ÖGK: Einigung mit Wahlärzten über digitale Einreichung
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LINZ. Sobald Wahlärzte jährlich 300 verschiedene Patienten betreuen, müssen sie die bezahlten Rechnungen digital an die Krankenkassen weiterleiten.
Im Streit um die Zumutbarkeitsgrenze des neuen Gesetzes konnten sich die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Wahlärztevertreter einigen. Seit 1. Juli sind Wahlärzte dazu verpflichtet, auf Wunsch ihrer Patienten bezahlte Honorarnoten zur Kostenrückerstattung über "WAHonline" einzureichen.
Die neue Regelung hatte einigen Unmut vonseiten der Ärzteschaft hervorgerufen, besonders weil nicht klar definiert war, für wen die Umstellung auf das neue System zumutbar sei. Die zuerst angedachte Grenze von 15.000 Euro Jahresumsatz war von Wahlärztesprecherin Claudia Westreicher stark kritisiert worden. Für kleinere Arztpraxen würden weder der Aufwand noch die hohen Anschaffungskosten – für technisches Equipment und medizinische Programme – dafürstehen.
Nicht Umsatz entscheidend
Nun einigte man sich auf eine gemeinsame "Interpretation des Gesetzes", wie es Westreicher im Gespräch mit den OÖN sagt. Laut ÖGK sind nun jene Wahlärzte betroffen, "die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen". So würden etwa 80 Prozent der Rechnungen direkt elektronisch übermittelt und sich die Bearbeitung verkürzen.
"Das ist eine realistische Grenze, damit können wir gut leben", sagt die Wahlärztesprecherin. Noch nicht final geklärt sei allerdings, wie mit älteren Kollegen, die kurz vor der Pensionierung stehen, zu verfahren sei. Diesbezüglich werden auch weiterhin Gespräche mit der Krankenkasse geführt.
Patient hat Mitspracherecht
Patienten können unabhängig davon entscheiden, ob sie ihre Rechnungen direkt über den Wahlarzt oder selbst einreichen. Auch jene, die bei der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) oder der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) versichert sind, können die Honorarnoten über "WAHonline" übermitteln lassen.
Weiterhin werden bei Wahlarztrechnungen nur 80 Prozent des Kassensatzes rückerstattet.
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Es wäre eher empfehlenswert mehr Kassenärzte zu bekommen.
Warum gibt es hier nicht eine Abteilung der OGK bzw. einen Dienstleister, der die "händisch" eingereichten Rechnungen verarbeitet?
Eine Schnittstelle zu fordern ist der Overkill, insbesondere wo die OGK und der Wahlarzt keine Vertragsbeziehung haben.
Die Privatisierung des Gesundheitssystems wird dadurch unterstützt! Der Arzt kann Geld von der Kasse und vom Patienten verlangen und auch lukrieren! Also eine Doppelbezahlung, braucht niemanden wundern, dass es immer mehr Privatordinationen gibt. Der Name " Wahlarzt" ist ein geschickter Marketingag!
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber still sein. Ist weniger peinlich.
Ein Wahlarzt erhält überhaupt kein Geld von der Krankenkasse.
Die KK erstattet dem Patienten 80% des Kassentarifs der erbrachten Leistungen.
Somit keine Spur von Doppelbezahlung.
Tatsache ist, dass Geld von der Kasse und vom Patienten dem Arzt zufliesst. Damit kann er insgesamt ein bedeutend höheres Entgelt lukrieren!
Bist du dir sicher? Bekommen Wahlärzte wirklich Geld von der Kasse? Das habe ich so noch nie gehört.
Das ist falsch. Ein Wahlarzt erhält überhaupt kein Geld von der Krankenkasse.
Tatsache ist, dass der Arzt indirekt das Geld, also die 80% von Kassentarif , über die Gesamtzahlung des Privatpatienten an ihm, bekommt! Alles andere ist Haarspalterei und Vernebelungsversuche der Ärzte bzw. deren Kammer! Insgesamt kursiert der Privatarzt für die selbe Behandlung wie sie der Kassenärztlichen durchführt, ein viel höheres Einkommen, dass er sogar frei festsetzen kann! Es ist dem Arzt ja nicht vorzuwerfen dass er mehr verdienen will, wenn dieses kranke System das erlaubt!
Und wo wäre dann die von Dir herbeifantasierte Doppelbezahlung?
Sie wollen also ein staatliches Monopol auf die Gesundheitsversorgung?
Nö, ausreichend Ressourcen für eine zeitnahe "Basisversorgung" zum Kassenentgelt.
Wir waren einmal stolz auf die solidarische staatliche Gesundheitsversorgung! Wollen wir amerikanische Zustände?