagte und das spätere Opfer gemeinsam "etwas geraucht". Plötzlich sei der 19-Jährige auf den Beschuldigten losgegangen. Darauf habe er in Panik zugestochen, nach ein paar Zügen am Joint sei er "nicht mehr bei Sinnen gewesen", hieß es wörtlich im Akt. Darauf sei der Angeklagte weggerannt.
Vier Augenzeugen berichteten dem Geschworenengericht, den Angeklagten und einen Dritten vom Spielplatz wegrennen bzw. mit einem Fahrrad wegfahren gesehen zu haben. Eine Zeugin meinte noch, die beiden hätten auf einen am Boden liegenden "eingewirkt". Ein zufällig vorbeikommender Notarzt begann das Opfer "mit Schnappatmung" noch zu reanimieren, wie er dem Gericht sagte. Dem Niedergestochenen sei aber nicht mehr zu helfen gewesen. Ein Urteil ist für Mittwoch vorgesehen, bei einer Verurteilung drohen dem Jugendlichen bis zu 15 Jahre Haft.
Messer bis zur Wirbelsäule gerammt
Nach den Zeugenaussagen schilderte der Gerichtsmediziner die Art der tödlichen Verletzung. Mit "erheblicher Intensität" sei der Brustkorbknochen durchstoßen worden, die Messerklinge drang bis nach hinten zur Wirbelsäule vor, führte er aus.
Ein Stich mit diesem Nachdruck führe in den meisten Fällen zu lebensgefährlichen Verletzungen, erklärte er dem Geschworenengericht. Es sei eine derart "massive, kräftige Bewegung" gegen den Körper gerichtet worden, dass die 20 Zentimeter lange Klinge abgebrochen und in der Wunde steckengeblieben ist. Dabei wurde die Hauptschlagader getroffen, worauf das Opfer innerhalb kürzester Zeit verblutete, erläuterte der Gerichtsmediziner. Zudem wies der 19-jährige Afghane Spuren "multipler, stumpfer Gewalt" im Gesicht auf, die zu Tritten passen würden, die der Schwerverletzte laut den Augenzeugen bereits am Boden liegend kassiert haben soll.
Laut dem psychiatrischen Gutachten war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig.
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