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Auch Wirte froh über Rauchverbot in der Gastronomie
GMUNDEN/VÖCKLABRUCK. Stammgäste halten ihrem Wirt trotz Rauchverbots die Treue, Gastronomen sind froh über die eindeutige Regelung.
Stammgäste haben Verständnis
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Autor
Gerhard Hüttner
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Was hört man dazu von den rauchenden Suderanten?
Ein Bericht von: 04.11.2019
Statement von 3 Wirten.
Mal abwarten - und: Wir sudern nicht.
In den Konkurs sollts alle gehn und euer Einkommen versiegen....auf den Knien dahergekrochen und Händeringend nach Gästen.....ich geh in kein Lokal mehr.....
Ich auch nicht.
Die meisten Wirte tun mir leid.
Es werden sicher einige schließen müssen.
Ich hoffe, dass es vor allem solche treffen wird, die das Rauchverbot jetzt speichelleckerisch toll finden, nur um per Namensnennung im Artikel zu Gratiswerbung zu bekommen.
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/oesterreich-fordert-das-rauchverbot-in-der-hofburg-und-jedem-oeffentlichen-gebaeude
Im Sinne der Gerechtigkeit und des Gleichheitsgrundsatzes finde ich es gut, dass einer eine Petition gestartet hat, um auch in der Hofburg ein Rauchverbot durchzusetzen!
Sooo witzig:
"§ 13 des Tabakgesetzes sieht ein generelles Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte vor. Ein öffentlicher Ort ist jeder Ort, der von einem nicht von vorneherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann. Unter die Bezeichnung „Raum“ fallen laut Gesundheitsministerium ortsfeste, geschlossene Baulichkeiten."
Ein Rauchverbot herrscht z. B. in Räumen folgender Einrichtungen:
- Amtsgebäuden
- Schulischen oder anderen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden
- Hochschulen oder Einrichtungen der beruflichen Bildung
- Einrichtungen, die der Darbietung von Vorführungen oder Ausstellungen dienen
- Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffverkehrs (z. B. Warteräume)
- Einrichtungen wie beispielsweise Geschäftslokale, Büroräume oder ähnliche Räume mit Kundenverkehr zu den festgelegten Dienstzeiten bzw. zu Zeiten, in denen üblicherweise Parteienverkehr stattfindet, wie insbesondere Einkaufszentren
- Gastronomiebetrieben (§13a, Tabakgesetznovelle 2008)
Dort, wo eine ausreichende Anzahl an Räumlichkeiten besteht, können unter bestimmten Voraussetzungen Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist. Es muss gewährleistet werden, dass der Tabakrauch aus diesen „Raucherräumen“ nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Die Möglichkeit, „Raucherräume“ vorzusehen, gilt ausdrücklich nicht für schulische oder anderen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden.
Den Rauchern tut die Bewegung gut.
Na geh- dabei haben uns die Nikotin-Taliban und die WKO doch immer erklärt, dass alle Wirte gerne giftstinkende Räumlichkeiten mit Teer-gelben Wänden, suchtkranken Gästen und berufskranken Angestellten haben wollen .....
Wenn ich im Salzkammergut dinieren möchte, dann aber sicher nicht im Auerhahn. Da fallen mir weitaus bessere ein als das unter der Leitung des Herrn Klaffenböck.
Lassen's mich raten:
eine mitgebrachte Schnitzlssemmel im Raucherkammerl vom Bahnhof in Gmunden?
Witzig? ! Zu glauben, dass Vöcklabruck zum Salzkammergut ist schon befremdlich.
Herr Klaffenböck kann ausmalen was er will freiwillig bringt mich da keiner mehr hin in diese Absteige.
Es gibt eben Wirte die meinen es genügt Platzhirsch zu sein.
Können Sie eh nicht:
Als Suchtopfer sind ja Gasthäuser seit kurzem für Sie tabu: der lebensbestimmende Suchtschnuller erlaubt es Ihnen einfach nicht!
Viele Raucher wollen aufhören und schaffen es noch nicht, nur die ganz Gehirnlosen meutern wegen verlorener Freiheit oder Bevormundung!
Erwartungsgemäß sind 95% der Wirte froh, dass das Rauchverbot endlich gekommen ist. Warum sich der korpulente Wirtesprecher aus Feldkirchen diesbezüglich so aufpudelt, hat offensichtlich nur den Grund, dass er doch hin und wieder bei seinen Wirtekollegen wahrgenommen wird.