Anschlag in Wien: Attentäter hatte kein Waffenverbot
WIEN. Der Wiener Terror-Attentäter K. F. war zwar wegen terroristischer Vereinigung verurteilt und in Haft, aber über ihn wurde kein Waffenverbot verhängt.
Das bestätigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS. Zuständig gewesen wäre laut Nehammer die Landespolizeidirektion Wien. Waffenverbote würden nach Einzelfallbeurteilung verhängt, sie seien nicht generelle Praxis bei Terrorismus-Verurteilungen, erklärte er. "Es bestand kein Waffenverbot nach § 12 WaffG", teilte Nehammer in der Anfragebeantwortung mit. Warum es nicht verhängt wurde, wollte er nicht erläutern: "Aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens muss von einer weiterführenden Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden."
Für NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos ist es "schier unglaublich", dass niemand im "von der angeblichen Sicherheitspartei ÖVP" geführten Innenministerium auf die Idee gekommen sei, "dass man über einen verurteilten Terroristen ein Waffenverbot verhängen sollte". Dafür brauche man kein Anti-Terror-Paket das wäre auch nach damals geltender Rechtslage problemlos möglich gewesen. Dann wäre, mutmaßt Hoyos, auch der versuchte Munitionskauf in der Slowakei an die Justiz gemeldet worden "und der Attentäter am 2. November 2020 wohl in U-Haft gesessen".
Nehammers Antwort auf die Frage, ob die Meldung an die Justiz denn bei einem Waffenverbot erfolgt wäre - bzw. "wenn nein: warum nicht?" - fiel ausweichend aus: "Jede Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres ist im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung dazu verpflichtet, jeden ihr zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat der Staatsanwaltschaft zu berichten."
Dass diese Meldung unterblieb ist einer der Kritikpunkte, den auch die Untersuchungskommission in ihrem Zwischenbericht aufgelistet. Denn der 20-Jährige hatte am 21. Juli 2020 versucht, in Bratislava Munition für das automatische Sturmgewehr zu kaufen, das er am 2. November bei seinem - für vier Menschen tödlichen - Anschlag benutzte. Die slowakischen Behörden benachrichtigten im Juli umgehend das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. An die Staatsanwaltschaft wurde diese Information nicht weitergegeben - obwohl Fejzulai erst Anfang Dezember 2019 vorzeitig bedingt aus einer 22-monatigen Haftstrafe wegen terroristischer Vereinigung freigelassen worden war.
Interessant, seit über 15 Jahren, stellt die ÖVP den Innenminister (auße ca. für ein Jahr Kickl). Unter ÖVP Innenminister, wurde das Waffengesetz für gesetzestreue und rechtschaffene Bürger extrem verschärft unter Hinweis auf die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes.
Glauben die NEOS, ÖVP oder andere wirklich, dass Kriminelle ihre Waffen registrieren werden? Auch wenn derjenige ein Waffenverbot gehabt hätte, glaubt wirklich jemand, dass ihm dies je von der Anschaffung einer illegalen Waffe abgehalten hätte? Diese vollautomatische Waffe, die dieser attentäter benützt hatte, fällt übrigens unter die Kategorie A, das sind jene Waffen, welche unter Kriegsmaterial fallen und in Österreich verboten sind. Also, was hätte ein Waffenverbot für diesen Mörder gebracht?
Ja das sollte Kurz in Verantwortung gezogen werden: BVT, Justizministerium, Innenministerium immer unter ÖVP oder FPÖ seit seiner Herrschaft als BK!
@Linz2050: Jojo, jetzt ist die FPÖ auf einmal daran schuld. Ihr H.rn möchte ich nicht mal mit Ei ...
Kein Waffenverbot für Terroristen, ein Wahnsinn. Aber die Landesgruppe der Grünlinge in Wien hätte die Idee laut Bericht einer österreichischen Tageszeitung vom 16.12.20 (kein Gratisblatt) gehabt, die Polizei trotz Terror so die Schlagzeile in der Zeitung, zu entwaffnen!
Bananen Republik!
Wann tritt der Herr Nehammer endlich zurück ?
Auf unsere Beamten ist eben Verlaß,
wenn es darum geht, den Rekord im Büroschlaf halten.
Wie sagte doch der ORF Sprecher so treffend:
" Sie sind eben gewohnt, Gewohntes langsam abzuarbeiten !"
Für zwei ganz peinliche Plagiate ist Aschbacher zurückgetreten.
Für eine Pannenserie, die zu 4 Toten führte, müsste man umso mehr die Konsequenzen ziehen und zurücktreten. Aber Anstand ist nicht das Ding der Türkisen.
Es ist ein Skandal, dass dieser Verbrecher kein Waffenverbot hatte.
Aber, dass kein Waffenverbot ausgesprochen wurde ist das Eine.
Allerdings ist fraglich, ob sich ein Attentäter und Mörder durch ein Waffenverbot von einem Verbrechen abhalten lies oder ob durch ein Waffenverbot dieses Attentat verhindert worden wär.
Wenn soviel kriminelle Energie in einem Menschen steckt, dem wird ein Waffenverbot herzlich egal sein.
Waffen zu besorgen und zu besitzen, dazu braucht es keinen Waffenpass oder Waffenschein.
Das Sturmgewehr wird er ja auch nicht im Waffenhandel legal gekauft haben!!!
Ihr Punkt.
"Waffen verbieten, weil Kriminelle zu viele davon haben,
ist wie sich selbst zu kastrieren, weil der Nachbar zu viele
Kinder hat."
(C. Eastwood)
Daß Sie den Unterschied zwischen illegalem Waffenbesitz
und legalem Waffenbesitz einerseits
und einem Waffenverbot andererseits nicht zur Kenntnis nehmen können,
dürfte an einem Mangel an Rechtsbewußtsein liegen.
Scharweinlich.
Drum bin ich auch (mit Ausnahmen von ein paar Radarstrafen mit maximal 70 €
in 30 Jahren Auto- und Motorradfahren) ein unbescholtener Staatsbürger.
WEYERMARK: Sind sie des sinnerfassenden Lesens mächtig? Dann würden sie den Kommentar von FANFARIKUSS verstehen, dass sich ein Krimineller weder um ein Waffengesetz noch um ein Waffenverbot schert!
Mit anderen Worten, eine sukzessive Weiterverschärfung des Waffengesetzes wird einen Kriminellen nicht jucken! Damit werden nur die rechtschaffenen und gesetzestreuen Bürger bestraft! Vielelicht sollten sie einmal ihr "Rechtsverständnis" überprüfen?
Nach Frau Aschbacher wäre es hoch an der Zeit, dass Herr Nehammer
den Hut nimmt.
Amtsbekannter Gefährder wegen IS - Sympathie und bereits durchgeführter
Reise gen Syrien, Hinweis des slowakischen Geheimdienstes wg. geplanten
Kauf von 7,62 x 39mm Munition in den Wind geschossen, nicht mit Waffenverbot belegt.
Was braucht es noch?