Wechsel des Schulsprengels wird schwieriger
INNVIERTEL. Der "Wettbewerb" um weniger werdende Kinder und Jugendliche in den Schulen wird härter.
Die gängige Praxis, seitens der Behörde dem jeweiligen Wunsch der Eltern nach einem Wechsel des Schulsprengels zu entsprechen, bremst sich nach Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts auf Basis des Pflichtschulorganisationsgesetzes jetzt offenbar ein.
Grundsätzlich gilt, dass sich die vom angestrebten Sprengelwechsel betroffenen Gemeinden einigen müssen, so wie auch die betroffenen Schulen zustimmen müssen. Allerdings setzt in Zeiten geringerer Schülerzahlen das Ringen um die Jugend ein: Schulen wollen "ihre" Kinder und Jugendlichen behalten – und die jeweiligen Gemeinden auch. Kommt es zu keiner Einigung, muss die Bezirkshauptmannschaft entscheiden. Wäre durch einen Wechsel eine Mindestschülerzahl unterschritten, darf der Wechsel ohnehin nicht genehmigt werden.
In den meisten anderen Fällen wurde dem Wunsch der Eltern bisher allerdings entsprochen. Bei aus ihrer Sicht "negativen" Entscheidungen können sich die Eltern an das Landesverwaltungsgericht wenden – Letzteres hat in der jüngeren Vergangenheit allerdings einige Beschwerden von Eltern abgewiesen. Sinngemäß habe der Schulsprengel eine grundsätzliche Bedeutung. In einem konkreten Fall im Innviertel verweigerte die "Sprengel-Gemeinde" die Zustimmung zu einem Wechsel.
Die eigene Schule sei auf jeden Schüler angewiesen, zumal es auch um Unterrichtsstunden-Ressourcen gehe, die mit der Zahl der Schüler verknüpft sei. Fast jeder Umschulungsantrag, der bislang genehmigt wurde, wirke sich in den nächsten Jahren negativ auf die betroffene Schule aus. Ohne Umschulung – mit den Kindern des eigenen Sprengels – wäre die Zweiklassigkeit dieser Schule auf alle Fälle gesichert, so die ablehnende Haltung seitens der Gemeinde.
Die Behörde lehnte das Wechselgesuch der Eltern ab. Diese beriefen, scheiterten aber auch beim Verwaltungsgerichtshof. Laut Gericht hat der Schulbesuch im Sprengel der Wohnsitzgemeinde als Regelfall zu gelten, der sprengelfremde Schulbesuch als Ausnahme. Die Bewilligung für einen Wechsel kann versagt werden, wenn die Vorteile für den Schulpflichtigen die mit dem Sprengel verbundenen Interessen nicht überwiegen.
Ein Aspekt, dem kleinere Gemeinden in Zeiten geringerer Schülerzahlen in ihrer Argumentation vermutlich immer mehr Augenmerk schenken dürften.
Kindergarten-Ort kein Grund
Der Kindergartenbesuch in einer anderen Gemeinde, verbunden mit dem Wunsch, in dieser Gemeinde auch mit den dort gewonnenen Freunden anschließend die Volksschule zu besuchen, sei jedenfalls kein ausreichender Grund, dass ein Schulsprengelwechsel zu bewilligen ist. "Schon gar nicht kann es ein Anrecht auf den Besuch einer bestimmten Schule je nach gewähltem Kindergarten geben", so eine Passage des Urteils.
"Gemeinsames Ziel ist das Wohlergehen des Kindes"
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Wenn es so weitergeht, wird es sich auch bald am Land lohnen Privatschulen zu eröffnen!!
steigt der Wunsch zum Schulwechsel.
Das gehört natürlich unterbunden
Unsere Bildungsverantwortlichen zeigen halt gerne her, dass sie stur sind im eigenen Interesse und auch eine mächtige Behörde. "Nur" weil sich Eltern oder Kinder mit einer kleinen Abweichung vom Sprengel aus privaten Gründen glücklicher und wohler fühlen könnten, gibt's keine Extrawurst. Die gibt es immer nur für Lehrer.