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Inzestfall Amstetten: Josef F. könnte verlegt werden

Von nachrichten.at/apa, 20. April 2022, 12:18 Uhr
NIEDER?STERREICH: HAUS VON JOSEF F.  IN AMSTETTEN
Das Haus in Amstetten Bild: HELMUT FOHRINGER (APA)

KREMS/WIEN. Der 87-Jährige könnte seine vorzeitige Entlassung - erstmals nach 15 Jahren im Jahre 2023 - beantragen.

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster am Mittwoch der APA mitteilte. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung vorgelegt.

Ausgesprochen wurde die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug von einem Drei-Richter-Senat für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren. Die Entscheidung wurde mit Weisungen verknüpft, Gerichtssprecher Schuster erwähnte in diesem Zusammenhang "psychiatrische Kontrollen". Die Entscheidung fußte laut Schuster auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingelangt war.

Gutachten: Es geht keine Gefahr mehr aus

Aktuell befindet sich Josef F. weiter im Maßnahmenvollzug. Da der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukomme, bleibe dies bis zur etwaigen Rechtskraft des Beschlusses auch so, betonte Schuster.

Josef F. - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bereits Ende September 2021 war in Krems ein Beschluss auf Entlassung von Josef F. aus der Maßnahme und Verlegung in den "Normalvollzug", wo er weiter seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen sollte, gefällt worden. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe.

Justizministerium: F. bleibt in Haft

Die Staatsanwaltschaft Krems erhob auch damals Rechtsmittel, die Causa wanderte zum OLG. Dort wurde die Entscheidung des Landesgerichts aufgehoben, die Akten wurden im November 2021 nach Krems retourniert. Das OLG habe die Begründung als "zu wenig umfangreich empfunden" und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine "breitere Auseinandersetzung" mit der Entwicklung von Josef F. angestellt werden könne, sagte ein Sprecher des OLG damals zur APA. Vom Landesgericht Krems wurde daraufhin das erwähnte Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben.

Bereits im Vorjahr wurde seitens des Justizministeriums festgehalten, dass der Betroffene auch in Haft bleibe, wenn der Beschluss rechtskräftig werden sollte. "Es würde sich lediglich die Vollzugsgestaltung ändern", betonte eine Sprecherin.

Zu lebenslanger Haft Verurteilte im sogenannten Normalvollzug können frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Im Fall von Josef F. wäre das 2023 der Fall.

Einer der spektakulärsten Fälle der Kriminalgeschichte

Am 19. April 2008 wurde die kranke Tochter des Peinigers vor dem Spital in Amstetten gefunden. Ein Rückblick:

Der 19. April 2008: Eine junge Frau wird in das Landesklinikum Amstetten eingeliefert. Bei der schwerkranken damals 19-Jährigen findet sich ein Brief, in dem die Mutter um Hilfe für ihr Kind bittet. Was zu diesem Zeitpunkt keiner auch nur im Ansatz erahnen konnte: Mit der „Weglegung“ kamen wenig später die schrecklichen Verbrechen des Josef F. ans Tageslicht.

Das jahrelange Martyrium: Am 26. April, also eine Woche später, wurden F., seine 42-jährige Tochter und zwei Kinder aufgrund eines Hinweises nach einem Spitalsbesuch bei der 19-Jährigen (ihr genaues Geburtsdatum ist nicht bekannt) von der Polizei abgefangen. Der Mann wurde in Haft genommen. Bei den Beamten dürfte die kranke Frau „ihr Fenster in die Freiheit“ gesehen haben, wie Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich, zwei Tage später bekanntgab. Schon bald werden erste Details von dem teuflischen Plan bekannt: 24 Jahre lang hatte F. seine Tochter in einem Kellerverlies gefangen gehalten, sexuell missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Drei davon, darunter die kranke 19-Jährige, mussten mit Josef F.s Tochter in den teils nur 1,70 Meter hohen Kellerräumen ohne Sonnenlicht in dessen Haus in Amstetten leben. Drei Kinder wurden vom Täter als Pflegekinder „adoptiert“, sie durften im Haus wohnen. F. hatte ein angebliches Hinterlassen der Babys durch seine vermisst gemeldete Tochter inszeniert. Ein Kind starb kurz nach der Geburt.

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