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Ab März kann Rasern das Auto weggenommen werden

Von nachrichten.at/apa, 14. Juni 2023, 09:28 Uhr
Tempo 190 Geschwindigkeit Raser
(Symbolfoto) Bild: (Weihbold)

WIEN. Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die bereits im Vorjahr angekündigten Maßnahmen gegen extreme Raserei auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat die bereits im Vorjahr angekündigten Maßnahmen gegen extreme Raserei auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Paket ermöglicht ab März 2024 bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsübertretungen die Abnahme und Versteigerung des Fahrzeuges. Lenkern soll bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen auch auf jeden Fall an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden - dies bereits ab kommendem Oktober.

Die Verschärfungen waren im Dezember von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) angekündigt worden. Nach der Begutachtung wurden nun geringfügige Änderungen eingearbeitet. Um die Maßnahmen umzusetzen, sollen die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrtgesetzes abgeändert werden.

Nach dem entsprechenden Parlamentsbeschluss wird damit ab März 2024 das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden können, sagte Gewessler nach der Regierungssitzung im Pressefoyer. Österreich folge mit dieser Maßnahme dem Beispiel von anderen europäischen Ländern, hieß es seitens des Verkehrsministeriums.

Das beschlossene Paket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen "völlig unbelehrbar" immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs zum Tragen kommen.

Sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschritten wird - oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h -, kann die Behörde dieses "Verfallsverfahren" auch schon beim ersten Mal einleiten.

Sollte das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehören, kommt statt des Verfalls ein Lenkverbot zum Tragen. Damit ist es dem Lenker dauerhaft untersagt, das entsprechende Fahrzeug zu benutzen. Das betrifft auch die Eigentümer: Sie dürfen das Fahrzeug dem Betroffenen nicht mehr überlassen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) meinte, Erfahrungen der Polizei zeigten, dass es sich aber meistens um das eigene Auto handle. Gefragt, ob die Regelung auch ausländische Lenker, etwa auf der Durchreise, betreffe, verwies Gewessler auf die EU-Gleichbehandlung.

Zusätzlich ist eine Änderung des Führerscheingesetzes geplant: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist dann der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Aktuell ist dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.

Verkehrsministerin Gewessler sagte, damit setze man nun auf allen Ebenen "umfassende Schritte gegen unbelehrbare Wiederholungstäter und rücksichtsloses Verhalten". Sie verwies auf die bereits 142 Unfalltoten im Jahr 2023 - jeder einzelne Fall sei unerträglich und einer zu viel, betonte sie. Wer mit seinem Auto mit 130 Stundenkilometern durch ein Ortsgebiet rase, der habe sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle. "Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden", so Gewessler. "Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab." Denn: "Wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen." Es gehe nicht darum, wenn jemand einmal einen Fehler mache und einmal zu schnell unterwegs sei, sondern um "extreme Raserei" als bewusste Entscheidung, betonte die Ministerin.

Karner seigt sich erfreut

Der für die Polizei zuständige Innenminister Karner zeigte sich erfreut. Man habe einen "weiteren Schritt zu mehr Verkehrssicherheit" geschafft. Vor dem Parlament wollte unterdessen ein Grüppchen Klimaschützer, unter anderem von Global 2000 und WWF, Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) symbolisch wachrütteln und forderte "endlich wirksame Maßnahmen gegen die Klimakrise und für eine krisensichere Energieversorgung in Österreich". Gerade durch die Beschlagnahmung gebe man der Exekutive ein neues Werkzeug in die Hand, erklärte ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger in einer Aussendung. "Bis dato war es - gerade in der Tuningszene - oft so, dass die Fahrzeuge auch nach schweren Vergehen einfach von anderen Personen weiterbetrieben worden sind", hieß es.

Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßte am Mittwoch in einer ersten Reaktion den Beschluss des Ministerrats. "Exzessive Geschwindigkeitsübertretungen stellen eine sehr große Gefahr im Straßenverkehr dar - Maßnahmen, die dem entgegen wirken retten Menschenleben", betonte KFV-Direktor Christian Schimanofsky. Auch der VCÖ begrüßte das Raserpaket prinzipiell. "Jedoch ist aus Sicht des VCÖ die Grenze, ab der das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, zu hoch angesetzt", kritisierte der VCÖ. Das gelte insbesondere für das Ortsgebiet. "80 km/h zu schnell bedeutet Autobahn-Tempo von 130 km/h im Ortsgebiet. Diese Grenze ist deutlich zu hoch, auch 100 km/h im Ortsgebiet sind aus Sicht des VCÖ derart unverantwortlich, dass eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein sollte", sagte VCÖ-Experte Michael Schwendinger. Der Anhalteweg nehme durch Raserei extrem zu. "Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von 74 Metern und nach 24 Metern noch eine Geschwindigkeit von 98 km/h", hieß es. Der VCÖ verwies in diesem Zusammenhang auf die Schweiz. Dort sei eine Beschlagnahmung bereits ab einer Überschreitung von 40 km/h im Ortsgebiet möglich.

VCÖ: Erlöse sollen für Anrufsammeltaxis genützt werden

Der VCÖ forderte zudem, die Erlöse aus der Versteigerung von beschlagnahmten Fahrzeugen zur Finanzierung von Discobussen und Anrufsammeltaxis in Gemeinden zu nutzen. Dadurch könne gerade die Zahl der Verkehrsunfälle am Wochenende reduziert werden, wurde betont. Auch die Toleranzgrenzen beim Überschreiten von Tempolimits gibt, seien "für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden".

Auch die Wiener Mobilitätstadträtin Ulli Sima (SPÖ) begrüßte den Beschluss, pochte jedoch auf "weitere Verschärfungen" und forderte unter anderem die Schaffung eines Straftatbestands "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" nach deutschem Vorbild. Ein "klares Nein zu den grünen Enteignungsfantasien gegen Autofahrer" gab es vom FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker. Gefährliche Raserei müsse bekämpft werden, jedoch sei die Beschlagnahmung von Privatbesitz dafür völlig ungeeignet und erinnere zudem an Vorgangsweisen autoritärer Regime, meinte der FPÖ-Generalsekretär in einer Aussendung.

 

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70  Kommentare
70  Kommentare
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StefanieSuper (5.290 Kommentare)
am 15.06.2023 07:50

Den Tag, wenn das zum ersten Mal passiert, werde ich mir im Kalender rot anstreichen. Ich fürchte nur, da werde ich noch lange warten müssen!!

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sagenhaft (2.240 Kommentare)
am 15.06.2023 07:09

Diese Regierung biegt sich den Rechtsstaat nach belieben. Weg mit dieser Regierung und dem Parlament weil neben dem ORF finanzieren wir auch dieses Theater

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dachbodenhexe (5.795 Kommentare)
am 14.06.2023 20:33

Das Auto ist ein Eigentum und soll es auch bleiben!

Es ist absolut ungerecht einem Raser das Auto wegzunehmen, da der Wert des Autos sehr unterschiedlich sein kann.

Jemand der eine 20 Jahre alte Rostschüssel zum Rasen verwendet, dem ist die Enteignung ziemlich egal.

Hat jemand jedoch einen Sportwagen welcher einige hunderttausend Euros kostet so ist diese Strafe total unangemessen und ungerecht.

ich selbst rase nicht und habe auch keine Angst davor dass ich über diesen Weg mein Auto verliere.

Der Raser im alten Auto wird von dieser Regelung nicht sehr beeindruckt sein, daher wäre ein langer Führerscheinentzug und eine angemssen Geldstrafe viel gerechter!

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CedricEroll (11.884 Kommentare)
am 14.06.2023 19:06

Aha. "Vorgangsweisen autoritärer Regime". Aber nur, wenn es sich um "autochthone" Raser handelt, was Herr Hafenecker?

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Sammy705 (1.209 Kommentare)
am 14.06.2023 18:23

Schwarze BMW mit getönten Scheiben wird es dann ziemlich viele zu ersteigern geben. Guckst du!

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magicroy (2.807 Kommentare)
am 14.06.2023 21:02

Spätestens dann checken diese Checker vielleicht dass diese peinlichen Schüsseln keiner braucht.

