Welche Unklarheiten die "Raser-Novelle" birgt
LINZ. Seit 1. März darf bei eklatanten Geschwindigkeitsübertretungen das Fahrzeug abgenommen werden. Für Öamtc-Jurist klingt vieles im Gesetzestext "nach Hudelei"
Mit bis zu 230 km/h war ein 47-jähriger Mühlviertler Donnerstagfrüh in seinem Porsche unterwegs – nicht etwa auf einer Rennstrecke, sondern auf der S10 nahe Freistadt. Eine Zivilstreife nahm unter Blaulicht die Verfolgung auf, konnte den alkoholisierten Mann wenig später aufgreifen. Die endgültige Bilanz: 23 Verwaltungsdelikte und ein Strafrechtsdelikt. Den Führerschein ist er vorläufig los.
- Lesen Sie auch: StVO-Novelle: Rasern darf das Auto abgenommen werden
So drastisch die Konsequenzen wirken mögen – hätte der 47-Jährige die Leistungsgrenzen seines Sportwagens einen Tag später ausgetestet, wäre dieser im schlimmsten Fall beschlagnahmt und versteigert worden. Seit 1. März erlaubt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung bei eklatanten Überschreitungen des Tempolimits nämlich genau das.
Ab 80 km/h Geschwindigkeitsüberschuss im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts können diese Maßnahmen zur Anwendung kommen. Gibt es bereits eine Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, ist die Abnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts möglich.
Bedenken ob der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit derartiger Strafen meldet der Öamtc an. Martin Hoffer, Leiter des Rechtsdienstes, verweist etwa auf die bislang unklare Situation, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass ein Kfz zu Unrecht versteigert worden war. "Zahlt der Staat dann im Falle von Luxusautos den Wert von mehreren Hunderttausend Euro?", fragt Hoffer.
Unklar ist für Hoffer zudem, wie die Identifikation von Rasern ablaufen soll. "Ein Radarfoto kann keinen Identitätsnachweis erbringen, den Fahrzeughalter kann ich nicht automatisch verantwortlich machen."
Im Unterschied zu anderen Ländern, in denen Fahrzeugabnahmen möglich sind, wird das Prozedere in Österreich von Verwaltungsbehörden eingeleitet und abgeschlossen. "Bei derartigen Eingriffen in das Eigentum wäre es angebracht, Strafgerichte zu bemühen", sagt Hoffer.
Lenkverbot bei Leasingautos
Eine Sonderregelung ist für Leasing- und Mietautos vorgesehen. Begeht der Lenker hierbei eine Überschreitung der genannten Tempolimits, wird ein lebenslanges Lenkverbot ausgesprochen – für ebenjenes Fahrzeug. "Der Raser kann allerdings weiterhin jedes andere Fahrzeug leasen."
Für den ÖAMTC-Juristen bleibt die Frage offen, ob das Gesetz aufgrund diverser Mängel "überhaupt verfassungsrechtlich" halte. Für Hoffer klinge vieles im Gesetzestext "ein bisschen nach einer Hudelei".
Auch dass das Verkehrsministerium eine fixe Prognose von bis zu 445 beschlagnahmten Fahrzeugen pro Jahr abgibt, irritiert den Juristen: "Offensichtlich ist man von einer generalpräventiven Wirkung nicht vollends überzeugt."
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wirklich rührend, wie sich hier dachbodenhexe um gemeingefährliche Raser bemüht.. hahaha)))
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im Ernst jetzt: Gesetze sind nicht für immer und ewig in Stein gemeiselt. Hauptsache ist, dass wenigstens damit begonnen wurde, die allerärgsten Fälle - nicht nur im wörtlichen Sinn - aus dem Verkehr zu ziehen.
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alle anderen Parteien haben sich vor solchen Gesetzen seit Jahrzehnten gedrückt. Autos sind nach wie vor die heilige Kuh für die Österreicher:innen - und daher haben alle Politiker:innen derart Schiss, dass man's kilometerweit gegen den Wind riechen kann
@Joshik ich bemühe mich nicht um die Raser, das Rasen gehört unbedingt unterbunden.
