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Klage erfolgreich: Wanderwegsperre am Pöstlingberg ist rechtswidrig

Von Christian Diabl, 04. September 2024, 06:02 Uhr
Erfolgreiche Klage: Wanderwegsperre am Pöstlingberg ist rechtswidrig
Seit April 2023 ist der Brandstetterweg durch Reisig unpassierbar, die Stadt hat dagegen geklagt und recht bekommen. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Bezirksgericht bestätigte das Wegerecht für die Öffentlichkeit auf dem Brandstetterweg, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Es ist eine Entscheidung, die mit Spannung erwartet wurde. Nach mehreren Verhandlungstagen und Dutzenden befragten Zeugen hat das Bezirksgericht Urfahr entschieden, dass die teilweise Sperre des Brandstetterweges auf dem Pöstlingberg rechtswidrig ist. Damit bestätigte das Gericht das bestehende Wegerecht für die Öffentlichkeit.

Der Fall hatte, wie berichtet, bei Spaziergängern und Wanderern viel Ärger ausgelöst. "Es kann doch nicht sein, dass man die Bevölkerung aussperrt", so der Tenor. Der beliebte Weg führt über die Samhaberstraße hinauf zur Pöstlingbergkirche, der obere Teil war jedoch seit April 2023 durch die Eigentümer mit Reisig und Ästen unpassierbar gemacht worden. Dagegen hat die Stadt Linz Klage eingereicht. "Es bestand hier aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf. Nach mehrmaligen erfolglosen Schlichtungsversuchen – der Grundstückseigentümer hatte davor nämlich schon mit einer Kette versucht, die Begehbarkeit des Wegs zu erschweren – mussten wir als Stadt Linz Klage einreichen", sagt Stadtrat Dietmar Prammer (SP). Mit der Verunmöglichung der Nutzung des Weges drohte nämlich ein Verfall des Wegerechts.

Brandstetterweg Pöstlingberg Sperre
Der gesperrte Abschnitt des Brandstetterweges.

Dieses besteht laut Erkenntnis des Gerichts bereits seit mehr als 100 Jahren, wie auch alte Wanderkarten zeigen. Das Aufstellen von Verbotsschildern sowie das Aufhängen einer Kette änderte daran nichts, weil der Weg trotzdem von Wanderern genutzt wurde, wie zahlreiche Zeugen vor Gericht bestätigten. Erst als er völlig unpassierbar gemacht wurde, begann die juristische Uhr zu ticken.

Klage innerhalb der Frist

Der Grund liegt im Wegerecht. Dieses kann durch bloßen Nichtgebrauch nach 30 Jahren verjähren. Wird die Ausübung des Wegerechts aber beeinträchtigt oder unmöglich gemacht und der Wegberechtigte unternimmt nichts dagegen, verfällt es schon nach drei Jahren. Beim Brandstetterweg wäre das demnach im April 2026 der Fall gewesen, die rechtzeitige Klage der Stadt hat das verhindert.

Wanderwegsperre am Pöstlingberg
Der Weg muss wieder zugänglich gemacht werden. Bild: VOLKER WEIHBOLD

Für Prammer handelt es sich um ein wegweisendes Urteil: "Bedeutende Wanderwege wie dieser müssen für die Bevölkerung frei begehbar bleiben", sagt er. Natürlich sollten aber auch Wanderer rücksichtsvoll mit fremdem Grund umgehen.

Weitere Sperren

Das Ergebnis liefert der Stadt jedenfalls eine wichtige Grundlage für ähnlich gelagerte Fälle. Diese müssten aber einzeln beurteilt werden, so Prammer. Bezüglich einer weiteren Sperre am unteren Brandstetterweg würden die Verhandlungen zwischen der Stadt und den Eigentümern noch laufen.

Das Urteil zum oberen Brandstetterweg ist auch noch nicht rechtskräftig. Bis 30. September können die Eigentümer am Landesgericht Linz Berufung einlegen. Äußern wollten sie sich gegenüber den OÖN gestern nicht.

