Prozess in Graz: Lebenslange Haft für 44-Jährigen wegen Mord an Ehefrau
GRAZ. Afghane stach mehrmals auf seine Frau ein und ließ sie in Wohnung zurück
Mit 15 Messerstichen soll ein 44-Jähriger im April 2021 seine Ehefrau in Graz getötet haben. Gestern musste der gebürtige Afghane sich am Straflandesgericht Graz vor einem Geschworenensenat verantworten. Bei seiner Befragung bekannte sich der 44-Jährige schuldig. Am Abend vor der Tat habe seine Frau viel Zeit mit dem Handy verbracht, er habe geglaubt, sie kommuniziere mit einem anderen Mann. Am nächsten Tag kam es zur Bluttat.
Der 44-Jährige schlug seiner Frau mit einem Türstopper aus Metall auf den Kopf, danach attackierte er sie mit dem Messer. Der Angeklagte schilderte, dass er Angst bekommen habe, als seine Frau nach dem Schlag mit dem Türstopper zu bluten begonnen habe. Danach habe er "die Kontrolle verloren". Nach der Messerattacke habe er seine Frau am Boden zurückgelassen, sie habe noch geatmet.
Er habe zur Polizei gehen wollen, damit diese vielleicht die Rettung verständige. Der Mann gab an, die Tat zu bereuen. Der Verteidiger des Angeklagten führte die "traumatischen Kriegserfahrungen" des Mannes, der 2015 mit seiner Familie nach Österreich gekommen war, ins Treffen. Er habe im Affekt gehandelt.
Dass der Mann von seinen Erfahrungen im Krieg traumatisiert wurde, bestätigte ein Gerichtspsychiater. Durch seine Erfahrungen in Afghanistan sei eine "Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung" eingetreten. Das habe zu einer "instabilen Persönlichkeitsstörung" geführt, außerdem diagnostizierte der Gutachter eine "herabgesetzte Impulskontrolle".
Gestern Abend befanden die Geschworenen den Angeklagten mit 8:0 Stimmen für schuldig. Zusätzlich zur lebenslangen Haft wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.
Berufungsprozess in Linz
Bei einem Prozess in Linz bestätigte gestern ein Berufungssenat die lebenslange Haftstrafe für jenen 26-jährigen Serben, der am 21. März 2021 seine 22-Jährige Ehefrau in ihrer Wohnung in der Stadt Salzburg ermordet hat. Ein Verteidiger hatte gegen den Strafgrund berufen, aufgrund der Brutalität der Tat gab der Richtersenat der Beschwerde jedoch nicht statt.
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na schön
Das heißt aber bei uns der kriegt real 20 Jahre...
Und dann?
wird er hoffentlich wirklich ausgewiesen
denn andernfalls zahlen wir Steuerzahler ihm danach auch noch (mangels Pensionszeiten) die ewige Notstandshilfe!!!