Klage erfolgreich: Wanderwegsperre am Pöstlingberg ist rechtswidrig
LINZ. Bezirksgericht bestätigte das Wegerecht für die Öffentlichkeit auf dem Brandstetterweg, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Es ist eine Entscheidung, die mit Spannung erwartet wurde. Nach mehreren Verhandlungstagen und Dutzenden befragten Zeugen hat das Bezirksgericht Urfahr entschieden, dass die teilweise Sperre des Brandstetterweges auf dem Pöstlingberg rechtswidrig ist. Damit bestätigte das Gericht das bestehende Wegerecht für die Öffentlichkeit.
Der Fall hatte, wie berichtet, bei Spaziergängern und Wanderern viel Ärger ausgelöst. "Es kann doch nicht sein, dass man die Bevölkerung aussperrt", so der Tenor. Der beliebte Weg führt über die Samhaberstraße hinauf zur Pöstlingbergkirche, der obere Teil war jedoch seit April 2023 durch die Eigentümer mit Reisig und Ästen unpassierbar gemacht worden. Dagegen hat die Stadt Linz Klage eingereicht. "Es bestand hier aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf. Nach mehrmaligen erfolglosen Schlichtungsversuchen – der Grundstückseigentümer hatte davor nämlich schon mit einer Kette versucht, die Begehbarkeit des Wegs zu erschweren – mussten wir als Stadt Linz Klage einreichen", sagt Stadtrat Dietmar Prammer (SP). Mit der Verunmöglichung der Nutzung des Weges drohte nämlich ein Verfall des Wegerechts.
Dieses besteht laut Erkenntnis des Gerichts bereits seit mehr als 100 Jahren, wie auch alte Wanderkarten zeigen. Das Aufstellen von Verbotsschildern sowie das Aufhängen einer Kette änderte daran nichts, weil der Weg trotzdem von Wanderern genutzt wurde, wie zahlreiche Zeugen vor Gericht bestätigten. Erst als er völlig unpassierbar gemacht wurde, begann die juristische Uhr zu ticken.
Klage innerhalb der Frist
Der Grund liegt im Wegerecht. Dieses kann durch bloßen Nichtgebrauch nach 30 Jahren verjähren. Wird die Ausübung des Wegerechts aber beeinträchtigt oder unmöglich gemacht und der Wegberechtigte unternimmt nichts dagegen, verfällt es schon nach drei Jahren. Beim Brandstetterweg wäre das demnach im April 2026 der Fall gewesen, die rechtzeitige Klage der Stadt hat das verhindert.
Für Prammer handelt es sich um ein wegweisendes Urteil: "Bedeutende Wanderwege wie dieser müssen für die Bevölkerung frei begehbar bleiben", sagt er. Natürlich sollten aber auch Wanderer rücksichtsvoll mit fremdem Grund umgehen.
Weitere Sperren
Das Ergebnis liefert der Stadt jedenfalls eine wichtige Grundlage für ähnlich gelagerte Fälle. Diese müssten aber einzeln beurteilt werden, so Prammer. Bezüglich einer weiteren Sperre am unteren Brandstetterweg würden die Verhandlungen zwischen der Stadt und den Eigentümern noch laufen.
Das Urteil zum oberen Brandstetterweg ist auch noch nicht rechtskräftig. Bis 30. September können die Eigentümer am Landesgericht Linz Berufung einlegen. Äußern wollten sie sich gegenüber den OÖN gestern nicht.
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Gehört das nicht dem Carmelitenconvent in Linz?
Deren Beweggründe für das Absperren würde mich interessieren?
Ich als Außenstehender vermute, dass ständig vermüllt war und dass auch (Winter)Räumungspflicht besteht lt. Straßenordnung? Und wenn was passiert, dann haftet der Grundeigentümer.
Weiß ja nicht, ob das rechtlich durchgeht, aber ein Schild mit Betreten auf eigene Gefahr, im Winter nicht geräumt.... wäre vielleicht eine Absicherung?!
Ist weiterverpachtet.
Danke schön.
Ist wohl alles nicht so einfach. Punkto Absicherung und so, wenn einem Wanderer / Spaziergänger was passiert.
Dafür wird dann Babler sorgen!
Knallharte Enteignung ohne Kosten- und Risikoübernahme.
Danke !!!!
Die Gerichtsentscheidung entspricht geltendem Recht. Der Besitzer hätte sich früher darum kümmern müssen. Jahrzehnte etwas dulden und dann sperren geht auch nicht.
Schon mal was von Servitutsrecht gehört?
Jedem Wanderer seine Benützungsgebühr für Steige und Wege dann, wenn er keinen Griff zu seiner Erhaltung tun will.
Bestens bei jeder Tour in den Bergen zu sehen: Blind rauf, blind runter, und liebend gern die Abschneider durchstürmen.
