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L17-Fahrer dürfen ab Mitte 2012 wieder nach Deutschland fahren

25. November 2011, 00:04 Uhr
L17-Fahrer dürfen ab Mitte 2012 wieder nach Deutschland fahren
Viele Mühlviertler fahren in das benachbarte Bayern. Für die L17-Fahrer geht das momentan noch nicht. Bild: OÖN

MÜHLVIERTEL/PASSAU. Per 1. Juli wurde Deutschland zur „Verbotszone“ für den heimischen L17-Führerschein. Unbeabsichtigt, wie ein deutscher Ministeriumssprecher den OÖN im Sommer bestätigte. Das Gesetz soll nun „repariert“ werden.

Und das zur Freude jener L17-Lenker aus dem Mühlviertel, die in der Nähe zu Bayern leben, dorthin aber seit 1. Juli nicht mehr selbst mit dem Auto fahren durften. Eine Gesetzesänderung erlaubt es derzeit nur noch Volljährigen, in Deutschland ein Auto zu lenken. Wie berichtet, sollten damit junge Lenker aus den USA ausgebremst werden, die – wie in ihrer Heimat erlaubt – schon ab 16 Jahren auf deutschen Straßen fuhren.

Dass die Gesetzesänderung auch L17-Lenker aus Österreich trifft, sei nicht beabsichtigt gewesen, so Ingo Strater, Pressesprecher im deutschen Verkehrsministerium Ende August zu den OÖN: Man arbeite an einem neuen Verordnungsvorschlag der diesen Missstand beheben soll.

Reparatur im 1. Halbjahr

Konkret sei mit der „Wiedereinführung der L17-Anerkennung“ durch Deutschland im ersten Halbjahr 2012 zu rechnen. Das ist eine gute Nachricht. Es wäre ja am Ende auch nicht im Sinn Deutschlands, wenn junge Konsumenten aus Österreich mangels Fahrerlaubnis verloren gingen. Der Staatssekretär aus Passau bestätigt in einem Schreiben, das den OÖN vorliegt, die Bestrebungen, „umgehend die Rechtslage dahingehend zu ändern, dass die vormals problemlos verlaufene Anerkennung der L17-Inhaber aus Österreich wieder hergestellt wird“. Deutschland plant eine Ausnahmeregelung für EU-Bürger. Jungen US-Lenkern wird der L17-Rückzieher somit nichts nützen. Vom aktuellen L17-Verbot ausgenommen sind schon jetzt Lenker aus Österreich, die in Deutschland wohnen.

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14  Kommentare
14  Kommentare
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leser (2.283 Kommentare)
am 25.11.2011 11:21

Einerseits predigt die Politik, Öffis zu benützen, andererseits erliegt sie den Lobbyisten(!). Natürlich "im Interesse der Wirtschaft". Schließlich profitiert eine Monsterbranche von der österreichischen Gesetzgebung. Über die Konsistenz und die Glaubwürdigkeit ist sich das österreichische Stimmvolk inzwischen relativ einig.

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Flocki82 (917 Kommentare)
am 25.11.2011 11:08

Wenn schon L17 dann aber nur in Verbindung mit einer kw- oder PS-Beschränkung zumindest für die Probezeit! In Deutschland dürfen aufgrund dieser rechtlichen Bedenken 17jährige nur mit einer erwachsenen Begleitperson mit dem Auto fahren ("Begleitetes Fahren")! Würde man dies auch in Ö so handhaben würde die Attraktivität des L17-Führerscheines rasch ins Bodenlose sinken!

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bbw (2.105 Kommentare)
am 25.11.2011 11:45

da stimme ich zu! ist aber schwierig wenn sich der youngster keine eigene karre leisten kann.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 25.11.2011 08:48

Absolut verantwortungslos, charakterlich noch völlig unreife Menschen auf die Straße zu lassen. Nur weil manche meinen, ein paar Mehrkilometer an Fahrpraxis seien das Non plus Ultra.

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 25.11.2011 09:44

Glaub ned, daß des a Wahnsinn is!!

I hob damals mein Führerschein noch 4 Fahrstunden gekriegt.
Geschätzte Erfahrung ca. 300km!!

Ma lernt hoid daun mitm eigenen Auto!!

Jetzt lernens es hoid schon vorher!

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leser (2.283 Kommentare)
am 25.11.2011 11:25

...san hoid de meistn nu mit de Roß gfoan.

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bbw (2.105 Kommentare)
am 25.11.2011 09:45

nicht reif genug und bekommen auch den schein.
ja es gibt genug proleten mit 30 oder 40 die rücksichtslos und verantwortungslos herumrasen!
würde das nicht am alter aufhängen.

aber du bist ja ein experte!!!!

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Flocki82 (917 Kommentare)
am 25.11.2011 11:04

Da hat der Experte dieses Mal schon recht! Der Unterschied ist: Mit 18 oder 3o ist man voll strafmündig und für seine Missetaten bei Unfällen voll haftbar! Wenn schon Wahrlrecht ab 16 und Führerschein mit 17 dann auch volle Strafmündigkeit bzw überhaupt Volljährigkeit ab 16! Gleiche Rechte bedingen auch gleiche Pflichten!

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bbw (2.105 Kommentare)
am 25.11.2011 11:44

das stimmt nicht ganz: strafmündig ist man ab 14 aber mit besonderheiten:

http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.j/j783653.htm

ich würde viel mehr einen ernsthaften psycho oder reifetest für alle machen die einen führerschein wollen, wirklich für alle egal welchen alters.
ich habe so einen test einmal gemacht beim KfV weil ich diesen für einen sonderführerschein gebraucht habe, da sind neben einem psychotest auch ein reaktionstest gemacht. alle sind nicht durchgekommen sag ich nur.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 25.11.2011 11:58

strafrechtlich ist der 17jährige nicht voll verantwortlich.

Wenn man der Ansicht ist, dass 17jährige autofahren dürfen, dann gehören damit auch die Pflichten angepasst. Nämlich volle Haftung für den Fall der Fälle.

Nur Rechte aber keine Pflichten übernehmen, so kanns nicht sein.

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leser (2.283 Kommentare)
am 25.11.2011 11:28

...gibt es, die sind reifer als 20jährige. Warum nicht gleich ab 12?
Also Argumente gibt's... ...

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Daninho_93 (17 Kommentare)
am 25.11.2011 11:03

Ich habe selbst den L17 gemacht und habe seither noch keinen Unfall gehabt. Bin jetzt 18 Jahre alt und habe den Schein jetzt seit 1 Jahr und 3 Monaten.
Die L17 Praxis ist einfach besser als die PRAXIS jener, die den "normalen" Schein machen.

Und es passieren wesentlich weniger Unfälle mit Fahrern die jünger als 18 sind, als mit älteren!!!!!!!!!!!!!!!

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 25.11.2011 13:36

Des kaun jo gor ned audas sein.

San jo de Leit u18 vü weniger ois die Ü18

I foar z.B. seit über 20 Jahren unfallfrei, domols hods L17 no gar ned gegeben!

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bbw (2.105 Kommentare)
am 25.11.2011 08:30

die L17 ausbildung gemacht und die ist top.
glaube nicht das es irgendwo auf der welt a fahrausbildung gibt die so umfangreich ist.
finde es sehr fair von den deutschen das sie uns da entgegenkommen!
wegen den amis kann ich gut verstehen, die wohnen auf einer army base, machen den US schein und fahren dann 200 auf der autobahn.

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