Nur dass der Staat eine ungerechte Strafregelung, welche mich an das Raubrittertum erinnert einführt, das geht zu weit.
Nur ist für manche Leser nicht zu verstehen, dass auch ein Verbrechen mit gerechten Strafen geahndet werden muß und die Enteignung des Autos ist absolut ungerecht, da wie schon gesagt ein leasing Auto gar nicht enteignet werden kann ........der Raser also in Bezug auf die Enteignung ungeschoren davonkommt.
Ein Fahrzeug zu enteignen grenzt an Raubrittertum !
Wir leben in einem geordneten Staat und in einem Solchen muß jede Strafe angemessen sein.
Durch die Enteignung können zwei Extreme entstehen:
1) Der Wagen ist wertlos, das bedeutet dass die Strafe wirkungslos ist.
2) Der Wagen ist extrem teuer, der Kredit ist noch nicht abbezahlt und der Fahrer ist wirtschaftlich ruiniert.
Ist der Wagen geleased ist die Enteignung ebenso unmöglich......es sind bereits sehr viele Autos geleased.
Daher ist eine Enteignung als Strafe absolut ungeignet da ungerecht da es zum Einen zuviele Ausnahmen gibt und zum Anderen ist ein Raubrittertum nicht mehr zeitgemäß!
Schwachstellen sind:
- zu hohe Überschreitungen, ab denen erst die Fahrzeugabnahme möglich ist,
- das Lenkverbot sollte nicht nur für das bestimmte Leih-/Leasing-Auto gelten, sondern zu einem Eintrag in einer Schwarzliste führen, die für alle Anbieter verbindlich ist.
Der Fahrzeugeigentümer hat sehr wohl drauf Einfluss, wen er (freiwillig, also nicht bei Entwendung) das Fahrzeug anvertraut und damit fahren lässt!
"Strengere Regeln für Vorbestrafte
Grundsätzlich wird das Fahrzeug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts beschlagnahmt. Allerdings gilt dies nicht für Wiederholungstäter. Hier gilt die Abnahme durch die Beamten schon bei mehr als 60 km/h in der Stadt."
https://www.krone.at/3278952
Ist es nicht eher eine Kann-Bestimmung und muss nicht beschlagnahmt werden?
Wer sinnerfassend lesen kann, ist klar im Vorteil:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_I_90/BGBLA_2023_I_90.html
Richtig weh täte eine Haftstrafe. Diese wird z.B. in der Schweiz aber auch meist bedingt ausgesprochen, nur bei sehr schweren Verstößen und im Wiederholungsfall unbedingt.
weißt aber schon das in der Schweiz die Delikte ansteigen, trotz hoher Strafen, Einzug und Gefängnis. Das einzige was nutzt ist eine Bewusstseinsbildung.
Und immer wieder glauben Gesetzesbastler das "Rad neu erfinden" zu müssen.
Den Verfall des Tatgegenstandes haben wir seit 70 Jahren im Finanzstrafgesetz geregelt. Ganz einfach: Gehört der vom Verfall bedrohte Gegenstand (Brennerei, Schmuggelgut,...) nicht dem Täter, so ist Wertersatzstrafe zu leisten. So afoch is des!
So ist es.
Und löst zugleich das Problem der Beschlagnahme im Ausland.
Für einen Juristen, der die Gesetze genau zu deuten weiß, ist es aber nicht so afoch. Wie auch bei anderen rechtlichen Streitfällen. Sonst bräuchten wir auch keine Gerichte.
JA, den Rasers muss es richtig weh tun!
Aber uns Normalos, denen natürlich kleine Fehler unterlaufen, muss man nicht so arg abstrafen.
In unserer Kleinstadt hat man an jedem Ortsende klammheimlich eine versteckte Box aufgestellt, genau an jenen Stellen, wo beidersteits der Straße ein breiter Rasenstreifen ist, wo niemand geht oder die Straße quert und wo man oft das Auto ausrollen lässt, indem man einfach vom Gaspedal geht.
So hat man manchmal ca. 5 km/h mehr an der Ortstafel, 20 Meter weiter sowieso das vorgeschriebene Tempo. Dennoch wurde man schon geblitzt und bekommt bald ein Brieferl mit einer verhältinismäßig überzogenen Strafe.
