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Mühlviertler verfolgte Alkolenker

Von nachrichten.at, 31. März 2019, 10:02 Uhr
Alkoholtest Alkotest Alkolenker
(Symbolbild) Bild: APA

WARTBERG/AIST. Einem Autolenker war am Sonntag in den Morgenstunden ein Auto entlang der B123 aufgefallen, in dem der Lenker regungslos am Steuer saß. Nachdem der Mühlviertler den offensichtlich betrunkenen Mann aufgeweckt hatte, setzte dieser die Fahrt fort.

Es war gegen 6.30 Uhr, als der Mann nach kräftigem Rütteln wieder zu sich kam. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Mühlviertler fuhr der alkoholisierte Niederösterreicher einfach weiter. Daraufhin setzte sich auch der Lenker aus dem Bezirk Freistadt wieder in seinen Wagen, um den Mann zu verfolgen.

Er konnte dabei beobachten, wie sich dieser bei einem Bahnhof zwischen zwei Lkw verstecken wollte. Unterdessen informierte der Mühlviertler die Polizei, die den 42-jährigen Alkolenker schließlich im Ortsgebiet von Wartberg ob der Aist kontrollierte. Ein Alkotest ergab 1,26 Promille. Der Mann ist seinen Führerschein los und wird angezeigt. 

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18  Kommentare
18  Kommentare
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1949wien (4.224 Kommentare)
am 01.04.2019 17:17

...da wollte sich einer wichtig machen! Tolleranz und Menschlichkeit sind ihm ein Fremswort. Hätte er ihn geweckt, den Startschlüssel abgenommen und heimgefahren,das hätte Sinn gemacht! Wünsche dem Ar......h nicht, dass er einmal in die selbe Situation kommt!

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Rainer70 (560 Kommentare)
am 01.04.2019 08:32

Wie jetzt - zuerst weckt er ihn auf und dann patzt er ihn an? Hätt er ihn halt schlafen lassen...

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jesus2000 (616 Kommentare)
am 31.03.2019 22:42

Stasi

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MastaK0deX (15 Kommentare)
am 31.03.2019 21:22

Fuck ist das ein W.... Wieso hat erst nicht gleich ein Taxi für ihn angerufen und vernünftig mit ihm gesprochen... So alkoholisiert war erst dann auch wieder nicht dass dies nicht möglich wäre! Backpfeife!!!

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Einheizer (5.400 Kommentare)
am 01.04.2019 08:19

Jemand der selten Alkohol trinkt ist mit 1,26 Promille "voll dicht ", kann kaum mehr telefonieren ! Nur regelmäßige Trinker sind so noch handlungsfähig .

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spoe_unlocked (672 Kommentare)
am 01.04.2019 08:23

Stimmt, Übung macht den Meister.

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Hans1958 (3.219 Kommentare)
am 31.03.2019 20:00

Sehr gut vom Mühlviertler gehandelt…vielleicht hat er Schlimmeres verhindert.

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Sensibelchen (909 Kommentare)
am 31.03.2019 19:44

Naja erst aufwecken, während er seinen Rausch ausschläft und dann andübeln, ist aber auch nicht gerade die feine englische Art. *-)

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alpe (3.501 Kommentare)
am 31.03.2019 16:45

Vielleicht hat er ein dadurch sogar ein Menschenleben gerettet.?

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weinberg93 (16.709 Kommentare)
am 31.03.2019 16:12

Der Mühlviertler hat richtig reagiert, aber trotzdem die Frage: Hat die Polizei auch überprüft, ob der Verfolgende eine Freisprecheinrichtung im Auto hatte?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 31.03.2019 18:21

Ich habe schon weniger dümmliche Provokationsversuche im Forum erlebt.

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weinberg93 (16.709 Kommentare)
am 31.03.2019 19:01

@alleswisser
Dümmliche Provokationsversuche wem gegenüber?
Diese Wortwahl/Anschuldigung versteh ich überhaupt nicht!

Es ist gut, dass der Alkolenker erwischt wurde.
Völlig wertfreie Frage:
Ein Mann bringt seine schwangere Frau nach Blasensprung und mit starken Wehen ins Krankenhaus. Wenn man die Anfahrtszeit der Rettung einrechnet ist er deutlich schneller im Krankenhaus, hat aber dabei eine (oder mehrere) Geschwindigkeitsübertretung(en) begangen.
Jemand ist dabei, als eine Person einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erleidet und bringt diese direkt ins Krankenhaus. Wie vorher Anfahrtszeit Rettung, zu schnell, Geschwindigkeitsüberschreitung (nur unter 40 km/h) ist kein Vormerkdelikt oder führt zu unmittelbarem Führerscheinentzug, telefonieren ist m. W. mittlerweile ein Vormerkdelikt.

In beiden obigen Fällen (aus den Medien) wurde der Lenker bestraft!
Wird da mit zweierlei Maß gemessen?

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 31.03.2019 20:48

Wenns so ist, kann gegen Strafen berufen werden. Mit entsprechenden Nachweisen wird derartigen Berufungen in aller Regel statt gegeben.

Es darf jedoch niemand gefährdet werden (blindlungs in Kreuzungen einfahren,...)

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 31.03.2019 22:02

Wenn du nicht sagst/schreibst, worauf du hinaus willst, ists Provokation, sonst nichts.

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weinberg93 (16.709 Kommentare)
am 31.03.2019 22:38

Einerseits ist mitdenken erlaubt, andrerseits muss man mir nicht gleich Boshaftigkeit unterstellen wenn's man nicht versteht!

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Rainer70 (560 Kommentare)
am 01.04.2019 08:30

Bevor man was schreibt wovon man keinen Tau hat sollte man sich informieren um sich nicht zu blamieren. Schon mal was von "rechtfertigenden Notstand" gehört? Hm?

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silkro (1.274 Kommentare)
am 31.03.2019 12:58

Super! Leider gibt's noch immer zuviele die wegschauen.

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rips (614 Kommentare)
am 31.03.2019 11:53

Sehr gut, solche Aktionen von wachsamen Menschen liest man gerne!

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