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"Selbstbestimmtes Kiffen" ohne Strafe? VfGH prüft Cannabis-Verbot

Von nachrichten.at/apa, 08. Februar 2022, 16:30 Uhr
( Symbolfoto) Bild: APA

WIEN. Aufgrund eines Individualantrags hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Verfahren zur Prüfung des Cannabis-Verbots auf seine Verfassungsmäßigkeit eingeleitet.

Das gaben der Antragsteller - der 26-jährige Paul Burger, der Ende 2020 von zwei Polizisten in Zivil mit einem halb abgebrannten Joint erwischt worden war - und sein Rechtsvertreter, der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, am Dienstag per Presseaussendung bekannt. Wie in der Aussendung mitgeteilt wurde, hat der VfGH am 31. Jänner die Bundesregierung aufgefordert, das Totalverbot für Cannabis binnen acht Wochen zu rechtfertigen. Konkret geht es dabei um jenen Teil des Suchtmittelgesetzes (SMG), der den privaten Umgang mit Cannabis ohne Vorteilsziehung unter Strafe stellt.

"Das fällt in meine Privatsphäre"

Paul Burger versucht in Bezug auf den rein auf den Eigenbedarf ausgerichteten Cannabis-Konsum in Österreich "seit fünfeinhalb Jahren die Gesetzeslage in Österreich zu verschieben", wie er am Dienstagnachmittag erläuterte. Nach seinem Dafürhalten sollte das selbstbestimmte Kiffen nicht mehr pönalisiert werden. "Ich will entscheiden, ob ich auf meinem Balkon Cannabis rauchen kann oder nicht. Das fällt in meine Privatsphäre und geht den Staat nichts an", meinte der Aktivist unter Verweis auf höchstgerichtliche Entscheidungen in anderen Ländern, die einen staatlichen Eingriff in den privaten Konsum für unverhältnismäßig erklärt hätten.

Der 26-Jährige hatte sich an einem Abend im November 2020 auf einem Parkdeck am Mödlinger Bahnhof einen Joint angezündet, als plötzlich Polizeibeamte aus einem Wagen sprangen und ihn aufgrund des markanten Geruchs zur Rede stellten. Sie stellten den Joint sicher, eine Anzeige war die Folge, die aufgrund der Geringfügigkeit des Vergehens zwar eingestellt wurde. Der 26-Jährige bleibt allerdings polizeilich vorgemerkt und scheint damit bei allfälligen zukünftigen Amtshandlungen im Polizeicomputer als Kiffer auf.

Recht auf Selbstbestimmung

Das ist für ihn nicht verfassungskonform. "Nach Auffassung des Antragstellers sollte ein Umgang mit Cannabis, der ohne Schädigung anderer passiert, durch das Recht auf Privatleben und Selbstbestimmung geschützt sein", betonten Burger und Graupner, die mit Spannung auf die Entscheidung des VfGH warten. Er hoffe, dass diese "in sechs bis acht Monaten fällt" und der Umgang mit Cannabis vom Höchstgericht zumindest teilweise entkriminalisiert wird, bemerkte Burger abschließend.

Das Strafrecht sieht derzeit verschieden hohe Strafdrohungen für den Konsum von Cannabis vor, die sich nach dem THC-Gehalt - der Menge an Reinsubstanz - richten. Auf den Besitz von bis zu 20 Gramm der Reinsubstanz ohne Verkaufsabsicht - also rein zum Eigengebrauch - sieht das SMG eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor. In Deutschland, wo der Konsum von Cannabis nur zu medizinischen Zwecken erlaubt ist, könnte es dagegen noch 2022 zu einer Legalisierung der Substanz im Sinne einer "kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" kommen. Dieser Passus findet sich im Koalitionsübereinkommen der neuen, von SPD, Grünen und FDP gebildeten Bundesregierung.

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13  Kommentare
13  Kommentare
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elhell (2.373 Kommentare)
am 08.02.2022 20:01

Wenn niemand zu schaden kommt, sehe ich das auch als Privatsache. Genauso wie die Feierabendbiere, die Weinkost und den Cocktailabend.
Solange im Rausch weder Unbeteiligte belästigt werden noch Fahrzeuge gelenkt werden, soll es ok sein.