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u25 (5.173 Kommentare)
am 14.06.2023 15:50

"Karner seigt sich erfreut"

Deutschkurs würde nicht schaden

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magicroy (2.807 Kommentare)
am 14.06.2023 21:13

Ein Deutschkurs wegen eines Tippfehlers?

Mir scheint diese absurde Forderung eher ein verzweifelter Versuch zu sein, Ihren Unmut auf ziemlich unbeholfene Weise kund zu tun.

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u25 (5.173 Kommentare)
am 14.06.2023 14:39

Endlich

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cenodoxophylax (475 Kommentare)
am 14.06.2023 14:11

Ich verstehe die Aufregung nicht. Wer sich an die Straßenverkehrsordung hält, braucht sich wede fürchten noch aufregen. Raserei hat mit Freiheit absolut nix zu tun. Wie meinte schon weiland Dr. Kurt Ostbahn sinngemäß so richtig: Wenn der Zünder nicht den Erwartungen entspricht, ist das am Fahrzeug ablesbar. Verkehrsmittelerotik hat mitunter negative Auswirkungen auf das Denkvermögen.

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rmach (15.804 Kommentare)
am 14.06.2023 13:43

Zu spät. Habe noch für die Entsorgung selbst aufkommen müssen.

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maggie71 (297 Kommentare)
am 14.06.2023 13:33

Ja geht's noch? Das Auto ist Eigentum des Einzelnen, das er selber bezahlt hat. Dass er es nicht mehr in Betrieb nehmen darf, ist eine andere Sache, aber er kann es ja zum Beispiel verschenken oder selbst verkaufen.

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Natscho (5.132 Kommentare)
am 14.06.2023 14:05

Nein, eine Waffe wird dich auch abgenommen, wenn du nicht damit umgehen kannst.
Und bei solchen Geschwindigkeiten ist das Auto nichts anderes mehr.

Zudem sollte man solche Personen, so wie unbelehrbare Hundehalter, mit einem Verbot zur Haltung eines Fahrzeuges verdonnern.
Der Verkehr ist auch ohne solche Psychos gefährlich genug

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Automobil (2.459 Kommentare)
am 14.06.2023 15:03

NATSCHO

Wenn ich mit dem Auto 200 km/h auf der A1 Richtung St Pölten fahre und es ist kaum Verkehrsaufkommen, inwiefern soll mein Auto dann eine Waffe sein?
Gilt ein Auto in Österreich bei höheren Geschwindigkeiten somit als Waffe und sobald man die deutsche Grenze überquert hat, nicht mehr?

Zudem: Tempo 130 wurde in Österreich im Jahre 1974 eingeführt, wo Autos noch kaum Sicherheit boten; bei den heutigen Autos sieht das dank Airbags, deutlich stabilere Karosserien und zuletzt auch dank Assistentsysteme ganz anders aus. Auch hat sich die Straßenlage dank der Weiterentwicklung der Fahrwerke deutlich verbessert. So gesehen ist das Tempolimit von 130 auf unseren Autobahnen lächerlich und mehr als altbacken

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Natscho (5.132 Kommentare)
am 14.06.2023 15:27

Halte dich an die StVO, wenn du im öffentlichen Verkehr teilnehmen willst
es ist ganz einfach

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Automobil (2.459 Kommentare)
am 14.06.2023 15:37

NATSCHO

Tempo 130 auf unsere Autobahnen ist in meinen Augen aufgrund der vorhin genannten Gründen ein absoluter Witz und zum Einschlafen gefährdend.

Und das, obwohl ich keinen Sportwagen fahre, sondern einen VW Passat.

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Natscho (5.132 Kommentare)
am 14.06.2023 20:57

Wenn du längere Strecken auf der Autobahn nicht ohne einzuschlafen fahren kannst, nimm den Zug

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Juni2013 (10.444 Kommentare)
am 14.06.2023 16:49

AUTOMOBIL Sie können ja 200 km/h fahren. Sie nehmen sich dann eh selbst aus dem Verkehr weil der Führerschein auf jeden Fall sofort an Ort und Stelle abgenommen wird. Damit hat die Gesellschaft dann zumindest einige Zeit Ruhe vor Ihnen.
Ich hoffe, dass auch die Versicherungen gemeinsam agieren und bei erwischten Rasern wegen erhöhtem Unfallrisiko, zumindest zeitlich befristet, die Haftpflichtprämie erhöhen, sollten sie nach Wiedererlangung des Führerscheins wieder mit dem Auto fahren.

