Arbeiter starben in Baugrube: Ermittlungen gegen Firmenmitinhaber
HAAG. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat nach dem Arbeitsunfall mit zwei Toten in Haag (Bezirk Amstetten) im Mostviertel Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen.
Gerichtet sind diese Sprecher Leopold Bien zufolge gegen jenen Firmenmitinhaber, der gemeinsam mit den Saisonarbeitern aus der Ukraine und Rumänien in der Künette Kanalrohre verlegt bzw. repariert hatte. Untersucht werde, "ob die gebotenen Absicherungsmaßnahmen" der Grube "unterlassen wurden", hielt der Bien fest. Hinsichtlich der beiden Verstorbenen sei keine Obduktion angeordnet worden. "Die Todesursache ist evident", sagte der Sprecher der Anklagebehörde.
Die beiden 38-jährigen Saisonarbeiter aus der Ukraine und Rumänien waren am Samstagvormittag damit beschäftigt, ein Kanalrohr in einer 2,7 Meter tiefen Künette zu verlegen. Gegen 11 Uhr brach aus bisher noch nicht geklärter Ursache eine Seite der Künette auf einer Länge von etwa sechs Metern ein. Laut Polizei war dieser Bereich der Künette nicht abgesichert. Die beiden Männer, die sich zum Zeitpunkt des Einsturzes in der Grube befanden, wurden von der auf sie einstürzenden Erde vollständig begraben. Ein dritter Mann konnte sich im letzten Moment vor dem einstürzenden Erdreich in Sicherheit bringen und blieb dadurch unverletzt.
Video: Das sagten die Einsatzkräfte am Unfallort
Von Erdmassen verschüttet
Für die beiden verschütteten Saisonarbeiter kam hingegen jede Hilfe zu spät: Der zur Unfallstelle gerufene Notarzt konnte nur noch den Tod der beiden Männer feststellen. Die Freiwilligen Feuerwehren Haag, Haindorf und Pinnersdorf bargen die leblosen Körper aus der eingestürzten Künette. "Bei unserem Eintreffen stand leider schon fest, dass die beiden Erntearbeiter tot sind. Wir hatten somit nur mehr die Aufgabe, die Erde mit Schaufeln und mit Unterstützung eines Baggers zu beseitigen und die Toten zu bergen", sagte Feuerwehr-Einsatzleiter Marcel Vollgruber (FF Hainbach) nach dem Einsatz, der bis zum frühen Nachmittag dauerte.
Neben den Feuerwehren waren auch Rettungskräfte des Roten Kreuzes sowie ein ÖAMTC-Rettungshubschrauber im Einsatz. Sowohl die geschockten Mitarbeiter und Eigentümer des Betriebs als auch die Feuerwehrleute, die die Toten ausgraben mussten, wurden von einem Krisen-Interventionsteam psychologisch betreut.
Die beiden verunglückten Männer waren in den vergangenen Jahren regelmäßig mehrere Monate in dem Betrieb in Haag beschäftigt gewesen.
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"geschockte Mitarbeiter und Eigentümer des Betriebs"
Also diejenigen, welchen es scheißegal war, dass da eine Künette ohne vorgeschriebene Abstützungen gemacht wird. Das war ja kein 5-Minuten-Unterfangen, sondern ging über Stunden oder gar Tage.
Hoffentlich gibt es die richtige Antwort vom Strafrichter. Auch wenn es die beiden Toten leider nicht mehr lebendig macht.
Das kann passieren wenn viel Dummheit und noch mehr Gier vorhanden sind. Dann heist es immer :aus ungeklärter Ursache.
Die beste Lösung wäre:man könnte den beiden Verstorbenen die Schuld am Unglück "anhängen".
Mich wundert oft das in der Landwirtschaft nicht noch mehr passiert. Da werden die tollsten Konstruktionen zusammen geschweißt und geschraubt.
TEILLE von Staplern werden am Traktor montiert und schon hat man die tollsten Hubeinrichtungen. Ohne Überprüfung oder technische Abnahme.
Die Bauern haben Narrenfreiheit.
Erntehelfer haben einen Stundenlohn von ca. 8-9 €. Bauarbeiter, die eine Künette graben nicht unter 13-15. Also Mißbrauch eines Arbeitsverhältnisses. Eine saftige Geldstrafe mit bedingter Haftstrafe wäre angemessen.
also wenn das als grob fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge erkannt wird, dann denke ich, dass eher eine unbedingte Haftstrafe angemessen wäre.
Erntehelfer graben eine Künette!
Der Landwirt dürfte ein Ausbeuter sein.
Das war offensichtlich leider "PFUSCH AM BAU!
dürfte eher Schwarzarbeit gewesen sein
normalerweise führen Erntehelfer keine Kanal arbeiten durch
wenn dann noch bei den Sicherungsungs Maßnahmen geschlampt wird
unverzeilich
Wie Sie schon sagen: " unverzeihlich" Erntehelfer als Kanalarbeiter ?
Und keine Sicherungsmaßnahmen.Der Erdbeerbauer ignoriert alles !
So ganz nebenbei: Gruben die tiefer sind als 125 cm müssen gegen Einsturz gesichert werden, alles andere ist grob fahrlässig. näheres hier: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.544648&version=1430387644
@HOFNARR Richtig.Soviel Grobe Fahrlässigkeit auf einen Haufen muss schwerwiegende Folgen haben für das "Erdbeerbäuerlein" Abgesehen davon dass er die Erntehelfer zu Grabungsarbeiten mißbraucht hat.Und dass eine Künette ab 1,25 m gepölzt werden muss,weiß jeder der ein bisser´l Ahnung hat.
Dafür gibt es 1.den gesunden Hausverstand !
Und 2. die Bauarbeiterschutzverordnung in ihrer geltenden Fassung.
Verbindliche staatliche Vorschrift welche für solche und andere Arbeiten gültig ist.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008904
Die AUVA die du zitierst gibt nur Hinweise /Prävention.Der Inhalt ist aber ziemlich identisch.Das Bäuerlein und seine Helfer dürfte beides nicht interessiert haben.
Traurig dass solche Leute das Leben von Arbeitern leichtsinnig aufs Spiel setzen.