Logisch., es sind ja 'Naturfreunde'.
Wasserabflüsse aktiv freihalten oder Abschneider zuräumen etc ?
Bitte doch, der Weg ghert mia und somit kann der meist mutwillig blinde Wegnutzer durchpfeifen wie er will.
In meinem Privat-Wald könnens von mir aus ausserhalb des Zaunes Schwammerl suchen, nachhaltig sciencen oä. , aber Ellbogenmanieren und dauerhaftes Spurenmachen wirds nie geben.
Es handelt sich um einen befestigten (geschotterten) Weg, auf dem auch Autos fahren könnten....
woher haben sie das? dort ist nichts geschottert. die Straße ist asphaltiert und dann ein Waldweg.
Der freie Zugang zu Wäldern zu Erholungszwecken ist eine große Errungenschaft der Sozialdemokratie.
Nach 30 Jahren handelt es sich um ein " "ersessenes Recht"!
Ist so!
"Benützung auf eigene Gefahr"
und die Sache hat sich!
Endlich mal was positives für die Linzer die gerne eine runde auf ihrem Hausberg gehen wollen!
"Wegehalterhaftung" googeln, sehr aufschlussreich. Wenn etwas passiert, gilt halt immer die Rechtslage.
Gut so, ich hoffe, beide Wegsperren sind dort bald wieder Geschichte.
der Grundbesitzer sperrt ab weil er praktisch auch haftbar ist für die Wanderer, wenn der Weg nicht gangbar bleibt. Schneeräumung etc. da wälzt die Stadt jetzt natürlich die Verantwortung auf den Grundstücksbesitzer völlig ab. das Gesetz ist in Wirklichkeit eine Frechheit dem Besitzer gegenüber
Schneeräumung und Wanderweg, geh bitte.
Ja, das ist das eine, dass man als Grundbesitzer haftbar gemacht werden kann, wenn jemandem etwas auf dem Weg passiert, obwohl der Grundbesitzer den Weg gar nicht benutzen lassen möchte, Man muss als Grundbesitzer den Weg auch noch vom Schnee befreien und Instand halten und den Müll der lieben Allgemeinheit wegputzen.
Aber sogar auf privaten Grundstücken, selbst wenn Schilder angebracht sind, dass Befahren und Begehen verboten ist, wird man als Grundbesitzer haftbar gemacht, wenn etwas passiert. Das ist meiner Meinung nach die Begünstigung von Ignoranten, die sich wahrscheinlich nicht nur bei Verbotsschildern glauben, sich nicht daran halten zu müssen.
Fremdes Eigentum nicht zu respektieren wird leider immer mehr zur Normalität.
Einen hundert Jahre alten Wanderweg besitzt man halt nicht allein. Für den Autoverkehr wird schon mal enteignet. Sollte das auch für Fußwege möglich (notwendig) werden?
Differenzierens doch, bevor Sie hier solch einen Tamtam machen! Straße/Gehsteig ist doch nicht vergleichbar mit einem Wanderweg!
wo ist der unterschied ?
Die Räumpflicht ist in der Straßenverkehrsordnung verankert, die gilt mMn nicht für Wanderwege, insbesondere unbefestigte.
§ 1319a ABGB: Wegehalterhaftung ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Schneeräum- und Streupflicht ….. Dazu zählen beispielsweise Gehsteige, Wanderwege, Skipisten, Straßen oder auch Parkplätze.
§ 1319a ABGB
Jössas! Die armen, geschundenen Grundbesitzer!
Dieses Gesetz, das Ersitzung ermöglicht und die Großzügigen quasi bestraft, führt dazu, dass der kluge Grundbesitzer immer alles absperrt oder einzäunt. Verbotsschilder sind zwar rechtlich wichtig, aber für die meisten Leute kein Problem, sie fahren oder gehen trotzdem.
Sehr "menschlich", Ihr Egoistentum.
Fragt sich nur, wer die Egoisten sind.
Vielleicht ja jene, die sich einen Deut um die Rechte und Privatsphäre anderer scheren ...
Die "Großzügigen" könnten die alten Wege der Allgemeinheit (der Stadt) überlassen / verpachten / verkaufen, dann sind sie die Sorge um die Haftung los und alle sind glücklich.
Ich hoffe der gierige Schnösel, der sich die Sperre eingebildet hat, muss für die Verfahrenskosten aufkommen
Kennen Sie den betroffenen Grundbesitzer oder ist Ihr Beitrag Ihrer Ideologie geschuldet?
Gem. Grundbuch sind die gegenständlichen Grundstücke seit 1982 im Eigentum des Carmeliten-Convents in Linz,..., vorausgesetzt der Kartenausschnitt im Artikel ist korrekt.
Sehr interessante Info! Investigativer Journalismus sollte sich hierum annehmen!