Und nein, Grünenfreundin, wenn eine legale und kontrollierte Abgabe möglich ist, unterbindet das nachgewiesenermaßen den Schmuggel, Ausbeutung und sonstige Auswirkungen illegalen Drogenhandels, Steuern für den Staat gibt's oben drauf. Aber was will man einer erklären, die von Genspritzen schwafelt ...

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 08.02.2022 20:53

Schwachsinn!
Nach ihrer verqueren Theorie hätte es nie einen Tabak- Zigarettenschmuggel geben dürfen.
Wir alle wissen, das Zigarettenschmuggel nach wie vor existiert.
Also erzählen sie keinen Blödsinn!

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 08.02.2022 21:17

Ob das nicht an der Steuergier unsere Bevormunder liegt?

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2TTom (3.362 Kommentare)
am 08.02.2022 17:55

Yo man yo, legalize it, yo.

Persönlich bleibe ich aber lieber beim Weissbier.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 08.02.2022 20:51

No

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mohnfresser (518 Kommentare)
am 08.02.2022 17:26

Ich kenne jemanden, der an Grünem Star erkrankt ist. 30 Tabletten mit Cannabisinhaltsstoffen kosten 400 Euro. Nun raucht Cannabis und trinkt Cannabistee.
Wirkung ist die gleiche wie bei Tablette. Nun begleitet ihn eine Hilfswerk-Mitarbeiterin beim Einkaufen, die er nun bezahlen kann. Daher Freigabe für Cannabis bei Krankheit.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 08.02.2022 20:50

Was Sollte das mit grünem Star zu tun haben?
Das hat gar nichts damit zu tun - genau so wie es nichts mit grünem Tee zu tun hat.

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Peter1983 (2.467 Kommentare)
am 08.02.2022 17:18

Herr Burger schwärmt davon, einen Joint auf seinem Balkon rauchen zu können - wurde aber auf einem Parkdeck beim Konsum erwischt. Wie passt das zusammen?

Ich bin durchaus für eine kontrollierte, aber medizinische Verwendung von Cannabis - hier wurden tatsächlich gute Erfolge erzielt. Eine Legalisierung ‚zwecks der Gaudi‘ lehne ich strikt ab - die Volksdroge Alkohol richtet schon mehr als genug Schaden an!

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NedDeppat (14.864 Kommentare)
am 08.02.2022 17:49

Völlig korrekt👍

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Gruenenfreundin (3.291 Kommentare)
am 08.02.2022 16:54

Soso, Rauschgiftkonsum (und damit bald auch Drogenhandel, denn in diesem Milieu wird man beides kaum ganz trennen können) soll straffrei werden?

Aber die nicht ausgetestete Genspritze mit dem Spitznahmen Impfung nicht widerspruchslos hinzunehmen wird strenger bestraft werden als Alkohol am Steuer:

Der Verfassungsgerichtshof prüft seit Montag die Impfpflicht – denn das umstrittene Gesetz ist nicht nur ein Garant für eine Lawine an Klagen, sondern könnte sich auch als verfassungswidrig herausstellen. Ob letzteres der Fall ist, ermittelt der VfGH nun in einem Verfahren, das sich voraussichtlich bis in den Sommer ziehen wird – gestraft wird aber bereits Mitte März.

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gutmensch (16.934 Kommentare)
am 08.02.2022 17:08

Nicht impfen wird strenger bestraft als Alkohol am Steuer ? Wer hat ihnen denn das eingeredet ?

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NedDeppat (14.864 Kommentare)
am 08.02.2022 16:40

Oh Gott, oh Gott, auf welcher Sideletter und für wen, ist denn des wieder gestanden?

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 08.02.2022 20:48

Das Betäubungsmittelgesetz gibts ja nicht aus Jux und Tollerei.
Es gibt Medikamente, die bekommt man nur in Apotheken. Aus gutem Grund.
Es gibt eine Vielzahl an Giften und es ist gut, dass der Einsatz stark reglementiert ist.
Es ist ja immer der Missbrauch um den es geht und um den Handel mit verbotenen Substanzen.

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