Nach brutalem Raubüberfall: Mittäter in Belgien in Haft
INNVIERTEL. Es war einer der aufsehenerregendsten Prozesse im Jahr 2014: Zwei Männer mussten sich damals wegen eines brutalen Raubüberfalls auf ein honoriges Ehepaar in Ried verantworten. Bei ihrem Coup ein Jahr davor sollen sie 700.000 Euro Beute gemacht haben.
Die Angeklagten wurden jedoch im Prozess, der sich nur auf Indizien stützte, freigesprochen. Bei einer Verurteilung hätten ihnen bis zu 15 Jahre Haft gedroht.
Richter Josef Lautner sagte damals bei der Urteilsbegründung, dass die Rufdatenauswertung einen dringenden Tatverdacht nahelegen würden, das aber nicht für einen Schuldspruch reiche.
Die Ermittler selbst gingen aufgrund umfassender Rufdatenauswertungen mehrerer Mobiltelefonen von vier Tätern aus.
Brisant: Die beiden mutmaßlichen Entlastungszeugen, die bei der Verhandlung in Ried den Angeklagten ein Alibi gaben, mussten sich zwischenzeitlich wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht verantworten.
Schon im August 2015 wurde ein im Innviertel lebender Mann zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt, die OÖN berichteten. Jetzt hat es auch den zweiten vermeintlichen Entlastungszeugen erwischt. Er wurde Ende Jänner zu sechs Monaten bedingter Haft verdonnert. Die Männer hatten damals behauptet, mit den später freigesprochenen mutmaßlichen Räubern zum Tatzeitpunkt in einem Tankstellenbuffet gefeiert zu haben.
Geiselnahme in Belgien
Die österreichischen Ermittler hatten im Dezember 2014 aber noch einen weiteren möglichen Täter im Visier. Tatsächlich konnte der Mann, gegen den damals ein europaweiter Haftbefehl bestand, von der Polizei in Irland gefasst werden. Da ungefähr zum gleichen Zeitpunkt die Freisprüche gegen die beiden Beschuldigten im Landesgericht Ried gefällt wurden, musste aber auch der Haftbefehl gegen den Verdächtigen in Irland aufgehoben werden.
Wie gefährlich dieser Mann ist, hat sich erst kürzlich in Belgien gezeigt. Dort brach er, gemeinsam mit mehreren Komplizen, in ein Wohnhaus ein, nahm eine Geisel und forderte 600.000 Euro Lösegeld. Laut Franz Joseph Zimmer von der Staatsanwaltschaft Ried konnten die Täter jedoch von einer Spezialeinheit der belgischen Polizei unschädlich gemacht werden. Aus derzeitiger Sicht reichen allerdings weder die Schuldsprüche wegen der falschen Alibis noch die Festnahme des vermeintlichen Mittäters in Belgien für eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen des Überfalls auf das Rieder Ehepaar aus.
Der Oberste Gerichtshof hatte der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Ried keine Folge geleistet. Für die beiden Opfer bleibt nur zu hoffen, dass die wahren Täter doch noch gefasst und verurteilt werden.