Pflegerin von Arbeitskollegen 15 Minuten auf OP-Tisch fixiert
INNSBRUCK. Der Prozess gegen vier Krankenpfleger am Innsbrucker Landesgericht, die ihre Arbeitskollegin Ende Februar 2023 im Landeskrankenhaus Hall in Tirol auf einem Operationstisch fixiert und dort rund 15 Minuten festgehalten haben sollen, ist auf 26. September verlegt worden.
Dies wurde erst am Mittwoch - dem zuvor anberaumten Termin für den zweiten Prozesstag - bekannt. Alle vier Angeklagten hatten sich am ersten Verhandlungstag im Juni nicht schuldig bekannt.
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Sie waren unter anderem wegen Freiheitsentziehung und schwerer Körperverletzung angeklagt. Richter Paul Menardi wird nun an dem neuen Termin den ganztägig angesetzten Strafprozess fortsetzen. Dann dürfte eine Reinigungskraft aussagen, die die Ereignisse mitbekommen hatte. Auch die rund zweistündige kontradiktorische Einvernahme des mutmaßlichen Opfers soll vorgespielt werden, hatte es zuletzt geheißen.
"Heitere, ausgelassene Stimmung"
Beim ersten Verhandlungstag am 6. Juni war thematisiert worden, inwieweit die Frau freiwillig agiert hatte und was in der Morgenkonferenz vereinbart worden war. Eine Verteidigerin meinte, dass eine "heitere, ausgelassene Stimmung geherrscht" habe, die erst dann gekippt sei, als Fotos von dem mutmaßlichen Opfer in einer knienden Position angefertigt worden seien. Ein Angeklagter räumte ein, dass die Situation entglitten sei und die Aktion "überschießend" gewesen sein könnte. Die Staatsanwältin argumentierte, dass die Frau mehrmals gesagt habe, dass man sie losbinden soll. Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter attestierte ihr eine "Anpassungsstörung" und hielt fest: "Fakt ist, dass die Frau vorher gesund genug war, um ihren Alltag und Beruf problemlos zu bewältigen". Nun sei sie "vorerst arbeitsunfähig", habe Angst und leide unter einer depressiven Störung.
Die vier Angeklagten im Alter von 48, 45, 50 und 31 Jahren sollen laut Staatsanwaltschaft ihre Arbeitskollegin unter dem Vorwand, die Lagerung für eine Operation zu üben, bäuchlings kniend mit gespreizten Beinen mit Klettgurten auf einem OP-Tisch festgebunden haben. Trotz ihrer wiederholten Aufforderung sie loszumachen, soll sie erst losgebunden worden sein, nachdem der Drittangeklagte mit einem Edding-Stift einen Anus und eine Vagina auf ihre Arbeitshose aufgezeichnet hatte. Der Zweit- und der Viertangeklagte sollen zudem währenddessen von der Frau Fotos in dieser Position angefertigt haben. Die vier nach dem Vorfall suspendierten Mitarbeiter hatten damals angegeben, dass es sich um einen "Scherz" gehandelt habe.