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Prozess um in Wohnung vergewaltigtes 16-jähriges Mädchen

Von nachrichten.at/apa, 12. Oktober 2021, 13:44 Uhr
(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Daniel Scharinger

WIEN. Weil er am 14. August 2020 ein 16 Jahre altes Mädchen in einer Wohnung in Wien-Favoriten vergewaltigt haben soll, hat sich ein 22-Jähriger am Dienstag vor einem Schöffensenat verantworten müssen.

Der gebürtige Afghane bestritt den Vorwurf - und nominierte als Entlastungszeugen einen Landsmann, der im Zusammenhang mit der getöteten 13-Jährigen in U-Haft sitzt, deren Leiche am 26. Juni 2021 auf einer Grünfläche zwischen Fahrbahnen in Wien-Donaustadt gefunden wurde.

Die 16-Jährige hatte im August des Vorjahrs über Instagram Hilfe gesucht. Sie war nicht in der Lage, eine Polizeistrafe zu bezahlen. Sie befürchtete Probleme und fragte daher im Netz, ob ihr nicht jemand 100 Euro borgen könne. Es meldete sich ein 23-jähriger Afghane, der im Fall der 13-Jährigen als dringend Tatverdächtiger gilt und gegen den die Staatsanwaltschaft in dieser Sache wegen Vergewaltigung mit Todesfolge ermittelt. Im Sommer zuvor hatte er sich mit der 16-Jährigen zunächst in einem Baumarkt getroffen, weil er die Wohnung eines Freundes ausmalen wollte. Von dort nahm er das Mädchen mit in dessen Wohnung.

Der Mieter der Wohnung soll dann über das Mädchen hergefallen sein, nachdem er sie ins Badezimmer gedrängt hatte. Sie habe sich gegen die Vergewaltigung nicht wehren können, gab die Jugendliche später an. Der Angeklagte behauptete dagegen, die 16-Jährige habe ihn küssen wollen, er habe das nicht gewünscht. Mehr sei nicht passiert. Die Freundin des beschuldigten 22-Jährigen wohnte als Zuhörerin der Verhandlung bei.

Der im Fall der 13-Jährigen Verdächtige sagte unter Wahrheitspflicht als Zeuge, das Mädchen sei wegen des fehlenden Geldes "in einem Stresszustand" gewesen. Er habe ihr helfen wollen, habe aber nicht ausreichend Bargeld dabei gehabt und daher einen Bankomaten benötigt. Weshalb er nicht gleich nach einem Bankomaten Ausschau hielt, sondern sich davor in die Wohnung des Angeklagten begab, konnte er nicht schlüssig erklären. Das Mädchen sei jedenfalls mit- bzw. nachgekommen und "dann in der Türe gestanden". Von einem sexuellen Übergriff habe er nichts mitbekommen. Man habe sich "nicht einmal drei Minuten" in der Wohnung aufgehalten, er hätte die im Baumarkt gekauften Utensilien abgestellt und sei mit der 16-Jährigen dann Geld abheben gegangen.

Weil sie so gestresst war, habe er dem Mädchen noch einen Energydrink gekauft: "Ich hab' ihr gesagt, sie soll relaxen, sich beruhigen." Die Verhandlung wird am 7. Dezember fortgesetzt. Es soll sich noch ein dritter Afghane in der Wohnung befunden haben, dieser wird jetzt als Zeuge gesucht.

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