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Deutschland: Verbot von rechtsextremem Magazin "Compact" aufgehoben

Von nachrichten.at/apa, 14. August 2024, 14:56 Uhr
Compact Magazin
Das Magazin gilt als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" Bild: (APA/AFP/ROBERT MICHAEL)

LEIPZIG. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben.

Das teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hatte Mitte Juli "Compact" verboten. Sie begründete dies damit, dass das Magazin ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei.

Mehr lesen: Deutschlands Innenministerin verbietet "Compact"-Magazin

"Compact" hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.

Erfolgsaussichten offen

Dabei prüft das Gericht "summarisch" die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund - sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten - erfülle.

Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das "Compact"-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei.

Das Magazin darf seit dem Verbot nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. "Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer sprach damals von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit.

Chefredakteur reagierte auf X

Die vorläufige Aussetzung des Verbots begrüßte Elsässer auf der Plattform X mit Jubel. "SIEG!!!!! Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre. BIS DAHIN KÖNNEN WIR WEITERMACHEN!", schrieb er am Mittwoch.

Wegen des nun vorläufig ausgesetzten Verbots griff Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) Innenministerin Faeser (SPD) scharf an. Diese habe "sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen", sagte Kubicki dem "Tagesspiegel" am Mittwoch. "Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das", fuhr Kubicki fort. Er kommentierte die Entscheidung auf X zudem mit den Worten: "Frau Faeser sollte jetzt in sich gehen und sich überlegen, ob sie weiter Wahlkampf für die (rechtspopulistische Oppositionspartei) AfD machen will."

Der FDP-Politiker hatte sich bereits kurz nach dem Verbot kritisch zu der Maßnahme geäußert. Sollte dieses aufgehoben werden, sei ein Rücktritt Faesers "unvermeidlich", sagte er damals dem "Tagesspiegel".

AfD-Co-Chefin und Fraktionsvorsitzende Alice Weidel forderte ihrerseits am Mittwoch umgehend einen Rücktritt Faesers. "Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst. Der Rücktritt von Nancy Faeser ist jetzt überfällig", schrieb sie auf X.

Die Linke sah die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als "Beleg für einen funktionierenden Rechtsstaat", wie die innenpolitische Sprecherin der Gruppe im Bundestag, Martina Renner, der Zeitung sagte.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in der Entscheidung ein klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit. "Damit steht fest, dass das 'Compact'-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. "Bis eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache vorliegt, kann noch viel Zeit vergehen." Faeser müsse ihren berechtigten Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der verbrieften Grundrechte führen. Der politische Flurschaden sei sonst immens.

"Gegen geistige Brandstifter vorgehen"

Faeser hatte das Verbot damals mit folgenden Worten begründet: "Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie." Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Schon 2022 urteilte der deutsche Verfassungsschutz, das Magazin trage "als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft". Die führenden Akteure des Magazins unterhalten Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 14. August um 17.14 Uhr aktualisiert.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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Caesar-in (3.972 Kommentare)
vor 17 Minuten

Die Faeser ist eigentlich schon lange zum Rücktritt reif. Was die alles tut bzw. besser gesagt nicht tut, das reicht inzwischen.

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Biobauer (6.091 Kommentare)
vor einer Stunde

Ich weiß nicht ob der neue Linksfaschismus nicht genauso zu fürchten wie der Alte.

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2good4U (18.715 Kommentare)
vor einer Stunde

"Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" ist aber sehr vage formuliert.

Muss man nicht für ein Verbot ganz konkrete, strafbare Handlungen nachweisen?!

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Gabriel_ (3.939 Kommentare)
vor einer Stunde

Ich kenn das Magazin nicht, hab aber mitbekommen, dass es Hausdurchsuchungen und eben zum Verbot gekommen ist.

Wenn es einen Tatbestand gibt, warum wird das verbot wieder aufgehoben? Oder gibts da nix?

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betterthantherest (35.738 Kommentare)
vor 2 Stunden

Da hat also die große Verteidigerin der Demokratie, die Innenministerin Faeser (SPD) den Rechtsstaat und die Demokratie mit Füßen getreten.

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meisteral (12.401 Kommentare)
vor 2 Stunden

Böser Schnitzer, wenn die Aktion einer IM so schlecht juristisch belastbar ist.

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betterthantherest (35.738 Kommentare)
vor einer Stunde

man muss dieses Magazin nicht mögen.

Es aber willkürlich zu verbieten sowie das Inventar zu beschlagnahmen, das zeigt wie die angeblichen Hüter der Demokratie wirklich ticken.

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