Massenmörder Breivik scheitert mit Antrag auf Haftentlassung
OSLO. Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik kommt nicht auf freien Fuß.
Sein Antrag auf Haftentlassung wurde einstimmig abgewiesen, teilte das Bezirksgericht Telemark am Dienstag mit. Der heute 42-Jährige hatte am 22. Juli 2011 eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und dabei acht Menschen getötet. Danach richtete er auf der Insel Utøya ein Massaker mit 69 Toten in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an.
Diese Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte. Breivik nannte damals rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. Im Sommer 2012 war er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden.
Kommt Breivik jemals wieder frei?
Verwahrung bedeutet in Norwegen im Gegensatz zu einer normalen Gefängnisstrafe so viel wie eine zeitlich unbegrenzte Strafe: Sie kann alle fünf Jahre verlängert werden. Es ist offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird. Das norwegische Recht räumt Verurteilten jedoch ein, nach Ablauf der Mindestdauer ihrer Strafe eine Freilassung auf Bewährung zu beantragen. Das hatte Breivik im September 2020 getan. Er behauptete in der Verhandlung, der Gewalt abgeschworen zu haben. Er sei aber weiter Nationalsozialist. Zudem beschwerte er sich über seine Haftbedingungen.
"Beispiellose Verbrechen"
Der 42-Jährige will jetzt gegen die Ablehnung seines Antrages in Berufung gehen, wie sein Verteidiger Øystein Storrvik den norwegischen Sendern NRK und TV2 mitteilte. Dem einstimmigen Urteil zufolge halten die Richter Breivik weiterhin für gefährlich. Er habe Verbrechen begangen, die in der norwegischen Rechtsgeschichte beispiellos seien und vertrete heute dieselben ideologischen Standpunkte wie 2011. Das Gericht habe keine Zweifel daran, dass er auch heute noch in der Lage sei, neue schwere Verbrechen zu begehen.