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Mordversuch in Park: 54-Jähriger in Wien vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 19. Dezember 2024, 13:36 Uhr
"Es war Schicksal, dass sie überlebt hat"
Im Wiener Straflandesgericht muss sich der 43-Jährige verantworten. Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Wegen versuchten Mordes in einem Park in Wien-Mariahilf ist am Donnerstag am Landesgericht gegen einen 54-Jährigen mit 31 Vorstrafen verhandelt worden.

Der Angeklagte gab sich vor Gericht routiniert: "Ich bekenne mich nicht schuldig zur Tötungsabsicht." Er habe zwar einem 40-Jährigen ein Brotmesser in den Hals gestochen, allerdings in Notwehr. Verteidiger Elmar Kresbach sprach von einer "Rauschtat".

Der Angeklagte hatte sich am 7. Juni 2024 mit mehreren Bekannten in dem Park getroffen, um Alkohol und Suchtgift zu konsumieren, wie er den Geschworenen berichtete: "Ich war auf der Straße, es war keiner da für mich, es ist mir nicht gut gegangen." 28 Jahre seines Lebens habe er in diversen Justizanstalten verbracht, nach seiner Entlassung aus seiner letzten Haft habe er weder die ihm in Aussicht gestellte Gemeindewohnung noch eine Betreuung erhalten. Da sei er wieder "ins Drogenmilieu" geraten.

Als er mit Bekannten billigem Wein, Jägermeister und Kokain zusprach, habe sich der 40-Jährige der Gruppe angenähert und "um Drogen gefragt", schilderte der Angeklagte: "Der hat solche Radln (große Augen, Anm.) gehabt und war sehr aggressiv." Er habe ihn daher weggeschickt. Das habe den 40-Jährigen noch aggressiver gemacht. Plötzlich habe dieser ihm mit einem an einem Schlüsselbund befestigten winzigen Messer in den Bauch gestochen: "Da hat's eskaliert. Da muss i aufstehn'n und was machen."

"Die waren alle bummzu"

Laut Anklage sprang der Angeklagte auf, griff zu einem Brotmesser und versetzte dem Kontrahenten einen Stich in den Hals. Allerdings nicht besonders wuchtig, wie aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten hervorging. Die Klinge drang dem anderen Mann zwei Zentimeter tief in den Körper, Lebensgefahr war zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Sein Mandant sei "kein Ministrant, kein Heiliger", räumte Verteidiger Kresbach ein. Aber man müsse es sich nicht gefallen lassen, sich mit einem spitzen Gegenstand in den Bauch stechen zu lassen. Über die Konsequenzen des von ihm geführten Messerstichs habe der Angeklagte nicht nachgedacht. "Da hat sich überhaupt keiner was gedacht dort bei der Sache. Die waren alle bummzu", befand Kresbach.

Da mehrere zur Zeugenaussage geladene Personen nicht erschienen, wurde die Verhandlung vertagt.

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