Aber man zockt ja am liebsten die harmlosen Mittelständler wegen Kleinigkeitne ab...
das beste Beispiel ist Ried an der Radarfalle.
Möglichst kleine 30er Schilder möglichst hoch angebracht.
Und schon werden wegen ein paar km/h 60 Euro und mehr kassiert.
Natürlich gehts um die Verkehrssicherheit - eh klar!
Was sonst?
"Kleine Schilder und weit oben, Abzocke einseinself" - In Ried werden sogar die Standorte der mobilen Radargeräte im Vorhinein bekannt gegeben - wer dann noch immer zu blöd ist, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, dürfte wirklich dümmeralsderrest sein.....
StevieRayVaughan
Wenn du noch nie in Ried warst und die Situation dort nicht kenmst, spar dir einfach deine unnötigen Kommentare.
War schon ein paar mal in Ried und habe dort keine Geschwindigkeitsübertretungen begangen...
StevieRayVaughan
Ich auch noch nie. Trotzdem hat das in Ried nichts mit der immer erwähnten Erhöhung der Verkehrssicherheit zu tun. Es ist Schickane und Abzocke. Ried hat eine leere Stadtkasse und die gilt es zu füllen.
Wenn Sie sich als "abgezockt" fühlen, auf Grund von engmaschiger Kontrollen in Ried die dortigen gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten zu müssen, dann ist das Ihr Problem, aber wirft ein bezeichnendes Licht auf Sie als Verkehrsteilnehmer...
Aber zumindest den Nick gut gewählt (vor allem "brumm-brumm" im Hirn)
Voraussetzung für das Lenken eines KFZ ist die notwendige Verlässlichkeit.
Diese ist bei Auffälligkeiten wesentlich öfter zu überprüfen ....
Egal ob wer sich an Straßenrennen beteiligt oder viel zu schnell fährt...
Inwiefern ist dieses Gesetz im Vergleich Privatauto und Leasingauto annäherungsweise fair?
Einfach nur lächerlich
Für Linke sind die Besitzer der schnellen Fahrzeuge die Klassenfeinde und diese gehören jedenfalls bestraft.
Was der aufschneidende Besitzer mehrerer fiktiver 12-Zylinder so alles zu wissen glaubt...
Jenes Klientel, das in den letzten Jahren mit solchen derart hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen ist, gehört im Regelfall nicht jener Gesellschaftsschicht an, in der sich der Suppenheld wähnt....
Der allwissende Suppenheld ist laut seinen eigenen, hier im Forum getätigten Aussagen
Erfolgreicher Unternehmer ("weder Einzelhandel noch Ladengeschäfte und vorwiegend b2b, online und digitalisiert", ”verdiente in den letzten Jahren ordentlich aus mehreren Anteils- und Unternehmensverkäufen”)
Erfolgreicher Unternehmensberater
Gerichtlich beeideter Sachverständiger (Anm.: Wahrscheinlich für das Sachgebiet "eh alles")
Ausgebildeter Pilot
Ausgebildeter Bergführer
Betreiber mehrerer Hotels
Besitzer mehrerer Immobilien
Langjähriger Vereinsobmann und -Funktionär mehrer Sportvereine
Wohlgelittener Unterstützer mehrerer Sportvereine
Besitzer einer Finca mit Strandzugang auf Mallorca
Seit mehr als 20 Jahren unternehmerisch in der Digitalisierung tätig
Sammler von wertvollen Oldtimern - so behauptet er auch, mehrere 12-Zylinder sein Eigen zu nennen
“Geschäftsmann”, der sein geschäftliches Kapital und seinen wirtschaftlichen Schwerpunkt schon vor einigen Jahren aus Österreich weg verlagert hat
Techniker und kennt sich im Bereich Schwerverkehr absolut aus
jahrelang Einwohner einer wirklichen Großstadt im Ausland gewesen
Familienvater von 3 Kindern
Und so ein "erfolgreicher Oberchecker" hat auch noch genug Zeit, mit seiner verbliebenen Handvoll Nicks im Forum einer Regionalzeitung >10.000 Posts pro Jahr abzusetzen....
