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Sterbeverfügung: Katholische Kirche ortet "nicht akzeptable" Mängel

Von nachrichten.at/apa, 12. November 2021, 09:49 Uhr
Die Bischöfe erneuerten in einer Stellungnahme nach ihrer Herbstvollversammlung ihre Forderung, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe verfassungsrechtlich abzusichern. Bild: (APA/HERBERT PFARRHOFER)

WIEN. Abschluss der Herbstvollversammlung der katholischen Bischofskonferenz: Die Bischöfe würdigten zwar die Bemühungen der Regierung, das durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Verbot des assistierten Suizids durch ein Sterbeverfügungsgesetz gesetzlich abzufedern, kritisiert aber Mängel im Entwurf, "die nicht akzeptabel sind".

Zudem erneuerten die Bischöfe in einer Stellungnahme nach ihrer Herbstvollversammlung ihre Forderung, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe verfassungsrechtlich abzusichern. Laut Bischofskonferenz wurde verabsäumt, die Bedenkfrist von zwölf Wochen und die Errichtung einer Sterbeverfügung zwingend vorzuschreiben, heißt es in einer Stellungnahme der Bischöfe im Begutachtungsverfahren, das am Freitag endet. Damit missachte der Gesetzesentwurf die Vorgaben des VfGH, befinden die Vertreter der römisch-katholischen Kirche.

In der Stellungnahme der Bischöfe werden auch noch weitere Punkte benannt, die einer drohenden "lebensfeindlichen Dynamik Einhalt gebieten sollen". Insbesondere setzen sie sich für ein verfassungsrechtlich verankertes Verbots der "Tötung auf Verlangen", also der aktiven Sterbehilfe ein. Aus Sicht des Episkopats ist die Legalisierung der Suizidbeihilfe "Teil eines schleichenden Kulturbruchs, der sich der Illusion einer totalen 'Machbarkeit' des Lebens verschrieben hat".

Ausdrücklich begrüßt wird von der römisch-katholischen Kirche hingegen der von der Regierung geplante Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. "Auf sie muss es einen Rechtsanspruch geben und die dafür nötige Finanzierung ist zeitnah sicherzustellen", zitierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Salzburgs Erzbischof Franz Lackner, am Freitag in einer Pressekonferenz aus der gemeinsam erarbeiteten Stellungnahme des Episkopats.

Auch für die evangelische Kirche darf assistierter Suizid nun nicht zum "gesellschaftlichen Normalfall" werden. Dieser sei auf "dramatische Ausnahmefälle" zu beschränken, in denen Barmherzigkeit gefragt ist, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der evangelischen Kirche A.B. und H.B. zum neuen Gesetz. Gleichzeitig begrüßten die Protestanten den geplanten Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung, kritisierten aber etwa das Fehlen eines Rechtsanspruches darauf.

"Die Evangelische Kirche plädiert für klare Schutzregelungen. Ist die freie Willensbildung sichergestellt, dürfen die rechtlichen Vorgaben nicht so gestaltet sein, dass die Inanspruchnahme des assistierten Suizids de facto unmöglich ist", heißt es wörtlich in der Stellungnahme. Positiv gewürdigt wird insbesondere das zweistufige Verfahren für die Errichtung einer Sterbeverfügung.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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Streuselkuchen (676 Kommentare)
am 13.11.2021 09:25

Das ist aber lieb, dass der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung begrüßt wird. Da können sie gleich in den eigenen Organisationen anfangen. Ich denke mit Schaudern daran, wie einer verwandten Ordensschwester das Lebensende unnötig schwer gemacht wurde. Sie bekam keine Schmerzmittel, als Begründung wurde angegeben, dass ihr Leiden Gottes Wille sei. Ich kann mich daher nicht dazu durchringen zu sagen, diese Nonne sei verstorben, elendiglich verrecken lassen trifft es nämlich besser.

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hasta (2.938 Kommentare)
am 12.11.2021 10:54

Ich orte bei der katholischen Kirche nicht akzeptable Mängel!

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gent (3.909 Kommentare)
am 12.11.2021 10:31

Freche Anmaßung durch die Kuttenträger!

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Grizzly999 (388 Kommentare)
am 12.11.2021 10:21

Was für eine Anmaßung. Wir sind ein säkulärer Staat. Da gibt es nur eine Antwort: Kirchenaustritt.

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LASimon (13.413 Kommentare)
am 12.11.2021 10:56

Die Kirchen sind ebenso wie andere (Rechtsanwaltskammer, Arbeiterkammer, IV, ÖGB usw usf) selbstverständlich zur Begutachtung von Gesetzesentwürfen berechtigt; das ist keine Anmassung. All deren Einwände sind zu bedenken. Es liegt aber letztlich an den Parlamentariern, was davon in die beschlossenen Gesetze einfliesst.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 15.11.2021 23:58

Der Verein der Imker, der Hasenzüchter und der Kegelverein Bruck/Mur muß das Gesetz auch noch begutachten!
Wir sind auch alle gespannt welchen Sermon die dazu abgeben!!

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enoch (577 Kommentare)
am 12.11.2021 10:18

Die katholische Kirche kann das gerne ihren Mitgliedern nahelegen, dem Rest aber die Selbstbestimmung lassen.

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