Nach Tod von Säugling in Wien: U-Haft über mordverdächtige Eltern verhängt
WIEN. Das Wiener Landesgericht hat über die Eltern eines am vergangenen Dienstag gestorbenen drei Monate alten Säuglings die U-Haft verhängt.
Als Haftgründe wurden Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Sonntagnachmittag mit. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die Eltern des vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen kleinen Buben wegen Mordverdachts.
- Artikel zum Thema: Drei Monate altes Baby in Wien anSchütteltraumagestorben
Wie Salzborn darlegte, machten sowohl der 29 Jahre alte Mann als auch die um drei Jahre jüngere Frau vor dem Journalrichter keine Angaben zum wider sie erhobenen Vorwurf, ihrem Sohn tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Der U-Haft-Beschluss, gegen den die Rechtsvertreterin der Mutter keine Beschwerde einlegte - der Vater war anwaltlich nicht vertreten -, ist vorerst bis zum 26. Februar rechtswirksam.
Festnahme am Donnerstag
Die Eltern waren am vergangenen Donnerstag festgenommen und am Freitag in die Justizanstalt (JA) Josefstadt eingeliefert worden. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der U-Haft wurde am Sonntag entschieden. Die Mutter des Babys hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem Säugling ein Krankenhaus aufgesucht, wo unverzüglich mit der Behandlung des mutmaßlich misshandelten Säuglings begonnen wurde. Für den kleinen Buben kam aber die ärztliche Hilfe zu spät. Er dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Am Dienstag wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für Tod erklärt.
Obduktion angeordnet
Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein so genanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten. Die Staatsanwaltschaft ordnete im Zuge der angelaufenen Ermittlungen die Obduktion der Leiche zur genauen Klärung der Todesursache an. Das schriftliche Gutachten liegt naturgemäß noch nicht vor, das Baby soll dem Vernehmen nach aber neben den Kopfverletzungen auch eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm aufgewiesen haben.
Offen und auf strafrechtlicher Sicht die entscheidende Frage ist, wer und unter welchen Umständen dem Kleinkind die letztlich tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Die Mutter hat dazu bisher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, der Vater soll vor der Polizei angegeben haben, er könne sich die Verletzungen seines Sohnes nicht erklären.
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