"Habe aussichtslosen Kampf geführt"
LINZ. Maßnahmengegner zu zwölf Monaten Haft – vier davon unbedingt – verurteilt.
13.000 Euro an Verwaltungsstrafen habe ihm der Kampf gegen die Corona-Maßnahmen eingebrockt, er sei finanziell am Ende, sagte der angeklagte Maßnahmengegner (38) vor Gericht aus.
Allein in einer Woche habe er 18 Strafbescheide, vor allem wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht und die Ausgangsbeschränkungen, bekommen. In zwei Monaten U-Haft hatte er aber viel Zeit nachzudenken. Fazit: "Ich bin in einen aussichtslosen Kampf gezogen, der von Wut bestimmt war."
Schuldig gesprochen wurde der arbeitslose Kellner, der sich in zahlreiche Auseinandersetzungen mit Polizei und Bezirkshauptmannschaft verwickelt hatte, im Wesentlichen wegen Verleumdung, falscher Zeugenaussage und Beleidigung. Der Schöffensenat hielt eine Strafe von zwölf Monaten, davon acht Monate bedingt, für angemessen. Im Kern ging es um einen Vorfall im Februar 2021 nach einer Demo in Rohrbach. Ein Bekannter wurde von der Polizei zum Drogentest aufgefordert. Der 38-Jährige ließ es sich nicht nehmen, als "Vertrauensperson" zur Polizeiinspektion mitzugehen.
Doch auf dem Posten eskalierte die Situation. Der Angeklagte habe laut Staatsanwalt dort zwei Mal einen Darmwind gelassen, "um zu provozieren". Der Aufforderung, die Polizeiinspektion zu verlassen, sei er aber nicht nachgekommen. Die Beamten wollten ihn aus dem Gebäude drängen, doch der 38-Jährige stemmte sich mit aller Kraft gegen den Türstock. Dabei soll der Aktivist eine Schulterverletzung erlitten haben. Danach zeigte er die Polizisten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung an, obwohl er gewusst habe, dass der Vorwurf falsch und haltlos sei. Verurteilt wurde der Mann gestern zudem, weil er ein falsches Maskenbefreiungsattest verwendet haben soll.
Einen Freispruch gab es vom Vorwurf der gefährlichen Drohung. Den Strafbehörden, die die Corona-Regeln vollzogen, hatte er geschrieben, dass sie "gut beraten sind, alle rechtswidrigen und kriminellen Handlungen einzustellen", und Schadenersatzforderungen in den Raum gestellt. Der Senat erblickte darin anders als die Staatsanwaltschaft im Zweifel keine gefährliche Drohung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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