Typisches österreichisches Wischiwaschi Gesetz. Die Grünen bringen ja wirklich nichts ordentlich auf die Reihe!
Gesetze werden nicht von Politikern, sonders von Beamten entworfen.Diese hochbezahlten Juristen wurschteln schon seit Jahrzehnten in unseren Behoerden mit dem Ziel die Buerokratur zu festigen und ihre Pfruende zu verteidigen. Politiker werden alle paar Jahre ausgetauscht, aber die Buerokraten bleiben uns leider lebenslang erhalten.
Diese Regeln sind ja eine Lachnummer:
1.) sind die Toleranzgrenzen viel zu hoch ! Bei 21 km/h Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit sollte nmM das Fahrzeug entzogen werden !
2.) egal wenn das Fahrzeug gehört
Erst gestern wieder auf der Autobahn erlebt, ich überholen mit genau 130 kmh einen LKW (in 2. Spur) da wird man mit Lichthupe und Horn von einem Raser bedrängt !
Wie hast du die Messung <130kmh> durchgeführt? Amtlich geeichtes Messgerät? Ich glaube du hast allgemein ein gewaltiges Problem wenn dich überhaupt wer überholt und du einer derjenige bist die links oder in der Mitte picken und keinen Vorbeilassen 'ich bin das Gesetz und mache alles richtig ' Fahrer. Rede mal mit einem Verkehrspsychologen .
Wenig Ahnung, aber viel Meinung;-)
Eine Beschlagnahme bei Überschreitung von 21 km/h ist verfassungsrechtlich unhaltbar, weil in Relation zum Delikt völlig unangemessen.
Die erforderliche Höhe der Überschreitung kommt eben gerade daher, dass es sich nicht um eine versehentliche Überschreitung handeln kann. Und das ist bei 60-90 km/h Überschreitung eben nicht mehr anzunehmen, bei 21 km/h hingegen sehr leicht der Fall (eine irrtümlich übersehene 70 km/h Beschränkung auf Freiland-Straßen zum Beispiel)
mehr als 21 km/h passieren nicht zufällig aus Unachtsamkeit...
„So drastisch die Konsequenzen wirken mögen“? Was soll an einem vorläufigen Führerscheinentzug in diesem geschilderten Fall drastisch sein?? Der Herr ist alkoholisiert und viel zu schnell unterwegs gewesen und hat damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Ich hoffe doch Entzug auf mehr als 18 Monate, damit völliger Neustart zum Probe-Führerschein. Oder hat sich daran etwas geändert?
Grüne Politik richtet sich gerne mit Verboten, Geboten oder sonstigen Nachteilen gegen einen Teil der Bürger.
Siehe Impfpflicht, inkonsequente Beschlagnahme von Fahrzeugen, beabsichtigtes Verbot gewisser Heizungsformen, Umfärben in der Justiz, eigenmächtige Klimapläne etc. dabei ist die klare Absicht zu spalten und an den Pranger zu stellen.
Es tut mir sehr leid, wenn Sie sich durch Verbote in Ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen
Aber mit der Eigenverantwortung funktionierts nicht - der Egoismus und die Ignoranz / Uneinsichtigkeit sind zu weit verbreitet, auf Schwächere wird keine Rücksicht genommen, und die eigenen Fähigkeiten werden maßlos überschätzt.
Richtlinien im Zusammenleben sind notwendig, aber es gibt immer wieder „Rebellen“ die sich daran nicht halten, weil sie den Sinn nicht erkennen (wollen).
Was würden Sie tun, wenn Ihr Eigentum, oder Ihre Gesundheit durch jemand Anderen beschädigt wird ? da ist doch Bestrafung auch Ihr erster Gedanke
wir brauchen keine DDR 2.0.
Sehr gut auf den Punkt gebracht!
Als ob irgend jemand nun am Steuer langsamer fahren würde. Lächerlich.
Ein längerer Führerscheinentzug wäre deutlich effizienter und abschreckender,
aber damit treffen die Grünen ihr eigenes Klientel inklusive der Kiffer.
