Raubüberfall auf Trafik in Altheim: Acht Jahre Haft
ALTHEIM/RIED. Mit Spielzeugpistole bewaffnet und einer weißen Corona-Maske erbeutete der einschlägig vorbestrafte Innviertler 990 Euro.
Es ist ein schwerer Gang des Angeklagten von der Justizanstalt Ried in den Schwurgerichtssaal des gegenüberliegenden Landesgerichts. Der 35-Jährige trägt ein blaues, langärmeliges Hemd und schwitzt – angesichts des bevorstehenden Schöffenprozesses wegen eines Raubüberfalls auf eine Tankstelle in Altheim und den schwülen Temperaturen im Gerichtssaal kein Wunder. Neu ist der Ablauf einer solchen Verhandlung für den Beschuldigten nicht. Ganz im Gegenteil: Er hat sechs Vorstrafen auf dem Kerbholz. Zuletzt wurde er 2015 wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf eine Bank in Linz zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Im April 2022 wurde der Mann aus dem Bezirk Ried aus der Haft entlassen. Erstmals wurde der 35-Jährige 2009 wegen Raubes verurteilt.
Die Anklage ist eindeutig und wird vom Beschuldigten auch nicht bestritten: Der Innviertler hat am 24. Mai 2024 eine Trafik in Altheim überfallen und einen Angestellten mit einer echt aussehenden Spielzeugwaffe mit den Worten "Her mit dem Geld, schnell, dann passiert nichts" bedroht. "Der Angeklagte ist umfassend geständig. Das lässt sich in Einklang mit den Ermittlungsergebnissen des Landeskriminalamts bringen", sagt Staatsanwalt Jakob Hippmair. Durch den raschen Rückfall des Beschuldigten erhöht sich die Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre. "Ich war heute früh, gelinde gesagt, überrascht darüber, dass der Beschuldigte einen Beweisantrag auf Unzurechnungsfähigkeit gestellt hat. Unabhängig davon, ob er Heroin konsumiert hat oder nicht, für eine Unzurechnungsfähigkeit liegen nicht einmal ansatzweise irgendwelche Punkte vor", sagt der Staatsanwalt und fügt hinzu: "Der Angeklagte hat die Geschehnisse im Detail geschildert und auch sehr zielgerichtet gehandelt." Nicht einmal sechseinhalb Jahre in Haft hätten für den Beschuldigten ausgereicht, um ihn erneut von derart schweren Taten abzuhalten, bringt Staatsanwalt Hippmair ins Treffen.
"Schwere Lebensphasen"
Verteidiger Martin Wintersberger schildert in seinem Eingangsplädoyer die schweren Lebensphasen seines Mandanten, eine Rechtfertigung für den Raubüberfall sei das aber nicht. Die Tat sei eine "Spontanreaktion" seines Mandanten gewesen. "Er hatte eine Spielzeugpistole des Stiefsohnes und eine Corona-Maske im Auto, also hat er den Entschluss gefasst", sagt Wintersberger, der den Beweisantrag für ein Sachverständigengutachten über die Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten ankündigt.
"Habe mich als Versager gefühlt"
"Die sechseinhalb Jahre Haft haben mich zum Nachdenken gebracht. Ich habe früher viele Fehler gemacht und mich immer wieder mit den falschen Leuten eingelassen. Rund zwei Jahre lang war ich weg von den Drogen", sagt der 35-Jährige. Allerdings sei er dann ab Februar 2024 wieder in ein Loch gefallen, weil er keinen Job gefunden habe. "Ich habe mich als Versager gefühlt. Meine Lebensgefährtin hat uns erhalten und sogar die Alimente für meine Kinder bezahlt", schildert der Angeklagte. Er habe dann einen massiven Rückfall erlitten und bis zu drei Gramm Heroin am Tag konsumiert. "Es ist ein Wunder, dass er noch dasitzt", sagt der Verteidiger.
Am Tattag sei es ihm sehr schlecht gegangen, sein "Stammdealer" habe ihm kein Heroin verkauft. "Dann habe ich noch einen Freund in Altheim besucht. Beim Heimfahren habe ich offenbar mein Hirn ausgeschaltet", sagt der Beschuldigte. Den Überfall mit der Spielzeugpistole und einer weißen Corona-Maske, bei dem er 990 Euro erbeutete, bestreitet er nicht. "Wäre der Drogenrückfall nicht gewesen, wäre mir das nie im Leben passiert", sagt der Angeklagte. Nachdem der Beweisantrag des Verteidigers wohl kaum Aussicht auf Erfolg hätte, zieht ihn der Verteidiger des 35-Jährigen nach kurzer Rücksprache mit seinem Mandanten zurück. Das Opfer, das als Zeuge geladen ist, erscheint trotz zugestellter Ladung nicht zur Verhandlung. Der Mann erhält dafür eine Ordnungsstrafe von 150 Euro aufgebrummt. Seine Aussagen, die er bei der Polizei getätigt hat, werden mit Zustimmung der Staatsanwalt und des Verteidigers verlesen. "Der Beschuldigte lernt offensichtlich nichts aus seinen Taten", sagt der Staatsanwalt Hippmair in seinem Plädoyer.
Gesellschaft vor Tätern schützen
"Ich bereue zutiefst, was ich getan habe. Ich weiß, es ist keine Entschuldigung, aber wenn ich nicht rückfällig geworden wäre, dann wäre es nie passiert. Dass ich nicht freizusprechen bin, weiß ich selber auch", sagt der 35-Jährige zum Abschluss der Verhandlung.
Lange benötigt der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Tamara Shahin nicht: Der Beschuldigte wird zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte nimmt das Urteil mit gesenktem Kopf, den er leicht schüttelt, zur Kenntnis. Eine niedrigere Strafe als sechseinhalb Jahre sei keinesfalls zu rechtfertigen gewesen. "Unser Rechtssystem ist so, dass wir die Gesellschaft vor Straftätern schützen müssen", begründet die Richterin das Urteil. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte geben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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