Jugendkriminalität: Mit 13 Jahren 200 Straftaten begangen
LINZ. Einbrüche, Beschädigungen: Heimkind hat bereits 300.000 Euro Schaden angerichtet, seine Betreuung kostet 17.000 Euro im Monat.
Jugendliche unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig und können daher auch nicht verantwortlich gemacht werden für Straftaten, die sie begangen haben. So bleiben die Opfer auf ihrem Schaden sitzen.
Ein solches Problemkind ist jener 13-Jährige, der schon mehr als 200 Eintragungen wegen gerichtlich strafbarer Handlungen aufweist und der heuer beim Einbruch in eine Kfz-Werkstatt dabei gewesen ist, bei dem zwei PS-starke Autos gestohlen und zu Schrott gefahren worden sind.
Wegen sehr schwieriger Familienverhältnisse hat die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich (früher Jugendwohlfahrt) die volle Erziehung des Burschen, der in den nächsten Wochen 14 Jahre alt sein wird, übernommen. Was kostet die Betreuung dieses Buben? Das wollte der FP-Landtagsklubobmann Herwig Mahr von Landesrat Michael Lindner (SP) wissen, der für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist.
"Der Tagessatz im konkreten Fall beträgt 288 Euro", heißt es in der schriftlichen Beantwortung der FP-Anfrage. Für zusätzliches Betreuungspersonal und Beschäftigungsangebote kämen aber noch "Zusatzkosten in etwa der gleichen Höhe dazu", heißt es weiters. Das sind pro Monat mehr als 17.000 Euro.
Weil die rechtliche Handhabe fehle, seien Fälle wie dieser ein Beweis, "dass über die Strafmündigkeit diskutiert werden muss", sagt Mahr. "Eine Politik der Samthandschuhe bei Serientätern bringt keine Besserung." Stattdessen würden monatlich 17.000 Euro "verpulvert". Lindners Ressort hielt sich bei der Beantwortung der Anfrage bedeckt, was den konkreten Fall betrifft, man unterliege bei Kindern und Jugendlichen der Verschwiegenheitspflicht. Die Ahndung von Kriminalität sei aber Aufgabe der Polizei und der Strafjustiz. Die Aufgabe seines Ressorts sei es, das Kindeswohl zu sichern und Gefährdungen "möglichst auszuschließen", antwortet Landesrat Lindner.
Den Schaden trügen weder die Erziehungsberechtigten noch die Betreuungseinrichtung, die Opfer blieben darauf sitzen, gibt Gottfried Mitterlehner, Chef des Landeskriminalamtes, zu bedenken. "Alle Institutionen sind sich einig, dass man bei jungen Menschen sehr vorsichtig sein soll mit dem frühzeitigen Einsperren." Aber für solch schwere Fällen brauche es eine rechtliche Handhabe, "verknüpft mit einem pädagogischen Konzept, um diese jungen Menschen wieder auf die richtige Bahn zu bringen", sagt Mitterlehner. Die Ist-Situation sei "sehr unzufriedenstellend".
Kinder verprügelt: Sechseinhalb Jahre Haftstrafe für Welser (38)
Italien, Griechenland, Malediven: Das sind die Reisetrends für das Jahr 2025
Kinderhochstühle im Test: Drei Modelle fielen wegen Sicherheitsmängeln durch
Täter auf der Flucht: Mann in Linz angeschossen
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.
Interessieren Sie sich für diesen Ort?
Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.