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Cannabis: Neue Verkehrsstrafen und Grenzwerte in Deutschland

Von nachrichten.at/apa, 19. August 2024, 21:19 Uhr
Cannabis-Legalisierung
Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC vorgesehen Bild: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

BERLIN. Für Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland rücken neue Bestimmungen und Strafen für Cannabis am Steuer näher.

Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte ein Anfang Juli vom Bundesrat gebilligtes Gesetz am vergangenen Freitag aus, wie das Präsidialamt am Montag auf Anfrage in Berlin mitteilte. Für den Cannabis-Wirkstoff THC wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Die vom Bundestag beschlossenen neuen Vorgaben können nun am Tag nach der bald anstehenden Gesetzesverkündung in Kraft treten. Der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sei am Montag erteilt worden, hieß es.

Diese Strafen drohen

Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Strafe. Wie bei Alkohol kommt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Unter-21-Jährige ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Strafe.

Nachdem in Deutschland Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen damit begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm etabliert.

Kein Grenzwert in Österreich

In Österreich gibt es keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehr. ÖVP und Grüne hatten sich zwar in ihrem Regierungsprogramm dazu bekannt, bessere Möglichkeiten zur Kontrolle von akuten Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigungen durch die Exekutive zu erarbeiten. Ein entsprechender Vorschlag des grün-geführten Verkehrsministeriums erhielt dann jedoch keine Zustimmung der Volkspartei. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss in Österreich die Feststellung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit einem Drogentest vorausgehen.

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