Wilderer-Prozess: Weidmann fasste 4080 Euro wegen Tierquälerei aus
WELS. Im Landesgericht Wels sollte Mittwochnachmittag der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer Wilderer- und Tierquälerbande fortgesetzt werden.
Bereits am Vormittag wurde ein Weidmann rechtskräftig zu 4.080 Euro - zur Hälfte bedingt - wegen Tierquälerei verurteilt. Vom Vorwurf der Wilderei wurde er freigesprochen. Sein Verfahren war aus jenem der ursprünglich achtköpfigen Gruppe herausgelöst worden, weil das Gericht zur Ansicht kam, dass kein Zusammenhang besteht.
Er soll eine niedrige zweistellige Anzahl an Tieren, die geschützt oder geschont waren - u.a. Eichelhäher oder Dohlen - geschossen haben. Er beteuerte, er habe sie nie aus Lust am Töten erlegt, sondern, weil sie Schaden angerichtet hätten. "Ich wollte Gleichgewicht im Revier haben." Sein Verteidiger meinte, man müsse im Sinne des Jagdschutzes auch "Raubzeug bekämpfen" und forderte einen Freispruch. Der Schuldspruch wegen Tierquälerei und die teilbedingte Geldstrafe zu 240 Tagsätzen a 17 Euro wurden dann aber von Anklage wie Verteidigung akzeptiert und ist damit rechtskräftig. Der Richter hatte dem Angeklagten seine Rechtfertigung nicht geglaubt, u.a. weil er vor der Hausdurchsuchung Präparate weggeschafft habe.
Ursprünglich umfasste die Anklage acht Personen. Fünf sind bereits im Juli rechtskräftig verurteilt worden. Sie fassten damals Geldstrafen von 360, 720 bzw. 4.400 Euro teilbedingt und zweimal sechs Monate bedingt aus. Das Verfahren gegen den am Mittwoch Verurteilten wurde mangels Zusammenhang ausgeschieden und der Prozess gegen die zwei verbleibenden Beschuldigten sollte am Nachmittag fortgesetzt werden. Dann dürfte es auch in diesen Fällen Urteile geben.
Die Gruppe soll 2017 bis 2020 Dutzende Wildtiere getötet haben. Die Beschuldigten sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich laut Ermittlern nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen. Bei Hausdurchsuchungen waren Unmengen von Fleisch und Trophäen, aber auch ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt worden.
Laut Strafantrag seien Rehe, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen, Vögel diverser Spezies - Amseln oder Spatzen ebenso wie Fasane, Gänsesäger, Reiher oder Eichelhäher - sowie Forellen und sogar Frösche gefangen bzw. getötet worden, manches wanderte in den Kochtopf, anderes zum Präparieren oder in die Herstellung von Biberfett-Salbe. 37 Fakten wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Hinzu kommen Vergehen gegen das Waffenrecht, bei zweien Urkundenunterdrückung - sie sollen Jagdkarten gefälscht haben - und bei einigen Hehlerei sowie bei einem pornografische Darstellung Minderjähriger.
Für jede Dohle, die er erschosssen hat, müßte er 20 Euro bekommen.
Endlich einmal ein nachvollziehbares Urteil.
Wenn so ein Viehzeug Schaden anrichtet, muss es entnommen werden können.Ich lass mir auch meinen Bestand im Fischteich nicht wegnehmen.
Spatzen oder Amseln wegzuschießen, ist natürlich Blödsinn.
Er wollte Gleichgewicht im Revier? Dann lasst doch der Natur Ihre Gleichgewicht selber herstellen!
Ihr tötet doch nur aus Lust.
Unglaublich, die österreichische Justiz.
Darf er nun weiter Tiere quälen?
Er verliert nicht einmal seinen Jagdschein?
Jagd als Hobby ist Töten als Hobby.
Hege und Pflege sollte eigentlich die Aufgabe der Jäger sein.
Amseln, Spatzen, Eichelhäher, Forellen usw. sind natürlich gefährliches Raubzeug.
Solche Figuren sollten eigentlich in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung
diese Strafe ist viel zu gering für diese unwerten Menschen
Da sollte haft sein
RUDOLFA.J.
ja aber UNBEDINGT und NICHT bedingt !
und der Jagdschein UNBEDINGT weg .