Wer nichts weiß, muss alles glauben, was der schwürkise Multinicker Suppenheld so von sich gibt:
FS-Entzug bei ordentlichen Geschwindigkeits-Überschreitungen: MINDESTENS 6 Monate
https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/fuehrerschein/7/Seite.041020.html
"Die Dauer des Führerscheinentzuges wird nach den Umständen des Einzelfalles festgesetzt, wobei die im Gesetz vorgesehene Mindestdauer berücksichtigt wird. "
"MINDESTENS 6 Monate"
Und wie viele Monate waren es vor diesem Gesetz?
Mindestens 6 Monate?
Ja - Zettel 6 Monate weg - es handelt sich um die MINDESTdauer. Wer derartige Geschwindgkeitsüberschreitungen macht, wird sich sicher von noch höheren Mindestentzugszeiten beeindrucken lassen.....
....TECHNOSERT IST ÜBERALL, SUPPENHELD...
Siehe auch
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/unbelehrbar-alkolenker-im-muehlviertel-wiederholt-ohne-fuehrerschein-erwischt;art69,3928124
Die „Krone“ titelt: Bis zur Wahl regiert der „strategische Streit“
„Seit Monaten kritisieren ÖVP-Landeshauptleute den grünen Vizekanzler Werner Kogler für seine Pläne zum Bodenschutz und die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler für ihre einschneidenden und teils auch juristisch umstrittenen Verkehrsvorhaben. Jetzt wird aber nicht mehr nur zwischen Ländern und Bundesregierern, sondern innerhalb der Regierung neuerdings auch untereinander gestritten. Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) holte bekanntlich am Wochenende gleich zu einem politischen Rundumschlag aus und kritisierte Gewessler sowie Justizministerin Alma Zadic, die sogar eine parlamentarische Anfrage ihres Koalitionspartners erwarten darf.“
HumpDump - Check
Klettermaxe - Check
Spoe - Check
Hier im Forum wird das also von schwürkisen Multinicker Suppenheld erledigt….
Übrigens: „Erster Raser musste jetzt sein Auto abgeben“
https://www.krone.at/3278952
Wenn man sich die Details im Gesetz anschaut, dann ist das wieder einmal ein typisches Husch-Pfusch-Gesetz.
die entscheidenden Fragen sind offen.
Einmal mehr türkis-grünes Chaos.
Es ist einmal ein Anfang, wenn auch die Grenzen zu mild angesetzt sind.
Vor allem im Ortsgebiet müssen auch die regulären Strafen viel mehr angehoben werden.
80 statt 50 im Ortsgebiet kostet zb lächerliche 150 €
In der Schweiz gibt es dafür 3 Monate Führerscheinentzug und 50 Tagessätze Geldstrafe. Der Tagessatz richtet sich nach dem Monatseinkommen und dem Vermögen. Bei einem ledigen Durchschnittsverdiener ohne größeres Vermögen werden es ca. 100 Franken sein. Das wäre dann eine Geldstrafe von 5000 Franken.
Die Verwaltungsstrafbehörde kann durch eine "Strafverfügung" nur eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 600 Euro einfordern. Da die Mindeststrafen für´s „Rasen“ nun zwischen 500 bis 7.500 Euro betragen, wird hier nun ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren durchzuführen sein, in dem mWn von der Behörde sehr wohl bei der Strafbemessung auf die „Einkommens- und Besitzverhältnisse“ einzugehen ist.
1) Der Geschwindigkeitsüberschuss ist viel zu hoch bemessen!!!
2) Eine Haftstrafe wie in der Schweiz wäre besser gewesen!!!
Find ich angemessen . Denn die Strafen werden gezahlt und noch als Auszeichnung verstanden. Das Raserfahrzeug weg ist effektiver. Bei Leasing und nicht eigenen Fahrzeug würde ich die Strafe sehr hoch ansetzen, eine psychologische Überprüfung des Lenkers machen und ihn zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten.
Detailfragen mögen noch offen sein - die Richtung stimmt meines Erachtens aber: Ein derartiges Auto ist in der Hand eines Unzuverlässigen eine Waffe, die abgenommen werden sollte, ehe es Tote gibt. Analog zu Schusswaffen.