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Zwangspause für das Parlament: Stoppen die Richter Boris Johnson?

18. September 2019, 00:04 Uhr
Zwangspause für das Parlament: Stoppen die Richter Boris Johnson?
Brexit-Gegner protestierten vor dem Obersten Gericht in London. Bild: Reuters

LONDON. Am Obersten Gericht in London begannen die Anhörungen über den umstrittenen Schritt.

Hat Boris Johnson gegen die Verfassung verstoßen, als er das Parlament in die Zwangspause geschickt hat? Hat der britische Premier vielleicht sogar die Queen belogen? Vor dem Obersten Gericht in London begann gestern eine dreitägige Anhörung über den höchst umstrittenen Schritt.

Der Rechtsstreit gilt als beispiellos in der britischen Verfassungsgeschichte. Auch für die elf Richter wird es eine Herausforderung: "Es ist eine schwierige Aufgabe", sagte auch Brenda Hale, die Vorsitzende des Gerichts, zum gestrigen Beginn der Verhandlung.

Vergangene Woche hatte ein schottisches Gericht die fünfwöchige Parlamentsschließung für rechtswidrig erklärt. Nach Meinung der Richter in Edinburgh wollte Johnson die Abgeordneten im Brexit-Streit kaltstellen. Die Regierung legte gegen das Urteil Berufung ein. Zwei weitere Klagen gegen die Zwangspause, vor dem High Court in London und dem High Court im nordirischen Belfast, waren abgelehnt worden. Auch diese Entscheidungen sollen jetzt vom Obersten Gericht überprüft werden. Der Londoner High Court war der Auffassung, es handle sich um eine politische, nicht um eine rechtliche Frage. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam der High Court in Belfast.

Für Johnson ist die Sache klar: Er bezeichnet die Vorwürfe als "Humbug". Er brauche die Parlamentspause zur Ausarbeitung des neuen Regierungsprogramms. "Unsinn", antworten seine Gegner, dazu bräuchte es keine fünfwöchige Suspendierung, die längste seit 40 Jahren. Vielmehr wolle Johnson am Parlament vorbeiregieren, um seinen harten Brexit-Kurs durchzupeitschen.

Großbritannien ist eines der wenigen Länder der Welt, die keine geschriebene Verfassung haben. Auch das Oberste Gericht war erst 2005 geschaffen worden. Das macht es schwierig, das Urteil vorherzusagen. Eines steht aber fest: Sollte das Gericht Johnson rechtswidriges Verhalten bescheinigen, wird es eng. In diesem Fall, fordern seine Kritiker, müsse der Tory-Chef zurücktreten. Klammert er sich aber an die Macht, könnte die Opposition das Votum für einen Misstrauensantrag nützen.

So oder so: Entscheidet das Gericht gegen die Regierung, dürfen die Abgeordneten umgehend wieder zusammenkommen. Sie könnten dann etwa an eigenen Initiativen arbeiten, um einen Deal mit der EU zu sichern. Und sie hätten genug Zeit, weitere Vorkehrungen zu treffen, um Johnson zur Verantwortung zu ziehen – sollte sich etwa abzeichnen, dass der Premier das Gesetz gegen einen harten Brexit umgehen will.

Die obersten Richter werden vermutlich am Freitag ihr Urteil verkünden. Auf jeden Fall wird die Entscheidung grundsätzliche Fragen aufwerfen: Wie und wann können Parlament und Justiz die Regierung kontrollieren? Welchen Wert hat die Rechtsprechung der schottischen Richter? Denn auch das ist klar: Sollte das Urteil aus Schottland überstimmt werden, dürfte das der ohnehin wiedererstarkten Unabhängigkeitsbewegung weiteren Auftrieb verleihen.

Gibraltar wählt

Sechs Wochen vor dem geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU hat Gibraltars Regierungschef Fabian Picardo das Parlament aufgelöst und Neuwahlen für den 17. Oktober angekündigt. Es müsse sichergestellt werden, dass eine „starke Führung“ zur Bewältigung der anstehenden Brexit-Folgen eingesetzt werde, begründete Picardo seine Entscheidung. Gibraltar ist eine Halbinsel im Süden Spaniens, auf der rund 30.000 Menschen leben. Beim Brexit-Referendum hatten sie für den Verbleib in der EU gestimmt.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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penunce (9.674 Kommentare)
am 18.09.2019 05:04

Außerdem werden die Engländer die gleichen Rechte wie die Griechen beanspruchen, sie werden bei einem Abkommen mit der EU nur auf F Ü N F Z I G Jahresraten bezahlen, natürlich ZINSFREI!

Die EU hat selbst gegen ihre Statuten gehandelt und das gleiche Recht werden die Briten für sich beanspruchen!

Davon hört man nichts seitens der EU ....

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LASimon (13.413 Kommentare)
am 18.09.2019 12:18

Erstens ist in dem vorliegenden Abkommen eine Ratenzahlung vorgesehen.
Zweitens können sich die Briten nicht legitim auf die gleichen Rechte wie GR berufen, denn sie haben/hatten auch nie die gleichen Pflichten. Ausserdem würden sie damit eingestehen, beinahe pleite zu sein.

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penunce (9.674 Kommentare)
am 18.09.2019 05:00

Die Hoffnung der EU auf ein Abkommen mit GB wird von den Richtern ihrer Majästät negativ besieden werden, denn die Queen hat den zwangsweisen Urlaub des Parlamentes, angeordnet von von B. Johnson, doch unterschrieben, und da wäre es doch eine De­s­a­vou­ie­rung der Königin von GB!

Das werden die Richter sich niemals trauen, wo doch die Queen das Allerheilgste ist für die Briten ist, sie kommt in der Ansicht vom Volk kurz nach dem Gott im Himmel, wenn sie nicht gottgleich ist ....

... übrigens haben die obersten Richter GB schon einmal das Ansinnen des schottischen Gerichtes gecancelt, also ist die Hoffnung der EU auf ein nochmaliges Referendum der Briten schon im Ansatz hinüber, die Briten werden ohne oder mit Abkommen sowieso austreten, und sie werden nichts an die EU zahlen, wenn kein Abkommen zustande kommt.

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LASimon (13.413 Kommentare)
am 18.09.2019 12:21

Auch ich bin dafür, dass die Briten aus der EU ausscheiden. Damit haben wir ein Versuchslabor, ob & wie ein Ausscheiden aus der EU gelingen kann (oder eben nicht).
Unvermeidlich dabei ist leider, dass Menschen zu Schaden kommen können/werden. Auch solche, die am Ausscheiden "unschuldig" sind, weil sie für REMAIN gestimmt haben.

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