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Automobil (2.459 Kommentare)
am 14.06.2023 17:34

JUNI2013

Was soll man von einem grünen Pensionisten auch sonst anderes erwarten...

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Juni2013 (10.444 Kommentare)
am 14.06.2023 18:06

Interessant. Bei Ihnen ist man, wenn man gescheit ist und sich auch auf der Autobahn an die Straßenverkehrsordnung hält, ein Pensionist, noch dazu ein grüner? Das ist zu viel der Ehre.
Ich behalte es für mich wie Sie auf Grund Ihrer Einstellung einzuordnen sind.

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DeaLi86 (1.779 Kommentare)
am 14.06.2023 19:14

@ Automobil.
Dann ziehen sie halt in ein anderes Land, wo über 130km/h fahren - also 200km/h fahren legal ist.

Es geht immer nur um Sie, nie um Andere, wenn das jeder tut, dann wären wir bald am Ende!!!

Mimimi, die Polizei ist böse, weil ich nicht so schnell fahren darf wie ich will.
Die Polizei ist böse, weil mich ein Blitzer erwischt hat, so ist ihre Anschauung, immer nur Sie, als Staatsbürger hat man Rechte, aber auch Pflichten.
Man sieht, aus was für einem Eck sie kommen: ich habe Rechte, brauche mich aber an keine Pflichten halten.

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Automobil (2.459 Kommentare)
am 14.06.2023 20:18

DEALI86

Wenn es in Deutschland auch geht, warum soll es dann bei uns nicht auch möglich sein?
Ich kann noch so viele Fragen stellen, ihr weicht immer aus und kommt immer mit der gleichen Leier: halte dich an die STVO, zieh in ein anderes Land, usw.
Aber keiner kann auf meine Fragen eingehen und mir einen Grund nennen, was Tempo 130 bei uns gerechtfertigt.
Und dann gibt es noch Leute, die sogar Tempo 100 auf unseren Autobahnen fordern🤦‍♂️

Ich genieße jede Fahrt auf der deutschen Autobahn und stelle mir immer wieder die Frage, wenn ich auf den Autobahnen unterwegs bin, warum man bei uns mit höherem Tempo (zum Bsp, 180, 200) als Schwerverbrecher gilt und in Deutschland all das problemlos möglich ist?
"Weil es halt so ist" oder "Weil die Gesetzeslage bei uns eine andere ist als in D" sind auf alle Fälle keine Begründungen...

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glingo (5.097 Kommentare)
am 14.06.2023 13:21

"Sollte das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehören, kommt statt des Verfalls ein Lenkverbot zum Tragen. Damit ist es dem Lenker dauerhaft untersagt, das entsprechende Fahrzeug zu benutzen."

Die Frage stellt sich wie wird das kontrolliert?

wird dann bei einer Kontrolle die Fahrgestellnummer kontrolliert?

"Gerade durch die Beschlagnahmung gebe man der Exekutive ein neues Werkzeug in die Hand, erklärte ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger in einer Aussendung. "Bis dato war es - gerade in der Tuningszene - oft so, dass die Fahrzeuge auch nach schweren Vergehen einfach von anderen Personen weiterbetrieben worden sind", hieß es."

So wird das Auto auf dem Vater oder Mutter angemeldet
und dann von anderen Personen weiterbetrieben

zB. bei einem Leasing Fahrzeug diese dürfte die Person dann nicht mehr Lenken
(Kennzeichen Identifiziert ja nicht das Auto)

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 14.06.2023 12:22

Bitte extremes Rasen endlich als Straftatbestand aufnehmen.
Solche Leute gehören zum Schutz der Gesellschaft weggesperrt bis sie keine Gefahr mehr darstellen.

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Zeitungstudierer (5.964 Kommentare)
am 14.06.2023 12:09

Ich bin auch dafür, das man den Menschen alle Waffen ( Schusswaffen, Messer, usw.) abnimmt, das würde auch die Selbstmorde und die Morde gegen null drücken!
Tote durch Selbstmorde gibt es mehr als Verkehrstote!
Aber Hauptsache wieder einmal gegen die Melkkühe der Nation (Autofahrer) und schon fühlt sich diese Türkis Grüne Regierung wieder viel besser!

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 14.06.2023 12:10

Es ist ein Unterschied ob sich jemand selbst tötet, oder andere.

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Zeitungstudierer (5.964 Kommentare)
am 14.06.2023 12:17

Bei einem Mord, tötet man jemand anderen und das mit voller Absicht!
Viele ermorden Verwandte, Bekannte, Nachbarn, usw. und begehen dann Selbstmord!

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 14.06.2023 12:20

Mord/Selbstmord Kombinationen sind eine Seltenheit.
Von den ca. 1000 Selbstmorden pro Jahr in Österreich sind da nur eine Hand voll dabei.

Zudem weiß ich nicht ganz worauf Sie hinaus wollen?

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Natscho (5.132 Kommentare)
am 14.06.2023 12:51

Er will weiter rasen und sieht kein Problem darin

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transalp (10.547 Kommentare)
am 14.06.2023 11:47

Lächerliche Alibi- Massnahme.
Das ist doch ein Witz:
"Überschreitung 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets".
Das heißt:
Erst ab
110 km/h im Ort -beim 50er- (!!!)
und ab
170 km/h auf Landstraßen
wirds scharf?
Das ist doch ein Witz!
Diese Limits sind viel zu hoch angesetzt die müssen deutlich runter.
Eine lächerliche Massnahme seitens der Gewessler.
Wiedermal.
.

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transalp (10.547 Kommentare)
am 14.06.2023 11:52

Und auf der Linzer Salzburgerstrasse, wo ein 70er ist , könnens weiter bis zu
70 + 60 = 130 km/h
rasen bevor diesen Deppen das Fahrzeug abgenommen wird?
Wirklich lächerlich!
Die Raser lachen unsere Regierung doch aus!
.
Frau Gewessler- oje 👎🙈

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 14.06.2023 12:18

Noch dazu reden wir hier von der vorwerfbaren Geschwindigkeit. Da wurde also die Messtoleranz bereits abgezogen.

Ich würde folgende Maßnahmen für angemessener empfinden (Ortschaft, 50km/h erlaubt):

30km/h drüber ... 6 Monate Fahrverbot + saftige Strafe
40km/h drüber ... 12 Monate Fahrverbot + Saftige Strafe + Nachschulung
50km/h drüber ... Führerscheintotalverlust, Sperre für 2 Jahre, danach neu machen inkl. psychologisches Gutachten, saftige Strafe, Auto einziehen und bei Personengefährdung Anklage wegen versuchten Totschlags.

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amha (11.801 Kommentare)
am 14.06.2023 13:22

> 50 km/h vermutlich an den Pranger, oder gleich standrechtliche Erschießung?

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reibungslos (14.839 Kommentare)
am 14.06.2023 13:42

Man braucht nur in die Schweiz schauen. Dort ist die Wegnahme des Fahrzeugs auch nicht die vordringliche Maßnahme. Es droht eine Haftstrafe, beim ersten Mal bedingt und im Wiederholungsfall unbedingt. Dazu eine längere Führerscheinabnahme und eine Rückgabe nur, wenn das Fahrzeug mit einem Gerät zur Schwindigkeitsaufzeichnung ausgerüstet wird. Wer wieder zu schnell fährt, verliert des Führerschein auf Lebenszeit.

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2good4U (18.436 Kommentare)
am 14.06.2023 15:35

Problemwölfe stellen eine kleinere Gefahr dar und werden auch beseitigt.
So gesehen kann ich Ihrem Vorschlag durchaus was abgewinnen.

Eine Haftstrafe sollte aber genügen um die zivilisierte Bevölkerung zu schützen.

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Natscho (5.132 Kommentare)
am 14.06.2023 11:54

Wahrscheinlich wurde das Gesetz auf betreiben der ÖVP verwässert

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transalp (10.547 Kommentare)
am 14.06.2023 11:57

Kann sein.
Denn, diese Grünen tragen ja fast alle Entscheidungen der ÖVP mit, seitdem die am Futtertrog sitzen...

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reibungslos (14.839 Kommentare)
am 14.06.2023 13:33

Nicht einmal in der Schweiz ist man so streng. Schweiz. Als Raser gilt man dort ab folgenden Limits:
30km/h-Zone: ab 70 km/h
Ortsgebiet (50km/h): ab 100 km/h
Ausserorts (80km/h): ab 140km/h
Autobahnen (120km/h): ab 200 km/h
Das Auto wird aber nur in eindeutig schwerwiegenden Fällen eingezogen. Es gibt nämlich viele rechtliche Schlumpflöcher. So hat es im Kanton Aaargau von 2018-2020 120 Raser-Verfahren gegeben. In nur 12 Fällen wurde das Fahrzeug tatsächlich eingezogen.

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alpe (3.488 Kommentare)
am 14.06.2023 11:33

Ja, den Rasern, gut so!
Aber den Säufern? Was ist mit denen????
Ach ja, Kavaliersdelikt…..

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( Kommentare)
am 14.06.2023 11:21

Also wer mit 60 zuviel Innerots, also mit 110 km/h durch die Straßen jagd gehört mehr als des Auto weggenommen.

Warum werden solche Gesetze verabschiedet? Weil wenige meinen sie können machen was sie wollen.

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Automobil (2.459 Kommentare)
am 14.06.2023 11:16

Was sind 200 km/h auf einer gut ausgebauten und geraden Autobahn bei kaum Verkehrsaufkommen?
Nichts, einfach nichts!
Die Deutschen werden sich krumm lachen bei diesem Gesetz, welche unsere lächerlichen Grünen schon lange angepocht haben.

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Froehlichse (46 Kommentare)
am 14.06.2023 11:28

70 km/h zu viel

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HumanBeing (1.896 Kommentare)
am 14.06.2023 11:55

Ihr Nickname ist wirklich Programm!

🙄🙄🙄

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Biobauer (6.083 Kommentare)
am 14.06.2023 11:12

Dann werden die tiefergelegten schwarzen 5er BMW jetzt alle auf die Oma angemeldet.

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glingo (5.097 Kommentare)
am 14.06.2023 11:18

Die frage stellt sich
wie geht man bei den Mietautos und Firmenwagen vor.

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nixnutz (4.533 Kommentare)
am 14.06.2023 12:42

Das steht eigentlich eh im Artikel.

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ElimGarak (10.763 Kommentare)
am 14.06.2023 10:58

In letzter Konsequenz das Fahrzeug wegnehmen. Also nie - so realitisch muss man sein. Aber solange es den Einen oder Anderen abhält, andere so leichtsinnig zu gefährden, solls mir recht sein.

Es trifft ohnehin nir die Gruppe von Leuten, die meinen 250 Ps locker beherrschen zu können, aber schon grandios daran scheitern, wenn sie selbst einen Knopf am Hemd annähen müssen.

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reality-check (358 Kommentare)
am 14.06.2023 10:52

Kann man dann auch Finanzeigentum "wegnehmen" - z.B. dem Rene Benko, weil er ja so gesehen, zu schnell, zu viel Geld mit dem "aufgeteilten" Eigentum verdient hat, und der Staat, also wir alle, jetzt den geschwächten Wirtschaftsteil dieses eigentums wieder refinanzieren müssen????? grinsen

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HumpDump (5.050 Kommentare)
am 14.06.2023 13:18

Marxisten dürfen das.

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Zonne1 (3.745 Kommentare)
am 14.06.2023 10:51

Die eigentliche Frage ist ja : Warum ?
Warum ist es so toll, den Anderen zeigen zu können, das man zumindest schnell Autofahren „kann“, wenn man schon sonst keinerlei Begabungen vorzuweisen hat?

Vielleicht ist es auch die ständige Werbung, die uns sagt, das wir uns mit einem Rennwagen schmücken müssen?
Oder sind es Kinofilme , Computerspiele ?
Hoffentlich kommt bald das autonome Fahren. Das bringt uns sicher von A nach B, Alle gleich schnell, keine Unfälle durch Überholmanöver, oder Spurwechsel durch „Unaufmerksamkeit“ …

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