Inzestfall von Amstetten: Josef F. bleibt in Haft
WIEN/KREMS. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. bleibt, entgegen einer Meldung eines Boulevardblattes, im Gefängnis.
Ein Boulevardblatt hat am Freitag mit der Meldung, der im Zusammenhang mit dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte und in den Maßnahmenvollzug eingewiesene Josef F. könnte in absehbarer Zeit auf freien Fuß kommen, für Aufregung gesorgt. Reelle Chancen, dass der inzwischen 86-Jährige enthaftet wird, bestehen allerdings nicht. Das bestätigte auch das Justizministerium auf APA-Anfrage.
Josef F. - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verdonnert und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seither ist er in der Justizanstalt (JA) Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Die regelmäßige Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 StGB weiter gegeben sind, ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nach Ansicht des Gerichts, die auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens beruht, geht von dem 86-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr aus. Daher wurde Josef F. mit Beschluss von Ende September aus der Maßnahme entlassen und in den "Normalvollzug" verlegt, wo er weiter seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt.
"Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Krems erhob Rechtsmittel und der Akt liegt nun zur weiteren Entscheidung beim Oberlandesgericht (OLG) Wien", gab Christina Ratz, Ressortmediensprecherin im Justizministerium, bekannt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung bleibe der Betroffene "in der aktuellen Unterbringungssituation".
Selbstverständlich bleibe Josef F. auch im Fall, dass der Beschluss rechtskräftig werden sollte, in Haft. "Es würde sich lediglich die Vollzugsgestaltung ändern", betonte Ratz.
Zu lebenslanger Haft Verurteilte können frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Im Fall von Josef F. wäre das 2023 der Fall, er wäre dann 88 Jahre alt. Dass sich Richter finden, die ihn angesichts der von ihm begangenen Verbrechen auf freien Fuß setzen, darf bezweifelt werden.
- hoffentlich!
Beim Fritzl denk ich immer an die Fernsehsendung-Frauentausch.Wie wärs mal mit Gefängnistausch? Ab nach Russland mit ihm!! Dort!!hätten sie die gerechte Strafe für dieses Monster.
Eingesperrt sein kann für ihn ja nicht so schlimm sein: das hat er als liebevoller Vater für seine Tochter und deren Kinder als die beste Lebensform bestimmt.
Walterneu,
der Fritzl hat keinen Fehler gemacht, sondern ein Verbrechen begangen. Und was noch tragischer ist, er zerstörte ein hoffnungsvolles Leben.
@walterneu
Was läuft denn bei Ihnen verkehrt?
// Josef Fritzl (* 9. April 1935 in Amstetten) ist ein rechtskräftig verurteilter österreichischer Straftäter, der seine Tochter von 1984 bis 2008 in einer unterirdischen Wohnung gefangen hielt. Während dieser Zeit missbrauchte und vergewaltigte er sie vielfach und zeugte mit ihr insgesamt sieben Kinder.[1] Drei dieser Kinder hielt er ebenfalls von ihrer Geburt an bis 2008 in der Kellerwohnung gefangen. //
// Die Anklage umfasst:
Mord, Sklavenhandel, Notzucht, Vergewaltigung, Verbrechen der Freiheitsentziehung, schwere Nötigung, Vergehen der Blutschande. //
DAS alles nennen Sie lapidar "Fehler in der Kindererziehung"? Schämen Sie sich!!
Der soll auf Dauer im grauen Haus bleiben.
Richtig, der hat herraußen nichts mehr verloren! Der kann nur froh sein, dass er in Österreich ist, woanders würde er etwas anderes bekommen!
Einfach Pf........., was der machte! Ungeheuerlich!😡
Entschuldigung für die etwas derbe Aussprache!
Der soll im Knast verrecken. Mit seiner Tochter hatte er auch kein Erbarmen.
Wahrscheinlich gekaufte Information.
Leute wie Fritzl dürfen nie wieder frei sein!!!
Die blödeste Meldung des Tages kommt vom Wurschtl.
Von wegen bloed.
Der Wurschtl hat das Problem erkannt.