Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Inzestfall von Amstetten: Josef F. bleibt in Haft

Von nachrichten.at/apa, 08. Oktober 2021, 16:35 Uhr
Artikelbilder
Die Eingangstür zum Haus von Josef F.

WIEN/KREMS. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. bleibt, entgegen einer Meldung eines Boulevardblattes, im Gefängnis.

Ein Boulevardblatt hat am Freitag mit der Meldung, der im Zusammenhang mit dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte und in den Maßnahmenvollzug eingewiesene Josef F. könnte in absehbarer Zeit auf freien Fuß kommen, für Aufregung gesorgt. Reelle Chancen, dass der inzwischen 86-Jährige enthaftet wird, bestehen allerdings nicht. Das bestätigte auch das Justizministerium auf APA-Anfrage.

Josef F. - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verdonnert und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seither ist er in der Justizanstalt (JA) Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Die regelmäßige Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 StGB weiter gegeben sind, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Nach Ansicht des Gerichts, die auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens beruht, geht von dem 86-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr aus. Daher wurde Josef F. mit Beschluss von Ende September aus der Maßnahme entlassen und in den "Normalvollzug" verlegt, wo er weiter seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt.

"Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Krems erhob Rechtsmittel und der Akt liegt nun zur weiteren Entscheidung beim Oberlandesgericht (OLG) Wien", gab Christina Ratz, Ressortmediensprecherin im Justizministerium, bekannt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung bleibe der Betroffene "in der aktuellen Unterbringungssituation".

Selbstverständlich bleibe Josef F. auch im Fall, dass der Beschluss rechtskräftig werden sollte, in Haft. "Es würde sich lediglich die Vollzugsgestaltung ändern", betonte Ratz.

Zu lebenslanger Haft Verurteilte können frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Im Fall von Josef F. wäre das 2023 der Fall, er wäre dann 88 Jahre alt. Dass sich Richter finden, die ihn angesichts der von ihm begangenen Verbrechen auf freien Fuß setzen, darf bezweifelt werden.

mehr aus Chronik

So wird das Wetter am Wahlsonntag

Akademiker leben am längsten - und bekommen weniger und später Kinder

Projekt "Cesare": Neue Schadensdatenbank für Naturgefahren

"Fridays For Future" lässt Klimastreik einen Klimaaktionstag folgen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

12  Kommentare
12  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
2020Hallo (4.675 Kommentare)
am 10.10.2021 21:30

- hoffentlich!

lädt ...
melden
Fuerchterlich.21 (121 Kommentare)
am 09.10.2021 23:32

Beim Fritzl denk ich immer an die Fernsehsendung-Frauentausch.Wie wärs mal mit Gefängnistausch? Ab nach Russland mit ihm!! Dort!!hätten sie die gerechte Strafe für dieses Monster.

lädt ...
melden
Bigtrauner (425 Kommentare)
am 09.10.2021 10:05

Eingesperrt sein kann für ihn ja nicht so schlimm sein: das hat er als liebevoller Vater für seine Tochter und deren Kinder als die beste Lebensform bestimmt.

lädt ...
melden
sznabucco (1.864 Kommentare)
am 09.10.2021 14:15

Walterneu,

der Fritzl hat keinen Fehler gemacht, sondern ein Verbrechen begangen. Und was noch tragischer ist, er zerstörte ein hoffnungsvolles Leben.

lädt ...
melden
WindausNordost (328 Kommentare)
am 09.10.2021 15:49

@walterneu

Was läuft denn bei Ihnen verkehrt?

// Josef Fritzl (* 9. April 1935 in Amstetten) ist ein rechtskräftig verurteilter österreichischer Straftäter, der seine Tochter von 1984 bis 2008 in einer unterirdischen Wohnung gefangen hielt. Während dieser Zeit missbrauchte und vergewaltigte er sie vielfach und zeugte mit ihr insgesamt sieben Kinder.[1] Drei dieser Kinder hielt er ebenfalls von ihrer Geburt an bis 2008 in der Kellerwohnung gefangen. //

// Die Anklage umfasst:
Mord, Sklavenhandel, Notzucht, Vergewaltigung, Verbrechen der Freiheitsentziehung, schwere Nötigung, Vergehen der Blutschande. //

DAS alles nennen Sie lapidar "Fehler in der Kindererziehung"? Schämen Sie sich!!

lädt ...
melden
kpader (11.508 Kommentare)
am 09.10.2021 06:45

Der soll auf Dauer im grauen Haus bleiben.

lädt ...
melden
Melinac (3.266 Kommentare)
am 09.10.2021 21:13

Richtig, der hat herraußen nichts mehr verloren! Der kann nur froh sein, dass er in Österreich ist, woanders würde er etwas anderes bekommen!
Einfach Pf........., was der machte! Ungeheuerlich!😡

lädt ...
melden
sznabucco (1.864 Kommentare)
am 09.10.2021 02:01

Entschuldigung für die etwas derbe Aussprache!
Der soll im Knast verrecken. Mit seiner Tochter hatte er auch kein Erbarmen.

lädt ...
melden
DrWatts (1.079 Kommentare)
am 08.10.2021 18:36

Wahrscheinlich gekaufte Information.

lädt ...
melden
nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 08.10.2021 17:40

Leute wie Fritzl dürfen nie wieder frei sein!!!

lädt ...
melden
Orlando2312 (22.665 Kommentare)
am 09.10.2021 08:13

Die blödeste Meldung des Tages kommt vom Wurschtl.

lädt ...
melden
walterneu (4.715 Kommentare)
am 09.10.2021 09:13

Von wegen bloed.
Der Wurschtl hat das Problem erkannt.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen