Covid verunsichert die Beschäftigten: Ansturm bei der AK-Telefonberatung
GMUNDEN/VÖCKLABRUCK. Viele Anfragen zu Kurzarbeit, Homeoffice und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Die Covid-19-Krise schlägt sich auch in der Bilanz der Arbeiterkammer (AK) nieder. Die Sorgen und Ängste der Beschäftigten führten zu einer Steigerung der telefonischen Beratungen um 18 Prozent im Bezirk Vöcklabruck und um 44 Prozent im Bezirk Gmunden. Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Fragen zu Entlohnung und Kündigungen mussten die AK-Rechtsberater in den vergangenen Monaten vermehrt Auskünfte über Kurzarbeit, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oder Homeoffice beantworten.
Als besonders herausfordernd sei im Salzkammergut die Tatsache, dass der Tourismus von der Pandemie besonders betroffen ist, erklären die beiden Bezirksstellenleiter Martin Kamrat (Gmunden) und Michael Weidinger (Vöcklabruck).
Zwei Drittel der Ratsuchenden nahmen telefonische Beratung in Anspruch. Und während die persönlichen Beratungen pandemiebedingt rückläufig waren, verdoppelten sich die E-Mail-Anfragen in beiden Bezirken. Insgesamt gab es im Bezirk Gmunden 9661 Beratungen und im Bezirk Vöcklabruck 7532. Knapp 700 Mal mussten die AK-Juristen in den beiden Bezirken außergerichtlich oder gerichtlich intervenieren, damit Arbeitnehmer zu ihrem Recht oder ihrem Geld kamen. Im Fall mit dem größten Streitwert erreichte die AK eine Nachzahlung von 98.700 Euro. Der kleinste Streitwert waren 39 Euro. Wobei sich die AK nicht nur mit Arbeitgebern anlegt. Im Sozialrecht (Pensionen, Renten, Pflegegeld) erstritten ihre Experten für AK-Mitglieder in beiden Bezirken rund neun Millionen Euro. Alles in allem erreichte die AK im Bezirk Gmunden im Vorjahr Zahlungen von 14,2 Millionen Euro. Im Bezirk Vöcklabruck waren es 11,6 Millionen.
Jahrzehntelang unterbezahlt
Ein Beispielfall aus dem Bezirk Gmunden: Nach 30-jähriger Tätigkeit für eine Holzbaufirma beschwerte sich ein Techniker und Konstrukteur bei seinem Dienstgeber, weil er schlechter bezahlt worden war, als der Kollektivvertrag es vorsieht. Weil er daraufhin mit geringerwertigen Aufgaben betraut wurde, kündigte er und suchte Hilfe bei der AK. Deren Juristen gingen daraufhin für ihn vor Gericht und setzten dort zumindest für die letzten drei Dienstjahre eine Nachzahlung durch. (Die weiter zurückreichenden Ansprüche waren verfallen.) Die Holzbaufirma musste ihrem ehemaligen Techniker 12.000 Euro überweisen.
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