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Keine genauen Daten zum assistierten Suizid

Von nachrichten.at/apa, 19. September 2024, 12:14 Uhr
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

WIEN. Keine genauen Daten gibt es zur Zahl der seit dem Inkrafttreten der Regelungen zum assistierten Suizid im Jahr 2022 vorgenommenen Selbsttötungen mit diesem Instrument.

Das ergibt sich aus Ausführungen in der öffentlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag zu diesem Thema. Laut Ausführungen der Regierungsvertreter geht man von 181 nachgewiesenen assistierten Suiziden aus.

Eindeutiger sind die Zahlen zu den errichteten Sterbeverfügungen, die Voraussetzung für einen zulässigen assistierten Suizid sind. Seit 2022 wurden 481 Sterbeverfügungen registriert. In Folge wurden 398 Präparate zur Durchführung des Suizids an insgesamt 367 Personen ausgegeben (die Präparate sind nicht lange haltbar, Anm.). 52 Substanzen wurden wieder zurückgegeben.

181 assistierte Suizide

Dann wird es allerdings unübersichtlich: Bisher gibt es 54 Einmeldungen für erfolgte Suizide, was allerdings im Widerspruch zu Daten der Statistik Austria steht, die eine rund dreimal so hohe Zahl ausweist. Dies ergebe sich aus der Abwicklung durch verschiedene Institutionen, so ein Vertreter des Gesundheitsministeriums. Außerdem würden faktische Möglichkeiten bei der Totenbeschau nicht genutzt. Insgesamt geht man aus den unterschiedlichen Quellen von 181 nachgewiesenen assistierten Suiziden aus.

Dem stehen laut Statistik Austria seit 2020 insgesamt rund 1.100 bis 1.200 Gesamt-Suizide in Österreich jährlich gegenüber. Diese erfolgen primär durch Erhängen und Erschießen, dahinter liegen das In-die-Tiefe stürzen und Vergiftungen.

(S E R V I C E - Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at)

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1  Kommentar
1  Kommentar
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detti (1.960 Kommentare)
am 19.09.2024 14:03

Hauptsache jeder Huster muss von den Pflegenden dokumentiert werden. Österreich und die Daten.......

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