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31  Kommentare
31  Kommentare
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delano (240 Kommentare)
vor 39 Minuten

Dafür wird dann Babler sorgen!

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azways (6.009 Kommentare)
vor 15 Stunden

Knallharte Enteignung ohne Kosten- und Risikoübernahme.

Danke !!!!

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reibungslos (14.991 Kommentare)
vor einer Stunde

Die Gerichtsentscheidung entspricht geltendem Recht. Der Besitzer hätte sich früher darum kümmern müssen. Jahrzehnte etwas dulden und dann sperren geht auch nicht.

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hn1971 (2.087 Kommentare)
vor 46 Minuten

Schon mal was von Servitutsrecht gehört?

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il-capone (150 Kommentare)
vor 17 Stunden

Jedem Wanderer seine Benützungsgebühr für Steige und Wege dann, wenn er keinen Griff zu seiner Erhaltung tun will.
Bestens bei jeder Tour in den Bergen zu sehen: Blind rauf, blind runter, und liebend gern die Abschneider durchstürmen.
Logisch., es sind ja 'Naturfreunde'.
Wasserabflüsse aktiv freihalten oder Abschneider zuräumen etc ?
Bitte doch, der Weg ghert mia und somit kann der meist mutwillig blinde Wegnutzer durchpfeifen wie er will.

In meinem Privat-Wald könnens von mir aus ausserhalb des Zaunes Schwammerl suchen, nachhaltig sciencen oä. , aber Ellbogenmanieren und dauerhaftes Spurenmachen wirds nie geben.

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StevieRayVaughan (3.949 Kommentare)
vor 17 Stunden

Es handelt sich um einen befestigten (geschotterten) Weg, auf dem auch Autos fahren könnten....

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zuckerruebe (253 Kommentare)
vor 16 Stunden

woher haben sie das? dort ist nichts geschottert. die Straße ist asphaltiert und dann ein Waldweg.

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Natscho (5.248 Kommentare)
vor 15 Stunden

Der freie Zugang zu Wäldern zu Erholungszwecken ist eine große Errungenschaft der Sozialdemokratie.

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vinzenz2015 (48.156 Kommentare)
vor 18 Stunden

Nach 30 Jahren handelt es sich um ein " "ersessenes Recht"!
Ist so!

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vinzenz2015 (48.156 Kommentare)
vor 18 Stunden

"Benützung auf eigene Gefahr"
und die Sache hat sich!

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ECHOLOT (8.956 Kommentare)
vor 19 Stunden

Endlich mal was positives für die Linzer die gerne eine runde auf ihrem Hausberg gehen wollen!

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clz (724 Kommentare)
vor 21 Stunden

"Wegehalterhaftung" googeln, sehr aufschlussreich. Wenn etwas passiert, gilt halt immer die Rechtslage.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.316 Kommentare)
am 04.09.2024 09:37

Gut so, ich hoffe, beide Wegsperren sind dort bald wieder Geschichte.

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RKLinz09 (2.800 Kommentare)
am 04.09.2024 08:09

der Grundbesitzer sperrt ab weil er praktisch auch haftbar ist für die Wanderer, wenn der Weg nicht gangbar bleibt. Schneeräumung etc. da wälzt die Stadt jetzt natürlich die Verantwortung auf den Grundstücksbesitzer völlig ab. das Gesetz ist in Wirklichkeit eine Frechheit dem Besitzer gegenüber

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meisteral (12.557 Kommentare)
am 04.09.2024 08:27

Schneeräumung und Wanderweg, geh bitte.

