Kranzniederlegung vor Hitlerhaus: Berliner erschien nicht zu Prozess
RIED/BRAUNAU. Angeklagter war laut Verteidiger aus beruflichen Gründen verhindert.
Durchaus mit Spannung wurde am Dienstag der Prozess gegen einen 57-jährigen Mann aus Berlin erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, am 21. April 2021 vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau einen Kranz mit der Aufschrift "RIP-USA" abgelegt zu haben. Laut Anklage stand die Abkürzung für "Rest in Peace" (Ruhe in Frieden) und "Unser seliger Adolf", die Oberösterreichischen Nachrichten haben berichtet.
Der Angeklagte blieb der gestrigen Geschworenenverhandlung wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung aber fern, lediglich sein Verteidiger war anwesend. "Meinem Mandanten war es leider aus beruflichen Gründen nicht möglich, heute nach Ried zu kommen." Dieser habe zudem keine Ladung erhalten. "Er wird sich dem Verfahren aber stellen", sagte der Verteidiger zum vorsitzenden Richter des Geschworenensenats, Andreas Rumplmayr. "Es ist sicher nicht so, dass sich der Angeklagte seinen Termin aussuchen kann", sagte der Richter. "Ich denke, man sollte hier etwas Verständnis haben. Mein Mandant kommt schließlich nicht aus der Nachbarschaft", sagte der Rechtsanwalt.
Daraufhin meldete sich auch Staatsanwalt Alois Ebner mit einer Anmerkung zu Wort: "Na ja, am 20. April 2021 hat er es offenbar auch geschafft, für eine Kranzniederlegung bis nach Braunau zu fahren." Ein neuer Termin steht noch nicht fest, vor dem Herbst ist aber nicht mit der Durchführung des Prozesses zu rechnen.
Jaci Seifriedsberger hat WM und Olympia im Visier
Ein Spektakel in Uniform: "Der Große Österreichische Zapfenstreich"
Ein schwungvolles Fest zum Jubiläum: 60 Jahre Blasmusikverband im Bezirk
Wacker Burghausen: Möglicher Gestank durch Klärschlamm
![Thomas Streif Thomas Streif](/storage/image/4/2/4/3/2153424_autor-artikel-text-artikel-200_1Au4nT_NUht2L.png)