Geflügelpest: Oberösterreich kein Risikogebiet mehr
LINZ. Nachdem im April die Stallpflicht für Hausgeflügel nach Fällen von Geflügelpest in Oberösterreich aufgehoben und die Risikogebiete herabgestuft worden waren, gab das Land am Mittwoch weiter Entwarnung.
Wegen der sehr geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln sei davon auszugehen, "dass saisonbedingt weiterhin keine hochgradige Gefahr für die Ansteckung von Hausgeflügel mit Geflügelpest besteht". Damit gelten keine verpflichtenden Maßnahmen mehr.
Allerdings wies Landesveterinärdirektor Thomas Hain in einer Aussendung darauf hin, dass jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen sei. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wild lebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) sei ebenfalls wichtig für die Früherkennung.
Geflügelpest (Aviäre Influenza, "Vogelgrippe") wird durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht, der Subtyp H5N1 ist für Vögel hochpathogen. Infektionen mit H5N1 beim Menschen wurden in Europa bisher nicht nachgewiesen.
Die Stallpflicht ist noch immer aufrecht, wo die geschützten und sich daher rasant vermehrenden Raubvögel ihr Unwesen treiben.
Sie dringen nun sogar in Hühnerställe ein und reißen die armen Tierchen.