Nur Waren im Wert bis zu 1000 Schilling waren abgabenfrei erlaubt
PASSAU. Kurz vor dem EU-Beitritt 1995 wurde der Betrag auf 2500 Schilling erhöht – bei Alkoholika und Tabak gibt es auch heute noch Mengengrenzen.
Als Österreich noch nicht Mitglied der EU war, durften Reisende Waren im Wert von 1000 Schilling (72,67 Euro) aus dem Ausland abgabenfrei mit nach Österreich nehmen. Gut ein Jahr vor dem EU-Beitritt Österreichs wurde diese Freigrenze auf 2500 Schilling (181,68 Euro) erhöht.
"Die eigentlichen Zölle waren dabei relativ niedrig. Es gab drei Abgaben die man beim Grenzübertritt leisten musste", sagt Ferdinand Hampl, Bundesvorsitzender des Verbandes der Zollwachebeamten Österreichs, im Rückblick mit den OÖN. Der "Verband" ist ein Verein, zusammengesetzt aus ehemaligen Zollwachebeamten.
Als wir "Amateur-Schmuggler" vor dem Grenzübergang von Bayern nach Österreich (siehe Artikel "Ein Geständnis: Schmuggelfahrt nach Bayern) standen, wussten wir das mit den niedrigen Zöllen nicht. Hätten wir damals die Kamera deklariert, wäre laut Hampl nicht einmal Zoll fällig gewesen, wohl aber die Einfuhrumsatzsteuer und der Außenhandelsförderungsbeitrag. Allein dieses Wort ist offenbar abschreckend genug.
Schmuggeln war daher eher Bürokratievermeidung. Denn die Einfuhrumsatzsteuer konnte mit der in Deutschland bezahlten Umsatzsteuer gegenverrechnet werden. Dafür gab es Formulare, die man schon beim deutschen Händler bekommen hätte.
Die Zollwache gibt es mittlerweile seit mehr als zwanzig Jahren nicht mehr. Sie wurde 2004, als auch die osteuropäischen Nachbarn Österreichs der EU beitraten, aufgelöst.
Es gibt natürlich weiterhin Zöllner. Im Jahr 2023 waren das rund 1700 Männer und Frauen, die – anders als die einstigen Zollwachebeamten – aber längst nicht mehr entlang der Grenzen patrouillieren, sondern im Auftrag des Finanzministeriums Abgabenhinterziehern auf der Spur sind.
Bei Tabakwaren und Alkohol gibt es übrigens noch Mengengrenzen, die auch bei der Einreise aus EU-Staaten nicht überschritten werden dürfen, etwa pro Person maximal 800 Stück Zigaretten. Bei Alkoholika gelten folgende Grenzen: 90 Liter Wein, 110 Liter Bier, zehn Liter Spirituosen. Die Mengen orientieren sich am angenommenen Eigenbedarf.