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Wilderer- und Tierquälerprozess endete mit Schuld- und Freispruch

Von nachrichten.at/apa, 27. Oktober 2021, 16:03 Uhr
PROZESS GEGEN MUTMASSLICHE WILDERER- UND TIERQU€LER-BANDE
Bereits im Juli gab es erste Urteile im Wilderer-Prozess. Bild: VERENA LEISS (APA)

WELS. Im Prozess gegen eine Wilderer- und Tierquälerbande sind am Mittwoch im Landesgericht die letzten - rechtskräftigen - Urteile gesprochen worden: Ein Beschuldigter wurde zu 1.440 Euro unbedingter Geldstrafe und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, sein Vater wurde im Zweifel freigesprochen.

Der Sohn wurde neben Wilderei und Tierquälerei auch wegen des Besitzes eines Kinderpornovideos und wegen Verleumdung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu je acht Euro. Zudem fasste er sechs Monate auf Bewährung aus. Seine Waffen und sein Handy wurden konfisziert.

Ursprünglich umfasste die Anklage acht Personen. Fünf sind bereits im Juli rechtskräftig verurteilt worden. Sie fassten damals Geldstrafen von 360, 720 bzw. 4.400 Euro teilbedingt und zweimal sechs Monate bedingt aus. Das Verfahren gegen einen Mann wurde mangels Zusammenhang ausgeschieden - er wurde Mittwochvormittag rechtskräftig zu 4.080 Euro wegen Tierquälerei verurteilt. Der Prozess gegen die zwei verbleibenden Beschuldigten wurde Mittwochnachmittag fortgesetzt und endete mit dem Freispruch für den Vater und dem Schuldspruch für den Sohn.

Die Gruppe soll 2017 bis 2020 Dutzende Wildtiere getötet haben. Die Beschuldigten sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich laut Ermittlern nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen. Bei Hausdurchsuchungen waren Unmengen von Fleisch und Trophäen, aber auch ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt worden.

Laut Strafantrag seien Rehe, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen, Vögel diverser Spezies - Amseln oder Spatzen ebenso wie Fasane, Gänsesäger, Reiher oder Eichelhäher - sowie Forellen und sogar Frösche gefangen bzw. getötet worden, manches wanderte in den Kochtopf, anderes zum Präparieren oder in die Herstellung von Biberfett-Salbe. 37 Fakten wertete die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Hinzu kamen Vergehen gegen das Waffenrecht, bei zweien Urkundenunterdrückung - sie sollen Jagdkarten gefälscht haben.

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