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menschlich (519 Kommentare)
am 04.09.2024 08:36

Ja, das ist das eine, dass man als Grundbesitzer haftbar gemacht werden kann, wenn jemandem etwas auf dem Weg passiert, obwohl der Grundbesitzer den Weg gar nicht benutzen lassen möchte, Man muss als Grundbesitzer den Weg auch noch vom Schnee befreien und Instand halten und den Müll der lieben Allgemeinheit wegputzen.
Aber sogar auf privaten Grundstücken, selbst wenn Schilder angebracht sind, dass Befahren und Begehen verboten ist, wird man als Grundbesitzer haftbar gemacht, wenn etwas passiert. Das ist meiner Meinung nach die Begünstigung von Ignoranten, die sich wahrscheinlich nicht nur bei Verbotsschildern glauben, sich nicht daran halten zu müssen.
Fremdes Eigentum nicht zu respektieren wird leider immer mehr zur Normalität.

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ArtemisDiana (2.264 Kommentare)
vor 21 Stunden

Einen hundert Jahre alten Wanderweg besitzt man halt nicht allein. Für den Autoverkehr wird schon mal enteignet. Sollte das auch für Fußwege möglich (notwendig) werden?

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amha (12.097 Kommentare)
vor 23 Stunden

Differenzierens doch, bevor Sie hier solch einen Tamtam machen! Straße/Gehsteig ist doch nicht vergleichbar mit einem Wanderweg!

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RKLinz09 (2.800 Kommentare)
vor 17 Stunden

wo ist der unterschied ?

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a_nungsvoll (1.275 Kommentare)
vor 17 Stunden

Die Räumpflicht ist in der Straßenverkehrsordnung verankert, die gilt mMn nicht für Wanderwege, insbesondere unbefestigte.

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RKLinz09 (2.800 Kommentare)
vor 15 Stunden

§ 1319a ABGB: Wegehalterhaftung ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Schneeräum- und Streupflicht ….. Dazu zählen beispielsweise Gehsteige, Wanderwege, Skipisten, Straßen oder auch Parkplätze.

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RKLinz09 (2.800 Kommentare)
vor 15 Stunden

§ 1319a ABGB

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danielsteiner (508 Kommentare)
vor 16 Stunden

Jössas! Die armen, geschundenen Grundbesitzer!

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menschlich (519 Kommentare)
am 04.09.2024 07:03

Dieses Gesetz, das Ersitzung ermöglicht und die Großzügigen quasi bestraft, führt dazu, dass der kluge Grundbesitzer immer alles absperrt oder einzäunt. Verbotsschilder sind zwar rechtlich wichtig, aber für die meisten Leute kein Problem, sie fahren oder gehen trotzdem.

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CedricEroll (12.053 Kommentare)
am 04.09.2024 08:49

Sehr "menschlich", Ihr Egoistentum.

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richie (1.218 Kommentare)
am 04.09.2024 08:51

Fragt sich nur, wer die Egoisten sind.
Vielleicht ja jene, die sich einen Deut um die Rechte und Privatsphäre anderer scheren ...

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ArtemisDiana (2.264 Kommentare)
vor 21 Stunden

Die "Großzügigen" könnten die alten Wege der Allgemeinheit (der Stadt) überlassen / verpachten / verkaufen, dann sind sie die Sorge um die Haftung los und alle sind glücklich.

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Natscho (5.248 Kommentare)
am 04.09.2024 07:02

Ich hoffe der gierige Schnösel, der sich die Sperre eingebildet hat, muss für die Verfahrenskosten aufkommen

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menschlich (519 Kommentare)
am 04.09.2024 07:05

Kennen Sie den betroffenen Grundbesitzer oder ist Ihr Beitrag Ihrer Ideologie geschuldet?

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paula_ibk (39 Kommentare)
vor 23 Stunden

Gem. Grundbuch sind die gegenständlichen Grundstücke seit 1982 im Eigentum des Carmeliten-Convents in Linz,..., vorausgesetzt der Kartenausschnitt im Artikel ist korrekt.

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amha (12.097 Kommentare)
vor 23 Stunden

Sehr interessante Info! Investigativer Journalismus sollte sich hierum annehmen!

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